EU einigt sich auf umstrittene Urheberrechts-Reform

Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden.
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EU-Parlament.Foto: iStock
Epoch Times14. Februar 2019

Die umstrittene Reform des Urheberrechts in der EU hat eine wichtige Hürde genommen: Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der Europäischen Kommission einigten sich am Mittwochabend auf eine Neuregelung, wie die EU-Kommission und Europaabgeordnete mitteilten. Demnach wurde im Wesentlichen der vergangene Woche von Deutschland und Frankreich ausgehandelte Kompromiss übernommen. Ziel ist es, Online-Plattformen wie Youtube anzuhalten, Kunst- und Medienschaffende für ihre Inhalte besser zu vergüten.

Google und Co. sollen verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurde. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt.

Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.

Der Text sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel auf Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die etwa über Facebook oder Twitter Nachrichten austauschen, sind davon nicht betroffen.

Das digitale Urheberrecht beende endlich „das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden“, erklärte der Berichterstatter des EU-Parlaments, Axel Voss (CDU). Damit werde eine „Wertelücke im Internet“ geschlossen. Diese sei dadurch erstanden, dass Plattformen für Werke auf ihren Seiten nicht haften mussten.

Auch die deutschen Verleger begrüßten die Einigung. „Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt“, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Das europaweite Leistungsschutzrecht biete den Verlagen „erstmals die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln“.

Auch die Rechteverwertungsgesellschaft Gema lobte die Einigung. „Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen“, erklärte der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. „Das ist seit Jahren überfällig.“

Harsche Kritik an dem Vorhaben übten hingegen die Grünen. Selbst kleine Internetanbieter sollten verpflichtet werden, sogenannte Uploadfilter zu verwenden, um urheberrechtlich geschützte Inhalte herauszufiltern, betonte die Vize-Chefin der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, Julia Reda. Die Reform sei eine „Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer“. Insgesamt sei sie ein „Angriff auf das kostenlose Internet“.

Kritisch äußerte sich auch der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Algorithmen seien nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werten zu unterscheiden. Der Vorsitzende des Ausschusses Digitale Agenda im Deutschen Bundestag, Jimmy Schulz (FDP), warnte, der Kompromiss zu den Uploadfiltern „gefährdet das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“.

Für die Reform, die das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpassen soll, hatten zahlreiche Medien in ganz Europa – darunter die Nachrichtenagentur AFP -, aber auch Kulturschaffende geworben, unter ihnen bekannte Künstler wie Paul McCartney.

Die Internet-Riesen und Lobby-Verbände der Digitalwirtschaft hatten dagegen mobil gemacht. Unterstützt wurden sie von Internet-Aktivisten. Die Gegner der Reform sehen darin eine Gefahr für das „freie Internet“ und warnen vor einer Zensur von Inhalten durch Plattformen.

Der Kompromiss wird nun dem Plenum des Europaparlaments zur Abstimmung vorgelegt. Nach Angaben aus dem Parlament könnte dies noch Ende März oder im April geschehen – vor der Europawahl Ende Mai. Auch der Europäische Rat muss dem Kompromiss noch zustimmen. (afp)



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