„Linientreue“ Richter in Corona-Verfahren – so sieht es ein Menschenrechtsanwalt

Mangelnde Fachkenntnisse, schwach vom Charakter und Staatshörigkeit. Nach Ansicht des Menschenrechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah steht es nicht gut um den Richternachwuchs in Deutschland, wie er bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Corona feststellen musste.
Titelbild
Dr. David-Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt aus KarlsruheFoto: Epoch Times
Von 24. August 2023

Auch wenn die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht Ende 2022 ausgelaufen ist, so ist sie für viele Menschen noch immer ein Thema – vor allem für Pflegekräfte und Ärzte. Ein der Epoch Times von einer Prozessbeobachterin zur Verfügung gestelltes Dokument zeigt eine Liste mit über 160 Bußgeldverfahren, die allein vor dem Amtsgericht Karlsruhe verhandelt wurden.

Auffällig ist dabei die Verurteilung durch junge Richterinnen. Epoch Times fragte den Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah nach seiner Einschätzung, denn auch sein Name stand auf der Liste.

Welche Erfahrung haben Sie mit dem Amtsgericht Karlsruhe gemacht?

Insgesamt habe ich dort drei Mandanten bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht vertreten, eine Pflegekraft und zwei Ärzte. Aber ich hatte auch andere Fälle, die mit Corona-Maßnahmen zusammenhingen.

Über die konkreten Fälle kann ich natürlich nichts sagen, aber die Praxis vor dem Gericht ist schon auffällig. Meine Mandanten sind teilweise richtig eingeschüchtert.

Können Sie das näher beschreiben?

Es läuft sehr unterschiedlich ab, je nach Richter. Da gibt es ganz junge Leute, die weder das Fach Jura richtig beherrschen noch charakterlich für diesen Job ausreichend geeignet sind. Bei dem ganz jungen Personal zeigt sich überwiegend eine sehr linientreue Haltung. Vor allem unter den jungen Richterinnen fällt auf, dass sie sehr staatshörig sind. Sie verfolgen sogar Fälle, wenn diese offensichtlich verfassungsrechtlich nicht haltbar sind.

Die älteren Richter haben hingegen die Verfahren recht pragmatisch behandelt, da gab es meistens Einstellungen. Ein Richter hat meine Mandantin in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren freigesprochen.

An anderen Gerichten in Deutschland habe ich das so extrem nicht erlebt. Beim Amtsgericht Karlsruhe wurde bedauerlicherweise in den letzten Jahren offensichtlich ganz schlechtes Richterpersonal eingestellt.

Und wie verhält es sich bei anderen Verfahren außer Corona?

In allen anderen Verfahren gibt es keine Veränderung zu den früheren Jahren. Aber alles, was irgendwie Corona betrifft, läuft überhaupt nicht normal.

Sogar ich selbst werde für meine Arbeit als Anwalt dieser Mandanten verfolgt. Da merkt man schon, das ist politisches Strafrecht, also politische Verfolgung.

Was meinen Sie damit, dass Sie für Ihre Arbeit verfolgt werden?

Ich habe eine Mandantin vertreten, die bei einem Arzt im Schwarzwald war. Er hat sich dann als Impfarzt entpuppt, der auch Off-Label-COVID geimpft hat, vor allem Kinder und ohne Empfehlung der STIKO [Ständige Impfkommission].

Weil meine Mandantin nicht gegen COVID geimpft war, hat dieser Arzt sie aus der Praxis geworfen und nicht behandelt. Die Mandantin hat dann im Internet etwas gegen den Arzt gepostet, woraufhin er einen Anwalt eingeschaltet hat.

Ich habe den Fall übernommen. Für mein außergerichtliches Schreiben an den Anwalt des Arztes wurde mir ein Strafbefehl über 7.500 Euro vom Amtsgericht Karlsruhe zugestellt.

Wie lautete der Vorwurf?

Ich hätte behauptet, dass sein Mandant möglicherweise aus Habgier gehandelt habe. Das habe ich auch geschrieben. Für mich liegt das auf der Hand. Die Ärzte haben mit diesen Impfungen ein Riesengeschäft gemacht.

Wie ging es weiter?

Ich bin vom Amtsgericht Karlsruhe freigesprochen worden. Darüber habe ich mich schon fast gewundert, denn das war auch eine junge Richterin. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Und wie sind die Verfahren Ihrer Mandanten bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgegangen?

Die Verfahren gegen die Pflegekraft und einen Arzt wurden eingestellt. Die Einstellung für die Pflegekraft habe ich vor einem älteren Richter erwirkt, das Verfahren gegen den Arzt hat die junge Richterin eingestellt, die mich später auch freigesprochen hat.

Ein weiterer Arzt ist, wie bereits erwähnt, von einer jungen Richterin verurteilt worden. Da läuft jetzt die Rechtsbeschwerde.

Nach dem mir vorliegenden Dokument der Prozessbeobachterin hat die Richterin in dem zuletzt erwähnten Verfahren geäußert, dass das Bußgeld dem Arzt nicht wehtun würde. Können Sie das bestätigen?

Also an diesen Satz kann ich mich nicht erinnern, in der Urteilsbegründung steht er jedenfalls nicht. Wenn das Bußgeld die Lenkungsfunktion nicht erfüllt und nicht wehtut, dann verfehlt es seine Wirkung. Wenn die Richterin das so gesagt hat, dann ist ihr Urteil unverhältnismäßig.

Lassen Sie uns noch einmal auf die Pflegekräfte zurückkommen. Wie gestaltete sich die Situation Ihrer nicht gegen COVID geimpften Mandanten bei der Arbeit?

Die meisten haben weitergearbeitet, gegen manche wurden Betretungsverbote verhängt. Eine Pflegekraft aus der Pfalz, die ich vertreten habe, ist von der Arbeit freigestellt worden. Ihr wurde auch ein Betretungsverbot auferlegt.

Nachdem wir das Verwaltungsgericht eingeschaltet hatten, wurde das Verbot sehr schnell aufgehoben. Der Arbeitgeber ist ganz schnell zurückgerudert und musste dann auch sämtliche Anwaltskosten, sprich meine Kosten, bezahlen.

Eine Führungskraft aus Baden hat ganz normal weitergearbeitet. Dagegen hat keiner etwas gesagt. Ein wichtiges Kriterium für die Beschäftigungsverbote war die Frage der Entbehrlichkeit. Als Führungskraft wurde sie gebraucht. Ich hatte aber auch Mandanten, die komplett frustriert waren.

Können Sie ein Beispiel schildern?

Eine Pflegekraft aus Bretten ist aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht vorzeitig in den Ruhestand gegangen und ins Ausland geflüchtet. Es war ihr zu viel Stress. Letzten Endes hat sie immer die Dienste für die geimpften Kollegen übernommen, die krank wurden. Und dann musste sie sich noch anhören, dass sie nicht geimpft ist. Das war ihr dann irgendwann alles zu viel. Ich habe sie im Juni in Südeuropa dort besucht. Sie sagt, sie geht nie wieder nach Deutschland.

Das Gerede um einen Fachkräftemangel, namentlich im medizinischen Bereich, ist eine Farce, wenn man sich anschaut, wie diese Kräfte aus Deutschland weggemobbt werden.

Vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Susanne Ausic.

*Dr. David Schneider-Addae-Mensah ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und Straßburg mit dem Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte. Er betreut seit Jahren vor allem psychiatrisierte und zwangsbehandelte Mandanten.

 



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