Immer mehr Schwangere in finanzieller Notlage

Immer mehr schwangere Frauen in finanzieller Notlage beantragen Hilfen. Im vergangenen Jahr haben offenbar 152.652 schwangere Frauen finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt.
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Schwangere Frau.Foto: iStock
Epoch Times28. November 2018

Immer mehr schwangere Frauen in finanzieller Notlage beantragen Hilfen. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben berichten.

Demnach beantragten im vergangenen Jahr 152.652 schwangere Frauen finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Fünf Prozent mehr als noch 2016. Die durchschnittliche Bewilligungssumme sank im gleichen Zeitraum von 651 auf 593 Euro, ein Rückgang um fast neun Prozent.

Die seit 1984 bestehende Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit Einmalzahlungen, zum Beispiel für Schwangeren- und Säuglingsbekleidung, Wohnungseinrichtung und Betreuung des Kindes.

Die Mittel werden bewilligt, wenn andere Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden. Linken-Expertin Sabine Zimmermann sagte dem RND, Daten der Stiftung würden belegen, dass die Zahl der Hilfeempfängerinnen bereits seit langem in der Tendenz deutlich ansteige – von unter 120.000 im Jahr 1993 auf fast 153.000 im Jahr 2017.

Die durchschnittliche Bewilligungssumme sei im gleichen Zeitraum von fast 800 Euro auf unter 600 Euro zurückgegangen. „Der eigentliche Skandal ist dabei, dass schwangere Frauen überhaupt auf Nothilfen einer Stiftung angewiesen sind“, sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag dem RND. „Das ist ein Versagen des Sozialsystems.

Denn schwangere Frauen sind durch finanzielle Notlagen in besonderem Maße gefährdet.“ Der Staat habe für sie eine besondere Fürsorgepflicht. „Unbürokratische, schnelle und bedarfsgerechte Hilfe für werdende Mütter sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Doch sie ist Aufgabe der regulären sozialen Sicherungssysteme, in denen Bedürftige dem Staat als Anspruchssteller und nicht als Bittsteller gegenübertreten“, so Zimmermann weiter. (dts)



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