EU mit neuem Online-Zahlungsverkehr – Ohne App geht bald nichts mehr
Zahlung mit Kreditkarte war gestern. Seit 14. September 2019 gelten neue Richtlinien für das Onlinebanking. So ist für jeden Zahlungsvorgang ein einzigartiger TAN Pflicht. TAN-Listen auf Papier genügen den Sicherheitsanforderungen der EU jedoch nicht. Sie können nicht mehr verwendet werden. Stattdessen kommen TAN-Generatoren in den Einsatz oder TANs, die per SMS verschickt werden. Dieses Verfahren wurde bereits im Vorfeld eingeführt. Bei manchen Banken verursacht dieses Verfahren höhere Kosten.
Wenn Verbraucher für die Sicherheitsverfahren bezüglich der TAN extra bezahlen sollen, sei dies ein klarer Fehler, sagt die Verbraucherzentrale. Es könne keine Zusatzdienstleistung für Kunden sein, dass eine Bank diesen vor Betrügern beschütze. Hingegen habe der Gesetzgeber diese zusätzlichen Kosten für das Sicherheitsverfahren zugelassen.
Auch für das Einloggen zum Onlinebanking kann nun neben dem PIN eine TAN erforderlich sein. Dies ist laut Verbraucherzentrale dann der Fall:
- Wenn Sie im Onlinebanking mehr Zugriff bekommen als nur auf Kontostand und Zahlungsvorgänge der vergangenen 90 Tage.
- Wenn mehr als 90 Tage vergangen sind seit dem letzten Anmelden mit einer TAN.
- Bei der ersten Anmeldung ins Onlinebanking.
Letztlich würden derartige Verfahren der Sicherheit und dem Datenschutz dienen; Fremde könnten dann nicht so leicht einsehen, „was auf Ihrem Konto passiert“, heißt es von der Verbraucherzentrale.
Kreditkartenbesitzer unter Druck
Neuigkeiten gibt es hauptsächlich für Kreditkartenbesitzer. Sie könnten verpflichtet werden, ihre Kreditkarte online mithilfe einer App zu registrieren. Wenn sie nicht über ein Smartphone mit passender App verfügen, laufen die Kreditkartenbesitzer laut „Welt“ Gefahr, keine Flüge mehr buchen oder im Internet einkaufen zu können. Die Verbraucherzentrale warnt:
Wenn es ums Onlineshopping mit Kreditkarte geht, sehen wir ebenfalls einen Trend zur App. Hier kann es sogar vorkommen, dass ein Anbieter erklärt: Ohne Smartphone oder Tablet mit App, keine Kartenzahlung mehr im Internet.“
Wer der Anbieter der App ist, ist für die Bankkunden schwer zu ermitteln. Die Banken geben darüber kaum Auskunft. Dabei hat der App-Anbieter Zugang zu sämtlichen Kontodaten, Transaktionen und Einkäufen. Damit sind empfindliche Daten, die vor Dritten geschützt werden sollen, für diesen offen und frei verfügbar.
Die Verbraucherzentrale rät: „Machen Sie sich selbst ein Bild von den neuen Sicherheitsverfahren Ihrer Bank (sowohl fürs Onlinebanking als auch für die Kreditkarte) und fragen Sie bei Unklarheiten dort nach.“
Notfalls bleibt laut Verbraucherzentrale nur die Alternative, zu einem anderen Konto-Anbieter zu wechseln oder die Kreditkarte über einen anderen Anbieter zu beziehen. (sua)
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