Verbraucherschützer: Bahn soll ab 30 Minuten Verspätung zahlen

Wer mit der Bahn eine Stunde zu spät ans Ziel kommt, kann Geld zurück verlangen. Je strenger die Regeln, desto pünktlicher die Bahn, meinen Verbraucherschützer. Doch ob es künftig auch bei Unwettern noch Entschädigungen gibt, ist umstritten.
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Menschen warten im Essener Hauptbahnhof vor der Anzeigetafel, auf der zahlreiche Zugverspätungen angegeben werden.Foto: Lisa Ducret/dpa/dpa
Epoch Times20. August 2020

Die Deutsche Bahn sollte bei Zugverspätungen nach Ansicht von Verbraucherschützern deutlich häufiger Geld zurückzahlen.

„Bisher bekomme ich ja erst nach einer Stunde eine Entschädigung. Wir appellieren und werben dringend bei der Politik dafür, dies auf eine halbe Stunde zu reduzieren“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Das könne auch einen Anreiz geben, dass die Bahn pünktlicher werde.

Außerdem müsse es einfacher werden, die Entschädigung zu beantragen, forderte Müller. „Herr Scheuer hat sich vor einem Jahr für ein automatisiertes Entschädigungssystem ausgesprochen. Sichtbar geschehen ist seitdem nichts“, kritisierte er.

Die meisten Bahnfahrten würden inzwischen online gebucht. „Das ist klasse, denn ich habe meine Daten hinterlegt und könnte eine Entschädigung oder eine Erstattung sofort ausgezahlt bekommen.“ Der Verkehrsminister müsse hier gezielt Druck auf die Führung der Bahn ausüben. „Das wäre tatsächlich noch ein Schritt, mit dem Herr Scheuer in die Geschichte eingehen könnte.“

Im vergangenen Jahr hatte die Bahn angekündigt, dass Fahrgäste ihre Entschädigung spätestens 2021 auch online beantragen können sollen. Bislang benötigen sie ein Papierformular. Ab einer Stunde Verspätung gibt es ein Viertel des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte. Im vergangenen Jahr musste die Bahn rund 52,6 Millionen Euro erstatten.

Nach einem Vorschlag auf EU-Ebene könnten künftig allerdings deutlich seltener Entschädigungen fließen. Ende 2019 hatten sich die EU-Verkehrsminister verständigt, dass Bahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt – etwa bei extremen Wetterbedingungen – nicht mehr zwingend zahlen sollen. Dem müsste allerdings das Europaparlament noch zustimmen, das sich bereits negativ geäußert hat.

Auch Müller kritisierte das Vorhaben: „Wir wollen Bahnfahren attraktiver machen. Dazu gehört, dass die Bahn alles dafür tun muss, so zuverlässig, sicher und sauber wie möglich zu sein“, sagte er. „Die Gefahr ist, dass „höhere Gewalt“ zu einer Generalklausel wird und letztlich die Bahn dann bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit auf höhere Gewalt verweist.“

Konsequenz seien teure gerichtliche Auseinandersetzungen und die Bahn werde unattraktiver. „Darum glaube ich, dass es eine total kurzsichtige Betrachtung ist, zu glauben, man tue der Bahn damit irgendetwas Gutes“, sagte Müller. Gerade unter deutscher Ratspräsidentschaft müssten Verbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Interesse der Bahnkunden entscheiden und die Vorschläge ad acta legen. (dpa)



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