Kritik an Windkraft wird lauter: Handelt Deutschland beim Klimaschutz gegen das Grundgesetz?

Windkraft soll Energie liefern und gilt als CO2 schonende Alternative zu Kraftwerken. Andererseits beeinträchtigen die Anlagen die Umwelt. Art. 20a GG verlangt hier eine Abwägung: Überwiegt der Nutzen oder der Schaden, den die Anlagen hervorrufen?
Titelbild
Windkraftanlagen werden zunehmend von Bürgerinitiativen kritisiert.Foto: Armin Weigel/dpa/Archiv/dpa
Epoch Times28. Februar 2020

In der Politik gibt es vielfach die Forderung, den Terminus „Klimaschutz“ in die Verfassung zu verankern. Aber: Die Wörter Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen bereits im deutschen Grundgesetz (Art. 20a GG), nur in anderer Ausdrucksform. Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Ein vernünftiger und vor allem langfristiger Umgang mit unseren Ressourcen ist damit das Ziel der sogenannten „Staatsziel Umweltschutz“-Norm. Diese besagt: Die Abbaurate der erneuerbaren Umweltgüter soll die Wachstums- und Regenerationsrate nicht übertreffen. Nicht erneuerbare Ressourcen sollten behutsam behandelt werden. Als Beispiel: Wird etwa durch ein Infrastruktur-Projekt ein Biotop zerstört, soll zumindest an anderer Stelle ein neues angelegt werden.

Klimaschutz bereits in der Verfassung

Laut dem Grundgesetz ist die Politik verpflichtet, Umweltschutzvorschriften einzuhalten. Das Wort Klimaschutz hat sich zu einem gängigeren Terminus entwickelt. Jedoch schützen wir nicht primär das Klima – die Menschen wollen sich vor einer möglichen Erderwärmung schützen.

Der deutsche Rechtswissenschaflter Dietrich Murswiek erklärt dazu: „Wenn es zutrifft, dass die Emission von CO2 und anderen Treibhausgasen wesentlich für den Klimawandel verantwortlich ist, und wenn es außerdem zutrifft, dass wegen des Klimawandels schwerwiegende Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen zu erwarten sind, dann ist eine Klimapolitik, die dem entgegenwirkt, bereits nach geltendem Verfassungsrecht verbindliche Pflicht der Staatsorgane.“ Kurz gesagt: Der Staat ist zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.

Verfassungsrechtler Murswiek merkt weiter an, dass dies andere Umweltschutzpflichten für den Staat nicht ausschließen würde. Jedoch besteht hier großer Interpretationsspielraum: Art. 20a GG enthält keine Aussage zum anzustrebenden Schutzniveau bzw. Mittel des Schutzes. Das Problem besteht zudem darin, dass der Klimaschutz nur global umgesetzt werden kann. Die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Staaten legen diesem Vorhaben einen Riegel vor.

Es drängt sich hier die Frage auf, ob Deutschland in Sachen Klimaschutz den Art. 20a GG verletzt? Dietrich Murswiek verneint dies. Die Bundesregierung habe „nationale Maßnahmen ergriffen, sie hat sich auf europäischer Ebene für besseren Klimaschutz eingesetzt, und sie hat auf völkerrechtlicher Ebene ebenfalls für besseren Klimaschutz verhandelt.“ Mehr müsse sie laut Verfassung nicht tun.

Windkraft als Umweltnutzungskonflikt

Jedoch nicht alles, was dem Klimaschutz dient, gilt als umweltpolitisch erstrebenswert. Fördert man Technologien, die einerseits zur Verminderung von CO2 Emissionen beitragen, aber andererseits die Umwelt schädigen, entsteht ein Konflikt. Vor allem Windkraftanlagen haben hier in den letzten Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen wachsen lassen.

Gründe sind unter anderem: Windkraftanlagen schreddern Vögel oder Fledermäuse, durch den Infraschall sind die umliegend lebenden Menschen gesundheitlich gefährdet. Für die Erbauung werden Wälder gerodet und die Anlagen würden das Landschaftsbild beeinträchtigen.

In einem offenen Brief der „Deutschen Schutz Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier“ (DSGS) werden die negativen Auswirkungen und verfassungsrechtlichen Bedenken von Windkraftanlagen aufgelistet:

  • Menschen werden durch die Emissionen der Windenergieanlagen krank.
  • Umwandlung der Natur in Industrielandschaften.
  • Unterordnung des Naturschutzes unter Klimaschutzmaßnahmen.
  • Zunehmendes Missverhältnis des Nutzens der Anlagen gegenüber den explodierenden Kosten.

Klimatechnischer Tropfen auf den heißen Stein

Windkraft soll Energie liefern und gilt als CO2 schonende Alternative zu Kraftwerken. Andererseits beeinträchtigen die Anlagen die Umwelt. Art. 20a GG verlangt hier eine Abwägung: Überwiegt der Nutzen oder der Schaden, den die Anlagen hervorrufen?

Laut den Zahlen des Umweltbundesamtes für das Jahr 2018 sparen Windräder 75 Millionen Tonnen CO2 ein. Im Gegensatz zu den in Europa erlaubten Emissionswerten von 1.800 Millionen Tonnen wirkt der Nutzen der Windkraftwerke eher bescheiden.

Murswiek erklärt in einem Vortrag: „Es wird wohl weniger als ein Tausendstel Grad sein, um das die Erderwärmung vermindert werden könnte, wenn die Zahl der Windräder verdreifacht wird – eine Auswirkung, die für das Klima völlig unerheblich ist.“

Eine gerichtliche Kontrolle über Nutzen und Schaden der Windradanlagen fehlt seitens der Bundesregierung.

Murswiek: „Wenn die Regierung sich folgenlos über geltendes Verfassungsrecht hinwegsetzt, weil – wie im Fall des Art. 20a GG – gerichtliche Kontrolle nicht stattfindet, muss eine andere Kontrollinstanz die Verfassung verteidigen: die kritische Öffentlichkeit. Zur Öffentlichkeit gehören wir alle.“ (cs)

Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times

Die Umweltbewegung ist eine soziale und politische Bewegung für Umweltfragen. Ihr vorrangiges Ziel ist, die Umweltpolitik, das öffentliche Denken und Handeln durch Massenbewegungen, den Einfluss der Medien und politische Agitation zu ändern. Im Unterschied dazu verabsolutiert Ökologismus den Gedanken des Umweltschutzes und des harmonischen Zusammenwirkens der menschlichen Gesellschaft mit der natürlichen Ökologie.

Was viele jedoch nicht erkennen, ist, wie Kommunisten den Ökologismus benutzen, um sich als moralisch überlegen darzustellen und ihre eigene Agenda voranzutreiben. Auf diese Weise wird der Umweltschutz in hohem Maße politisiert, ins Extrem getrieben und sogar zu einer Pseudoreligion. Das Kapitel 16 des Buches untersucht das Thema „Öko“ unter dem Titel: „Pseudoreligion Ökologismus – Der Kommunismus hinter dem Umweltschutz“. Hier weitere Informationen und Leseproben.

Ein Buch für alle, denen das Schicksal der Welt am Herzen liegt: „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ – Das Kapitel 16 beinhaltet das Thema „Öko“ und trägt den Titel: „Pseudoreligion Ökologismus – Der Kommunismus hinter dem Umweltschutz“. Foto: Epoch Times

Hier weitere Informationen und Leseproben.

ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.

Bestellmöglichkeiten: Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich in unserem neuen Online-Buch-Shop, bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbuch

Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion