Dieselskandal: VW kann keinen Schaden für Verbraucher feststellen

Zweiter Verhandlungstag im Mammut-Verfahren gegen Volkswagen. Der Automobilkonzern lehnt Vorwürfe der Verbraucherzentrale Bundesverband nach wie vor ab.
Epoch Times18. November 2019

Volkswagen hat zu Beginn des zweiten Verhandlungstages im Musterverfahren für Verbraucher im Abgasskandal erneut einen Schaden durch unzulässige Software in Dieselautos ausgeschlossen. „Nach wie vor werden die Fahrzeuge von hunderttausenden Kunden gefahren“, erklärte Volkswagen am Montag.

Demnach bestätigten außerdem Gutachten sowie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Einschätzung des Konzerns, dass nach einem entsprechenden Update „kein softwarebedingter Wertverlust eingetreten ist“.

Mammut-Verfahren

Im Mammut-Verfahren gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig geht es am Montag um die Zulässigkeit der Ansprüche, die der  (vzbv) und der Automobilclub ADAC stellvertretend für betroffene Dieselkäufer geltend machen wollen.

Die Verbraucherschützer wollen mit der Klage feststellen lassen, dass der Autobauer seine Kunden „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

Volkswagen wehrt sich dagegen, da nach Ansicht des Unternehmens kein „Schaden mit Breitenwirkung für alle angemeldeten Verbraucher festgestellt werden kann“. Auch der Vorsitzende Richter im Braunschweiger Prozess habe einen Schaden als „nicht offensichtlich“ bezeichnet, erklärte VW.

Volkswagen lehnt Vergleich ab

Volkswagen erwartet einen jahrelangen Prozess und lehnt einen Vergleich bislang ab. Stattdessen hofft das Unternehmen auf ein Teilurteil, mit dem „unzulässige Feststellungsziele schon vorab abgewiesen werden“ könnten. „Das würde das komplexe Verfahren etwas sortieren“, erklärte der Konzern am Montag.

Vier Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Volkswagen hatte in Braunschweig Ende September das bislang größte Gerichtsverfahren für Dieselkunden begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung hatte das Gericht dabei deutlich gemacht, dass es sehr sorgfältig prüfen will, inwiefern den Autokäufern ein möglicher Schaden entstanden ist. (afp)

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