Trotz Wiedereröffnung: Umfrage offenbart „katastrophale Ausnahmesituation“ in Gastronomie

Nach der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés fällt die Bilanz der Wirte erschreckend aus. 81,5 Prozent der Betriebe geben an, dass ein wirtschaftliches Handeln unter Berücksichtigung der coronabedingten Auflagen nicht möglich ist.
Epoch Times29. Mai 2020

Aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) geht hervor, dass ein wirtschaftliches Handeln für Wirte unter Berücksichtigung der coronabedingten Auflagen nicht möglich ist. Der Verband befragte in der Zeit vom 22. bis 25. Mai 8.000 Gastronomen. Demnach erzielten 78,3 Prozent der Betriebe in den ersten Tagen nach dem Neustart nur maximal 50 Prozent der sonst üblichen Umsätze.

„Auch wenn die Betriebe wieder Gäste bewirten dürfen, stehen sie aufgrund der geltenden Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen mit dem Rücken zur Wand“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick die Umfrageergebnisse. Die aktuellen Zahlen würden die „katastrophale Ausnahmesituation“ belegen, in der sich die Branche nunmehr seit fast drei Monaten befindet.

Enttäuschender Umsatz nach Wiedereröffnung

Nach der Wiedereröffnung berichten 83,5 Prozent der Betriebe, dass sich ihre Umsatzerwartungen nicht erfüllt hätten. So meldet fast jedes dritte Restaurant (31,9 Prozent) lediglich einen Umsatz zwischen 25 und 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 29,1 Prozent der Betriebe kommen auf einen Umsatz zwischen 10 und 25 Prozent der Vorjahreswerte. 17,3 Prozent der Betriebe erzielen sogar weniger als 10 Prozent der Normalumsätze. Nur bei 21,8 Prozent der Befragten lagen die Umsatzverluste bei weniger als 50 Prozent.

Das Ausmaß der dramatischen Betroffenheit wird laut Umfrage bei der Antwort auf die Frage nach den coronabedingten Umsatzeinbußen seit dem 1. März deutlich. So beklagen die Betriebe durchschnittliche Umsatzverluste in Höhe von 80 Prozent. Bezogen auf das Gesamtjahr rechnen die Betriebe mit einem Umsatzrückgang von mindestens 55 Prozent. „Keine oder nur geringe Einnahmen bei laufenden Fixkosten verdeutlichen die existenzielle Betroffenheit nahezu aller Betriebe“, macht Zöllick deutlich.

Seiner Ansicht nach helfe da nur ein Schutzschirm. Er appelliert an die Politik: „Ein Rettungsfonds mit direkten, nicht rückzahlbaren Finanzhilfen, wie wir diesen bereits seit März fordern, ist überlebensnotwendig.“ Andernfalls stünden Zigtausende Betriebe und Hunderttausende Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Steuersenkung ab Juli 2020

Seit dem 20. Mai liegt nun der Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, dass sogenannte „Corona-Steuerhilfegesetz“, vor. Ziel ist es, die „Gefahr eines geringeren Wachstums“ nach der Corona-Pandemie in Angriff zu nehmen.

Laut Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz auf erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen  vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Ausgenommen sind dabei Getränke. Weiterhin sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen Soll- und Ist-Entgelt nach Paragraf 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steuerfrei gestellt werden.

Aufgrund dieser Steuersenkung rechnet die Regierung mit Steuerverlusten von 2,73 Milliarden Euro, wovon 1,2 Milliarden Euro für die Länder und 62 Millionen Euro für die Kommunen entfallen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses überwiesen.

Konjunkturpaket von 25 Milliarden Euro

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mittelständische Betriebe wegen der Corona-Pandemie stärker unterstützen. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern sollen von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen können.

Ziel der Überbrückungshilfe ist, die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe zu sichern, die von coronabedingten Auflagen und Schließungen betroffen sind. Das berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ aus einem Eckpunktepapier, das nach dpa-Informationen aus dem Wirtschaftsministerium stammt.

Anträge sollen Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler stellen können. Ihre Umsätze müssen dafür im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sein. Gefördert werden können fixe Betriebskosten, einschließlich des unabdingbaren Personalaufwands. Unternehmerlohn soll dagegen nicht förderfähig sein.

Auch Unternehmen, die bereits Soforthilfen vom Bund oder von den Ländern bekommen, dürfen weitere Unterstützung beantragen. Das Ministerium rechnet bis August laut Bericht mit Kosten von 25 Milliarden Euro – wie viel danach anfalle, hänge vom Infektionsgeschehen ab.

Kritik an Konstruktionsfehlern

Die von Altmaier vorgesehenen zusätzlichen Überbrückungshilfen für den Mittelstand weisen nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden Konstruktionsfehler auf. Bei der Ausgestaltung der Hilfen müsse sichergestellt werden, „dass coronabedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, ebenso berücksichtigt werden“, sagte Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Der Lebensunterhalt sollte insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen miteinbezogen werden, da hier eine starre Abgrenzung lebensfremd ist“, so der BFB-Hauptgeschäftsführer weiter.

Auch die Familienunternehmer melden Kritik an. Die in Altmaiers Eckpunkten vorgesehenen Grenzen für Hilfszahlungen sind nach Ansicht des Verbandes der Familienunternehmer willkürlich gezogen: „Die weitere Hilfe von mindestens 60 Prozent Umsatzeinbruch nur von zwei Umsatzmonaten abhängig zu machen, geht an der sachlichen Realität vorbei“, sagte Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmer, dem „Handelsblatt“. Diese Grenze sei zu „scharfkantig“. (dpa/dts/pr/sua)



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