EZB-Beschlüsse zu Geldbußen gegen Banken zum Teil für nichtig erklärt
Das Gericht der Europäischen Union hat in seinen ersten Urteilen zu von der Europäischen Zentralbank (EZB) verhängten Geldbußen im Rahmen ihrer Bankenaufsicht drei Beschlüsse teilweise für nichtig erklärt.
Das EU-Gericht entschied am Mittwoch, dass die EZB die Geldbußen gegen Institute der französischen Bankengruppe Crédit Agricole unzureichend begründet habe. In einem vierten Fall wurde die Klage eines anderen Unternehmens zurückgewiesen. (Az. T-577/18 u.a.)
Die EZB verhängte gegen die drei Kreditinstitute der Crédit Agricole wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit den Vorgaben für das Kernkapital von Banken Geldbußen in Höhe von 4,3 Millionen Euro, 300.000 Euro und 200.000 Euro.
Die Institute hätten zwar die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse mit Blick auf die vorgeworfenen Verstöße nicht nachgewiesen, erklärte das EU-Gericht. Die verhängten Geldbußen seien aber wegen unzureichender Begründung nichtig.
Die angefochtenen Beschlüsse enthielten keine genauen Angaben zu der dabei angewandten Methodik, entschied das Gericht. Die fehlende Angabe zur Größe der Banken hindere das Gericht zudem daran, seine Kontrolle über die von der EZB vorgenommenen Bewertungen zu Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und abschreckendem Charakter der verhängten Sanktionen auszuüben. Gegen die Entscheidung können die Banken noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. (afp)
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