Verbot von Öl- und Gasheizungen: Welche Möglichkeiten haben Hauseigentümer in Deutschland?

Die Ampel-Regierung plant das Verbot für Gas- und Ölheizungen. Was genau geplant ist und welche Möglichkeiten nun Hausbesitzer haben.
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Die Bundesregierung plant ein Verbot von Gas- und Ölheizungen. Hausbesitzer fragen nun, was die Alternativen sindFoto: iStock
Von 5. April 2023


Nach den Plänen der Regierung soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet im Umkehrschluss das Verbot von ausschließlich mit Öl oder Gas betriebenen Heizungen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass der Übergang „pragmatisch und sozial verträglich“ gestaltet werden soll.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2045 einen „klimaneutralen Gebäudestand“ erreicht zu haben. Alle Heizungen sollen deshalb in den kommenden 20 Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Können schon jetzt eingebaute Heizungen weiterbetrieben werden?

Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Daher können bestehende Heizungen weiterbetrieben werden. Auch kaputte Heizungen dürfen einfach repariert werden. Allerdings soll es bei einer grundsätzlichen Austauschpflicht von Heizkesseln nach 30 Jahren bleiben. Wenn Immobilieneigentümer spätestens seit dem 1. Februar 2022 in ihrer Immobilie selbst wohnen. Dann gibt es für die Austauschpflicht des Kessels eine Ausnahmeregelung. Diese gilt allerdings dann auch nur bis zum 31. Dezember 2044. Danach dürfen auch diese Kessel nicht mehr mit fossiler Energie betrieben werden.

Was passiert, wenn meine Heizung nicht mehr repariert werden kann?

Die Regierung plant im Falle einer irreparablen Erdgas- oder Ölheizung Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, um einen plötzlichen Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu vermeiden. Im Falle eines Schadens könnte vorerst eine gebrauchte Erdgas- oder Ölheizung installiert werden.

Gemäß den aktuellen Plänen müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Ausfall der alten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien für die neue Heizung verwendet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Gaskessel auch nach Ablauf der Übergangsfrist als Teil einer Hybridheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe für Lastspitzen zu nutzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht davon aus, dass es einen Markt für gebrauchte Heizungen und kurzfristige Mietmodelle geben wird. Ein gebrauchter Gaskessel kann auch nach Ablauf der drei Jahre als Teil einer Hybridlösung weiterhin genutzt werden, beispielsweise in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Im Falle eines Schadens sind Eigentümer über 80 Jahre, die die Immobilie selbst bewohnen, von der Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien befreit.

Welche Optionen gibt es für die Beheizung von Gebäuden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Vorgabe von 65 Prozent an grünen Energieträgern bei der Heizung von Gebäuden zu erfüllen. Bei bereits bestehenden Gebäuden können Gasheizungen weiterhin eingebaut werden, solange sie entweder mit 65 Prozent grünem Gas betrieben oder in Kombination mit einer Wärmepumpe genutzt werden.

Beispielsweise kann eine Wärmepumpe allein möglicherweise nicht ausreichen, aber sie kann durch eine Öl- oder Gasheizung ergänzt werden, die nur an besonders kalten Tagen zusätzliche Wärme liefert. In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf kann auch eine Stromdirektheizung installiert werden.

H2-Ready-Gasheizungen sind eine weitere Option, vorausgesetzt, die Kommune hat verbindliche Investitions- und Transformationspläne für ein Wasserstoffnetz. Diese Heizungen müssen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können.

Neben grünem Wasserstoff ist auch blauer Wasserstoff möglich, allerdings sind strenge Kriterien geplant. Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff wird CO₂ aus Erdgas abgefangen und gespeichert.

Alternativ ist auch ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, insbesondere in Ballungsräumen. Dies würde den Einbau einer Wärmepumpe unnötig machen.

Für den Fall, dass solch ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll eine Übergangsfrist von zehn Jahren gelten. Bis dahin kann eine Heizung genutzt werden, die die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energieträgern nicht erfüllt. Aktuell arbeiten Wirtschafts- und Bauministerium an einem Gesetz für kommunale Wärmeplanung, um den Ausbau der Netze zu beschleunigen.

Welche finanziellen Hilfen für Immobilieneigentümer soll es geben?

Der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an Wärmenetze soll weiterhin bezuschusst werden, um die Differenz zu günstigeren Gasheizungen zu verringern. Die genauen Fördersätze sind noch nicht bekannt. Das Ziel ist, dass die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2024 angepasst wird.

Die BEG fördert bereits heute den Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent. Auch einkommensschwache Haushalte und Menschen mit mittleren Einkommen sollen die Kosten für Wärmepumpen hierdurch tragen können. Die Förderung wird durch eine soziale Staffelung bestätigt.

Die Regierung plant, das Heizen mit erneuerbaren Energien durch Kombination von Fördermitteln und vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen nicht teurer zu machen als das Heizen mit fossilen Brennstoffen.

Wie ist es bei Mehrfamilienhäusern mit Zentral- und Gasetagenheizungen?

Auch hier sollen Übergangsfristen greifen, wenn es zu einem Heizungsausfall kommt. Damit konkrete Regelungen auf Gebäude abgestimmt werden können, bei denen es sowohl eine Zentral- als auch eine Gasetagenheizung gibt, sind schon jetzt weitere Beratungen angedacht.

Fällt die erste Gasetagenheizung aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird.

Darüber hinaus soll es Härtefallregelungen geben und Ausnahmen, wenn der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht.

Gibt es Sonderregelungen für den Neubau?

Im Neubau sind elektrische Wärmepumpen die Standardlösung. Daher sieht der Gesetzentwurf keine Biomasse-Heizung als Option vor. Eine solche Heizung, die auf Holz oder Pellets basiert, soll aufgrund begrenzter Verfügbarkeit nachhaltig erzeugter Biomasse nur in Bestandsgebäuden eingesetzt werden, wo andere Lösungen nicht sinnvoll oder umsetzbar sind. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist ebenfalls möglich.

Wie wird in Deutschland derzeit geheizt?

Fast die Hälfte der rund 41 Millionen Haushalte in Deutschland heizt mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils weniger als drei Prozent aus, so das Wirtschaftsministerium.



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