Ab 1. Juli: Maut für LKW und Traktoren über 7,5 t auf allen Bundesstraßen

Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut für LKW über 7,5 t auch auf allen deutschen Bundesstraßen. Elektro-Lkw sind von der Gebühr ausgenommen, Traktoren, die schneller fahren als 40 km/h, nicht.
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Eine Kontrollstelle zur Erfassung der Maut für LKW.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times1. Juli 2018

Die Lkw-Maut gilt ab Sonntag auf allen deutschen Bundesstraßen. Bislang wurde die Abgabe nur auf Autobahnen sowie ausgewählten Bundesstraßen fällig. Der Bund erhofft sich von der Ausweitung jährliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, die in die Straßeninfrastruktur investiert werden sollen.

Die Lkw-Maut gilt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ab Sonntag auf insgesamt rund 52.000 Kilometern Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 Tonnen.

Konkret soll sich die Höhe der Abgabe an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrswegenetzes orientieren. Diese Kosten sollen in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt werden. Elektro-Lkw sind von der Gebühr ausgenommen.

Traktoren sind ebenfalls Mautpflichtig

Davon sind auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen, sofern diese schneller als 40 Stundenkilometer fahren könnten. Zugmaschinen, die für mehr als 40 km/h zugelassen sind, sind generell mautpflichtig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster hervor.

Im ungünstigsten Fall zahlen Landwirte für einen Traktor mit zwei beladenen Anhängern eine Maut von 21,8 Cent pro Kilometer, wie Toll Collect GmbH dem „NDR“ mitteilte. Die Zahlungspflicht gilt jedoch nur, wenn die Anhänger beladen sind.

Die 40 km/h Grenze gilt zusätzlich nur für eigene Fahrten – bei Nachbarschaftshilfe oder Tätigkeiten im Rahmen eines Maschinenrings muss bezahlt werden, schreibt „agrarheute“. Einige Landwirte lassen bereits ihre Traktoren auf unter 40 km/h begrenzen. (afp)



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