Wütender Imker kippt verseuchten Glyphosat-Honig vor Klöckners Ministerium

"Die Aussicht, ein Drittel unserer gesamten Jahresernte in die Müllverbrennungsanlage fahren zu müssen, erschüttert uns und zeigt die Absurdität des landwirtschaftlichen Systems in Deutschland auf", sagte Imker Sebastian Seusing.
Von 17. Januar 2020

Eine klebrige Angelegenheit auf der Treppe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Glyphosatverseuchter Honig machte sich am Mittwoch dort ebenso breit wie der Ärger der anwesenden Imker.

„Nach dem aktuellen Stand müssen wir die Imkerei aufgeben“, sagte Sebastian Seusing aus Biesenthal laut „Berliner Morgenpost“. In der gemeinsam mit seiner Frau geführten Imkerei mussten insgesamt vier Tonnen verunreinigter Honig aufgrund erhöhten Glyphosatgehalts entsorgt werden.

Angefangen hatte alles im vergangenen Jahr. Camille und Sebastian Seusing aus Brandenburg  stellten Ende April fest, dass der benachbarte Landwirt in der Nähe ihrer Bienenstandorte ohne Vorwarnung glyphosathaltige Herbizide auf den blühenden Löwenzahn gespritzt hatte. Laboranalysen ergaben eine bis zu 152-fache Überschreitung des im Lebensmittelrecht zulässigen Glyphosat-Grenzwertes.

Die Imker informierten sofort das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt. Diese prüften die Frühjahrsernte des unmittelbar betroffenen Bienenstandes und ordneten die Entsorgung des Honigs an. Um auf Nummer sicher zu gehen, prüften die Imker darüber hinaus auch die weiter entfernt liegenden Bienenständen. Auch bei einem drei Kilometer entfernten Bienenstock war der Glyphosat-Grenzwert überschritten.

Imkerschaden durch Herbizideinsatz

Doch nicht nur der Löwenzahnhonig war betroffen. Im Sommer mussten die Imker auch ihren Kornblumenhonig entsorgen. Der Honig wies eine 50-fache zu hohe Glyphosatkonzentration auf, die auf eine Herbizidanwendung auf einem umliegenden Getreidefeld schließen lässt. Derartige Anwendungen zum Abtöten von „Unkrautdurchwuchs“ sind laut Anwendungsbestimmungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlaubt – zum Nachteil der Bienen und Imker.

Rund 300 Kilogramm Honig rief die Imkerei aus den Regalen des Einzelhandels zurück. Der Schaden von vier Tonnen verunreinigtem Honig beträgt 60.000 Euro. Dieses Ausmaß konnten die Imker ausschließlich aufgrund der eigenen Überwachung der Glyphosatrückstände im Honig feststellen.

„Die Aussicht, ein Drittel unserer gesamten Jahresernte in die Müllverbrennungsanlage fahren zu müssen, erschüttert uns und zeigt die Absurdität des landwirtschaftlichen Systems in Deutschland auf“, sagte Imker Sebastian Seusing. Er rechne damit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) feststellt, dass eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher nicht bestehe. Unabhängig davon gehöre Glyphosat grundsätzlich nicht in Honig. „Und dafür setzen sich die Imker gemeinsam mit der Aurelia Stiftung ein!“

Stiftung Aurelia fordert Anwendungsverbot

Schon seit Jahren fordert die Aurelia Stiftung ein Anwendungsverbot von Glyphosat in blühenden Pflanzenbeständen. Im Mai 2019 wandte sich die Stiftung in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Auf eine Antwort warten wir bis heute. Politisch wird bei diesem Problem leider bisher systematisch weggesehen“, heißt es auf der Webseite der Stiftung. Für alle Lebensmittelhersteller, die umweltbewusst und giftfrei produzieren, stelle der Einsatz von Pestiziden in der Umgebung eine betriebswirtschaftliche Gefahr dar.

Auch der Umstand, dass der Grenzwert von Glyphosat im Honig überschritten wird, sei kein Grund, Glyphosat zu verbieten oder einzuschränken, heißt es in einem Schreiben der EU-Kommission Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 26. Juli 2016. Die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel würden einer Zulassungspflicht unterliegen, der eine Bewertung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten vorausgehe. Eine Zulassung würde nur erteilt, wenn „keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche oder tierische Gesundheit oder auf die Umwelt besteht“.

In die Bewertung fließen auch mögliche Rückstände in Produkten, die mit den Herbiziden behandelt werden, ein – „nicht jedoch in Honig, da nicht regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass durch sachgerechte Anwendung Rückstände in den Honig oder andere Imkereiprodukte gelangen. Vielmehr obliegt es dem Imker, sich relevante Informationen über Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu beschaffen, bevor er seine Bienenstände in landwirtschaftlich oder anderweitig genutzte Flächen platziert“.

Imker auf sich allein gestellt

„Die Tatsache, dass Imkereien bisher auf solchen Schäden sitzen bleiben, werden wir nicht weiter hinnehmen. Haften müssen stattdessen der verursachende landwirtschaftliche Betrieb, der Pestizide unsachgemäß angewendet hat, oder aber die Zulassungsbehörden, die Pestizide ohne ausreichende Anwendungsbeschränkungen zulassen“, sagte Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung.

Gemeinsam mit der Stiftung Aurelia strebt die Imkerei Seusing an, in dem ausstehenden Gerichtsstreit ein mustergültiges Urteil zu erwirken, das künftig zu einem angemessenen Schutz vor Pestizideinträgen möglichst für alle – Verbraucher, Produzenten, Bienen und Umwelt – führen soll. Denn vorerst hat der verantwortliche Landwirt eine Schadensersatzzahlung verweigert. Da er für das Spritzmittel eine Genehmigung vorweisen kann, sei die Verwendung auch legal.

„Wer für den erstandenen Schaden haften wird, ist auf Grund rechtlicher Missstände ungeklärt“, sagte Johann Lütke Schwienhorst, Agrar-Referent der Stiftung Aurelia laut „Berliner Morgenpost“.



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