Oberstes Gericht in Hongkong erklärt Vermummungsverbot für „verfassungswidrig“

Angesichts der Massenproteste hatte die Regierung Hongkongs Anfang Oktober ein Vermummungsverbot verhängt. Nach einem Urteil des Obersten Gerichts in der Sonderverwaltungszone ist das "verfassungswidrig".
Titelbild
Junge Demonstranten in Hongkong mit Atemschutzmasken.Foto: Anthony Kwan/Getty Images
Epoch Times18. November 2019

Das Vermummungsverbot in Hongkong ist nach einem Urteil des Obersten Gerichts „verfassungswidrig“. „Die Beschränkungen, die das Verbot für die Grundrechte impliziert, gehen weiter als notwendig“, teilte das Oberste Gericht der chinesischen Sonderverwaltungszone mit.

Angesichts der Massenproteste hatte die Regierung Hongkongs Anfang Oktober auf ein Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit zurückgegriffen und ein Vermummungsverbot verhängt.

Trotz des Vermummungsverbots gingen viele Anhänger der Demokratiebewegung weiterhin mit Masken auf die Straßen. Mit dem Tragen von Atemschutzmasken wollen die Demonstranten einerseits verhindern, identifiziert zu werden. Sie schützen sich damit aber zugleich gegen das Tränengas, das die Polizei gegen sie einsetzt.

In der ehemaligen britischen Kronkolonie Hongkong gibt es seit sechs Monaten Massenproteste. Die Proteste richteten sich zunächst gegen ein geplantes Gesetz, das erstmals auch Auslieferungen nach Festland-China ermöglicht hätte. Inzwischen fordert die Protestbewegung umfassende demokratische Reformen und die Absetzung der pro-chinesischen Regierung in der Millionenmetropole. (afp)

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