Zu hohe Heizkosten im Jahr 2022? So bekommen Sie Gelder aus dem Härtefallfonds

Wer 2022 noch mit „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ wie etwa Heizöl, Holz, Koks oder Flüssiggas geheizt hat, kann ab Mai einen Kostenzuschuss beantragen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Ein prasselndes Feuer im Kaminofen sorgt nicht nur für wohlige Stimmung, sondern auch für Wärme.
Für „nicht leitungsgebundene Energieträger“ können ab 8. Mai staatliche Hilfen beantragt werden.Foto: Silas Stein/dpa
Von 27. April 2023

Heizen Sie in ihrem Privathaushalt noch mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koksbriketts? Dann könnten Sie unter bestimmten Bedingungen bald einen Zuschuss zu ihren Heizkosten für das Jahr 2022 kassieren. Wer bequemer per Fernwärme, Erdgaszuleitung oder Strom geheizt hat, hat keinen Anspruch auf Unterstützung.

Maximal 2.000 Euro Staatshilfe pro Haushalt sind drin. Dafür müssen Sie allerdings einen Online-Antrag stellen. Eine Gebühr soll nicht anfallen. Das zentrale Antragsportal soll – nach und nach für 13 Bundesländer – ab dem 2. Mai 2023 nutzbar sein.

Online-Antrag: serviceportal.hamburg.de

Freischalttermine für die Bundesländer:

  • Ab Dienstag, 2. Mai: Hamburg, Bremen
  • Ab Donnerstag, 4. Mai: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen
  • Ab Montag, 8. Mai: Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg

Einwohner von Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen sich nach Angaben der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) an ihre eigenen Ministerien beziehungsweise Behörden wenden.

Was sollten Sie tun?

Um in den Genuss der „Härtefallhilfen“ zu kommen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mehr als doppelt so hohe Heizkosten hatten wie der bundesweite „Referenzpreis“ des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Den haben Bund und Länder gemeinsam wie folgt bestimmt:

  • Heizöl: 71 ct/l (inklusive Umsatzsteuer) / 60 ct/l (zuzüglich Umsatzsteuer)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.) / 48 ct/l (zzgl. USt.)
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.) / 22 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.) / 9 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.) / 26 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.) / 79 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.) / 30 ct/kg (zzgl. USt.)

Ein Rechenbeispiel

Sie haben an einem Kalendertag des Jahres 2022 vor dem 2. Dezember (!) 3.500 Liter Heizöl geliefert bekommen. Der Händler hat dafür 1,55 Euro pro Liter verlangt, Umsatzsteuer inklusive. Auf ihrer Rechnung erscheint also ein Endbetrag von 5.425 Euro.

Hätte der „Referenzpreis“ von 0,71 Cent (ebenfalls inklusive Umsatzsteuer) pro Liter gegolten, hätten Sie nur 2.485 Euro zahlen müssen. Diesen fiktiven Vergleichsbetrag müssen Sie rechnerisch verdoppeln: auf 4.970 Euro.

Die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis und dem fiktiven „Referenzpreis“ beträgt 455 Euro. Der Fiskus gewährt ihnen dafür auf Antrag einen Härtefallzuschuss in Höhe von 80 Prozent, also 364 Euro.

Für Mathematikfans gilt die Formel:

(Ihr Rechnungsbetrag 2022 minus (2 x Referenzpreis x Bestellmenge)) x 0,8 = Zuschuss

Bagatellbeträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt.

Wenn Sie vorab prüfen wollen, ob Sie Chancen auf einen Zuschuss haben, können Sie den „Rechner Brennstoffhilfe“ nutzen. Er dient allerdings nur zur ersten Orientierung, nicht als amtlicher Antrag.

Im Rahmen des Antragsverfahrens sind in der Regel einige schriftliche Nachweise vorzulegen:

  • Rechnungen über gelieferte Energieträger
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszüge oder Quittungen)
  • strafbewehrte Eigenerklärung u. a. über Antragsvoraussetzungen

Das Serviceportal Hamburg rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen.

Lieferdatum maßgeblich

Wie im Beispiel gezeigt, ist das Lieferdatum des Energieträgers entscheidend. Wie das Serviceportal Hamburg ergänzt, „können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte“.

Falls Sie sich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Vermieter den Antrag stellen sollten, sprechen Sie sich am besten mit dem Vermieter ab.

„Servicekonto“ für Unternehmen obligatorisch

Unternehmen, die Eigentümer einer oder mehrerer beheizter Immobilien sind, müssen nach Informationen des Serviceportals Hamburg eine Firmenakte für ein „Servicekonto“ anlegen, bevor sie ihren Antrag für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ stellen können. Das soll nach Angaben der baden-württembergischen Landesregierung die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude erleichtern.

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an das zentrale Serviceportal Hamburg wenden: [email protected]

Für alle Bundesländer steht nach Informationen des NDR ein Fonds von 1,8 Milliarden Euro bereit – so sieht es das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (PDF) vom 20. Dezember 2022 vor.

Holz als Heizmaterial künftig tabu

Nach dem Willen der Ampelregierung soll Holz als Brennmaterial künftig verboten sein: Mittel- und langfristig soll sich die strombetriebene Wärmepumpe durchsetzen. Deutliche Kritik kommt indes von Waldverbänden – und dem bayerischen Wirtschaftsminister.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion