Wirtschaft übt scharfe Kritik am Kurs der Regierung beim Kohleausstieg

Wann kommt das Gesetz zum Kohleausstieg? Die Bundesregierung hat sich immer noch nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt. Wirtschaftsverbände fordern: Der Bericht der Kohlekommission muss eins zu eins umgesetzt werden - und zwar schnell.
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Ein Wegweiser zeigt in Richtung Kohleausstieg.Foto: iStock
Epoch Times14. Dezember 2019

Die Wirtschaft hat den Kurs der Bundesregierung beim Kohleausstieg scharf kritisiert. Die Hauptgeschäftsführerin des Energieverbandes BDEW, Kerstin Andreae, sieht den Konsens in der Kohlekommission in Gefahr.

Der Wirtschaft würden immer wieder Steine in den Weg gelegt – beim Kohleausstieg, dem Ausbau der Windenergie und der Kraft-Wärme-Kopplung, sagte Andreae der Deutschen Presse-Agentur. Sie warnte vor einer entschädigungslosen gesetzlichen Stilllegung von Kohlekraftwerken. Industriepräsident Dieter Kempf sagte der dpa, Bund und Länder müssten sich nun durchringen, den Bericht der Kommission noch in diesem Jahr in Gesetzesform zu gießen.

Der Industrieverband BDI und der BDEW waren Mitglieder in der von der Regierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Diese hatte Ende Januar in einem breiten Konsens ein Konzept für einen schrittweisen Kohleausstieg bis 2038 vorgelegt. Die Bundesregierung hatte zugesagt, die Empfehlungen eins zu eins umzusetzen.

Die Koalition streitet aber immer noch über einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg. Es ist fraglich, ob das Kabinett einen solchen noch in diesem Jahr beschließt. Im Ausstiegsgesetz geht es um einen konkreten Fahrplan, unter welchen Bedingungen, bis wann und wo welche Steinkohlekraftwerke stillgelegt werden sollen. Parallel laufen Verhandlungen mit Betreibern von Braunkohlekraftwerken über Entschädigungen.

BDI-Präsident Kempf sagte, die Grundbedingung für den breiten gesellschaftlichen Konsens in der Kommission sei gewesen, dass die Empfehlungen komplett umgesetzt werden. „Ein zentraler Punkt für den Industriestandort Deutschland ist die Begrenzung der durch den vorzeitigen Kohleausstieg verursachten Erhöhung der Strompreise für private und gewerbliche Verbraucher.“

Ein weiterer wichtiger Punkt seien „Checkpoints“ – um in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, was die Abschaltung von Kohlekraftwerken und das Aus von Kernkraftwerken in der Kombination tatsächlich bewirken, beispielsweise bei der Versorgungssicherheit.

Die Politik dürfe nun nicht davor zurückschrecken, einen Kompromiss umzusetzen, den eine Kommission mit breiter gesellschaftlicher Mehrheit erarbeitet habe – auch wenn dieser Beschluss hohen finanziellen Aufwand bedeute. „Denn gleichzeitig schraubt die Bundesregierung ihre Klimaziele immer weiter hoch – Deutschland soll bis 2050 klimaneutral werden“, so Kempf.

Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit in der Klimapolitik der Bundesregierung muss endlich geschlossen werden.“

Andreae sagte, keine andere Branche unterstütze die Klimaziele so vorbehaltlos wie die Energiewirtschaft. „Wir sind bei der Minderung der CO2-Emissionen für unsere Branche heute schon weiter, als wir nach den Zielen der Bundesregierung müssten.“ Sie sagte weiter: „Kein Ausstieg aus der Kohle ohne Einstieg in weiteren Zubau bei den Erneuerbaren und mit Gaskraftwerken als zweites Standbein: Wenn Kohlekraftwerke abgeschaltet werden, müssen Gaskraftwerke als Übergangstechnologie für die Versorgungssicherheit gestärkt werden.“

Dazu sei der sogenannte Kohleersatzbonus für die Umstellung von KWK-Anlagen von Kohle- auf Gasbefeuerung nötig. „Die Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Investitionen“, betonte Andreae. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage gekoppelt.

Der Bericht der Kohlekommission sei eine sehr klare Einigung mit einem gesellschaftlichen Konsens gewesen. „Man darf das nicht unterschätzen, was es heißt, wenn es einen gesellschaftlichen Konsens gibt: Der Veränderungswille der Bevölkerung ist da – diese Chance gilt es jetzt zu nutzen.“ (dpa)

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