Der Kampf der DUH für Fahrverbote – von Berufung bis Zwangshaft
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bislang gegen 39 Städte wegen zu hoher Luftbelastung geklagt – mit unterschiedlichen Folgen. Eine ganze Reihe von Kommunen ist von Verwaltungsgerichten wegen der Überschreitung geltender Grenzwerte zu Diesel-Fahrverboten verdonnert worden.
Viele Behörden fechten die Urteile an, einige beachten sie einfach nicht. Der Europäische Gerichtshof verkündet am Donnerstag sein Urteil, ob eine Zwangshaft für Amtsträger notwendig sein kann, wenn EU-Vorgaben wie zur Luftreinhaltung sonst nicht eingehalten werden.
Fahrverbote gibt es schon in Hamburg, Berlin, Stuttgart
In Hamburg gelten schon seit Juni 2018 Fahrverbote. Dieselautos, die die Euronorm Sechs nicht erfüllen, müssen zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Gewerbetreibende. Ein Verstoß kostet 20 Euro für Pkw. Auch in Darmstadt sind für solche Diesel zwei Straßen abschnittsweise gesperrt.
In Berlin sind bislang Fahrverbote für acht stark belastete Straßenabschnitte beschlossen, die Umsetzung samt Beschilderung läuft aber noch.
In Stuttgart müssen Diesel der Euronorm Vier und älter der Umweltzone fernbleiben. Ab Anfang 2019 galt das zuerst nur für auswärtige Autofahrer, seit April auch für Stuttgarter.
Auch hier gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. Eigentlich muss die Stadt das Verbot laut Gerichtsurteil auf Euro-Fünf-Diesel ausweiten, das tut sie trotz eines mittlerweile verhängten Zwangsgelds von 10.000 Euro nicht. Es gelten aber vier Einzelstreckenverbote.
Andere Städte ignorieren es
Obwohl Verwaltungsgerichte etwa für Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Limburg oder Reutlingen die zuständigen Behörden angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen oder anzuordnen, folgten die Landesregierungen den Urteilen nicht und legten teilweise Berufung ein.
In Köln ist eine Fahrverbotszone in der Innenstadt vorerst vom Tisch, aber vier Streckenverbote für ältere Diesel müssen in den Luftreinhalteplan der Stadt aufgenommen werden.
Für München will die bayerische Landesregierung trotz eines rechtskräftigen Urteils weiter keine Fahrverbote verhängen. Wie im Stuttgarter Fall blieben auch hier Zwangsgelder ohne Wirkung.
Darum prüft der Europäische Gerichtshof, ob Verantwortliche in Zwangshaft zu nehmen sind. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass Gerichte dieses Mittel anwenden.
Einige Verbote wurden abgewendet
Mainz hat ein gefordertes Konzept für Verkehrsverbote ausgearbeitet, aber noch nicht umgesetzt. Mainzer Richtern genügt das, sie wiesen in diesem Jahr zwei Vollstreckungsanträge der DUH ab.
In anderen Fällen, beispielsweise in Frankfurt am Main und Aachen, muss der Luftreinhalteplan aktuell nur nachgebessert werden; die Behörden arbeiten noch an alternativen Maßnahmen zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Dass im rechtlichen Tauziehen auch eine Einigung möglich ist, zeigt Essen: Dort sieht ein Vergleich zwischen DUH, Stadt und dem Land Nordrhein-Westfalen vorerst keine Fahrverbote im Stadtgebiet oder auf der Autobahn 40 vor. (afp)
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