Mietendeckel: Berlin will Mieten auf knapp acht Euro begrenzen – Livestream zur Mieter-Demo wurde untersagt

Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Die Mieter-Demo in Berlin "Wir lassen uns das Mieten nicht verbieten" durfte allerdings nicht als Livestream gefilmt und übertragen werden.
Titelbild
Wohnung.Foto: iStock
Epoch Times25. August 2019

Berliner Mieter, die in einem vor 2014 gebauten Haus wohnen, sollen künftig monatlich nicht mehr als 7,97 Euro pro Quadratmeter an Kaltmiete zahlen. Das sieht der Entwurf von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für den geplanten Mietendeckel vor, wie „Berliner Morgenpost“ und „Tagesspiegel“ am Wochenende berichteten. Der rot-rot-grüne Senat hatte Mitte Juni Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen, wonach die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden sollen.

Die Höhe der Mietobergrenze hatte der Senat in seinem Beschluss noch nicht festgelegt. Lompschers Gesetzentwurf sieht nun laut „Tagesspiegel“ Obergrenzen bereits ab einer Kaltmiete von 3,42 Euro pro Quadratmeter vor. Die Miete für Altbauwohnungen aus der Gründerzeit oder anderer repräsentativer Mietshäuser, die bis 1918 entstanden, dürfte demnach höchstens 6,03 Euro je Quadratmeter kosten. Ab dem Jahr 2014 entstandene Neubauten sollen vom Mietendeckel ausgenommen bleiben.

Den Berichten zufolge legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 17 Quadratmeter-Mieten fest, wobei die jeweilige Obergrenze vom Alter des Hauses abhängt. Dabei geht es nach dem Prinzip: Je älter das Mietshaus ist, desto niedriger die Miete – unabhängig von der Lage des Hauses.

Wer mehr bezahlt, kann nach Inkrafttreten des Mietendeckels eine Absenkung verlangen.

Die Mieter haben die Möglichkeit, ihre überhöhte Miete auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken zu lassen“, zitierten die Zeitungen aus dem Papier Lompschers.

Um Investitionen in den Klimaschutz und andere Modernisierungen zu berücksichtigen, sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrem Entwurf „Zuschläge“ zur jeweiligen Mietobergrenze vor, wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtete. Voraussetzung ist, dass in den letzten acht Jahren vor Inkrafttreten des Mietendeckel-Gesetzes die Modernisierung erfolgte. Der Senat soll bereits am 15. Oktober über das Gesetz abstimmen. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2020.

Lompschers Gesetzentwurf zielt zudem auf Schlupflöcher im Mietrecht: Die künftig zulässige Nettokaltmiete „beinhaltet alle Zuschläge für Mobiliar und Ausstattungsgegenstände“. Dies könnte einen Trend auf dem Wohnungsmarkt stoppen: Das wachsende Angebot möblierter Wohnungen, die gerne für 20 Euro pro Quadratmeter angeboten werden, so der „Tagesspiegel“.

Auch das Recht der Vermieter auf Eigenbedarf soll nach dem Entwurf drastisch beschnitten werden. Eine solche „Eigenbedarfskündigung“ soll nur noch mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes möglich sein. Deren Mitarbeiter dürfen dann entscheiden, ob in dem konkreten Fall „das berechtigte Interesse der Vermieter das öffentliche Interesse an der Erhaltung angemessenen Wohnraums überwiegt“, zitierte der „Tagesspiegel“ aus dem Entwurf.

„Das ist Berlin“

Unter dem Motto: „Wir lassen uns das Mieten nicht verbieten“ fand heute in Berlin eine Demonstration von Mietern statt. Ihr Motto: „Wohnraum muss bezahlbar bleiben – nicht nur in Schöneberg“.

Angemeldet wurde die Demonstration durch Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Matthias Kollatz (SPD). Der Marsch führte von der Naumannstr. 1 (10829 Berlin) in Richtung Rathaus Schöneberg. Ziel für die Organisatoren war es offenbar, dass der Bezirk Berlin-Schöneberg das Vorkaufsrecht durchsetzt. In ihrem Appell forderten sie zudem Mileuschutz, damit den Wohnungsbaugenossenschaften die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen wie den Wohnungsbaugesellschaften.

Milieuschutz bedeutet, dass in diesen Gebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Auch der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen einer Genehmigung.

Diese (öffentliche) Demonstration wollte ein Videostreamer begleiten – doch der Veranstalter untersagte es. Seine Direktübertragung musste abgesagt werden. Hier das Statement des Livestreamers:

(afp/ks)



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