STIKO empfiehlt „Comirnaty XBB.1.5“ – Staatshaftung wieder in Kraft

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat grünes Licht für die Verwendung des angepassten Anti-Corona-Präparats „Comirnaty XBB.1.5“ gegeben. Die bisherigen Impfempfehlungen bleiben bestehen.
Eine Impfung ist ein wichtiger Schutz.
Der Herbst ist da, der Winter naht: Am 18. September hat die STIKO den neuen, angepassten mRNA-Impfstoff „Comirnaty XBB.1.5“ zur „Auffrischungsimpfung“ gegen das Coronavirus empfohlen.Foto: Annette Riedl/dpa
Von 18. September 2023


Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den neuen mRNA-Impfstoff aus den Laboren von Pfizer und BioNTech wie erwartet am 18. September offiziell empfohlen.

„Comirnaty XBB.1.5“, so der Name, solle einen verbesserten, „möglichst optimalen Immunschutz“ gegen die Coronavirus-Varianten der Omikron-Sublinie XBB.1.5 bieten. Dafür sei der bereits milliardenfach verabreichte COVID-19-Impfstoff entsprechend angepasst worden.

In einer Stellungnahme der STIKO vom 18. September 2023 konkretisiert das laut Robert Koch-Institut (RKI) „un­ab­hängige, ehren­amt­liche Ex­pert­en­gremium“ noch einmal den Empfängerkreis, der nach Auffassung der Kommission eine „Auffrischimpfung“ erhalten sollte:

  • Personen im Alter ≥60 Jahren
  • Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Bei jenen besonders risikobehafteten „Grundkrankheiten“, für die die STIKO schon Auffrischimpfungen im Alter ab sechs Monaten gutheißt, handelt es sich um

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

„Gute Basisimmunität bei Großteil der Bevölkerung“

„Der Großteil der Bevölkerung ist bereits mehrfach geimpft und hat aufgrund zusätzlich durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion(en) eine gute Basisimmunität erworben“, räumt die STIKO ein. Deshalb bestehe „derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung“ für jene „Bevölkerungsgruppen“, die in der aktuellen Empfehlung nicht eigens aufgeführt seien.

Noch immer aber bleibt die STIKO bei ihrer Einschätzung, dass möglichst jeder gesunde Mensch im Alter zwischen 18 und 59 Jahren eine „Basisimmunität“ beziehungsweise „Grundimmunisierung“ erreicht haben sollte, um gegen das Coronavirus gewappnet zu sein. Das sei allerdings erst nach wenigstens drei „Antigenkontakten“ der Fall.

„Mindestens zwei dieser Ereignisse sollten Impfungen sein, das dritte Ereignis kann eine Corona-Infektion oder eine dritte Impfung sein“, erklärt der NDR. Zur Grundimmunisierung sind laut STIKO die „Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 […] zugelassen.“ Nach Angaben des NDR soll Comirnaty Omicron XBB.1.5 auch gegen die EG.5-Variante (Eris) wirken.

Staatshaftung greift wieder

Mit der STIKO-Empfehlung besteht für den anvisierten Empfängerkreis offiziell wieder eine „Staatshaftung“: Im Fall eines Impfschadens durch das angepasste Vakzin besteht grundsätzlich ein Anspruch gegen den Staat. Ob dieser durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt, denn die Schaden-Beweislast liegt bei den mutmaßlich Impfgeschädigten.

Bevor die STIKO ihre Empfehlung öffentlich gemacht hatte, hätten Mediziner nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) den angepassten Stoff aber generell nur auf eigenes Risiko verabreichen können. Das baden-württembergische Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte bereits fest mit der STIKO-Empfehlung gerechnet.

Von einem Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, Hospitalisierungen und COVID-19-bedingten Todesfällen ist in der aktuellen Stellungnahme nun nur noch insofern die Rede, dass das Risiko im Fall einer „Comirnaty XBB.1.5“-Gabe „verringert“ werde. Denn alle diese Effekte waren nach Impfung in den vergangenen Jahren seit der ersten Ausgabe des Vakzins am 27. Dezember 2020 immer wieder aufgetreten.

Ähnlich vorsichtig formuliert die STIKO das Thema „Übertragung auf andere“:

In Umgebungen mit einem hohen Anteil krankheitsgefährdeter Personen (z.B. im Pflegebereich) und einem hohen Ausbruchspotenzial kann möglicherweise durch die Impfung außerdem die Virustransmission reduziert und damit das Infektionsrisiko bei Kontaktpersonen gesenkt werden.“

Zwölf Monate Abstand seit letztem Antigenkontakt meist sinnvoll

Die STIKO empfiehlt zudem einen zeitlichen Abstand von mindestens zwölf Monaten, gemessen am Zeitpunkt der jüngsten „vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion“. Lediglich bei „Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort“ könne es „erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand […]  für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen“.

Kein Problem sieht die Kommission mit der Verabreichung eines Grippe- oder Pneumokokken-Impfstoffs „am gleichen Termin“, sofern eine entsprechende Indikation vorliege. Die STIKO hatte ihre „COVID-19-Impfempfehlung“ zuletzt am 20. Juli 2023 auf den neusten Stand gebracht.

Nach Informationen des Nachrichtensenders NTV sollten die „Comirnaty XBB.1.5“-Dosen, die für Menschen ab zwölf Jahren entwickelt wurden, nun in den Impfpraxen verfügbar sein. Eine nochmals angepasste Variante für Kleinkinder werde nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab dem 25. September nutzbar sein, schreibt NTV, und „ab 2. Oktober das Präparat für Kinder zwischen fünf und elf Jahren“.

Kritik: Zu spät angepasst, zu wenig Auswahl

Nach Ansicht des Hamburger Kinderarztes Dr. Alexander Konietzky, dem ärztlichen Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes der Vereinigung Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄfI), kommt der XBB.1.5-Impfstoff zu spät. Der entsprechende Omikron-Typ sei im März und April vorherrschend gewesen. Seit August dominiere in Deutschland aber der Typ EG5.1. Die Passgenauigkeit der zur Verfügung gestellten Pfizer/BioNTech-Präparate werde somit eindeutig verfehlt.

Die Hersteller-Wahlmöglichkeit für den Patienten wurde laut „Tagesschau“ aufgrund von EU-Verträgen stark eingeschränkt: Der Bund bestellt und zahlt nur noch Impfstoffe aus dem Haus Pfizer/BioNTech. Wer andere Präparate haben wolle, etwa von Moderna, der müsse selbst dafür zahlen.

Der Toxikologe Prof. Stefan Hockertz rät sogar generell von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen ab. Es handele sich „nicht um klassische Impfstoffe, sondern um genbasierte Injektionen zur Manipulation von Körperzellen“, erklärte Hockertz am 28. Februar 2023 während eines Online-Impfsymposiums (Video auf „Rumble“, ab ca. 33:00 Min.) des maßnahmenkritischen Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD).

Die STIKO hatte erst im Mai 2023 davon Abstand genommen, „gesunden Kindern und Jugendlichen“ eine COVID-19-Impfung zu empfehlen. Eine Liste der bereits zugelassenen „COVID-19-Impfstoffprodukte“ findet sich beim „Paul-Ehrlich-Institut“ (PEI).

XBB.1.5-Zulassung in der EU seit Ende August

Die Zulassung des angepassten XBB.1.5-Präparats nebst Empfehlung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erfolgte eigenen Angaben zufolge bereits am 30. August durch den EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP). Die EMA empfiehlt das mRNA-Präparat Comirnaty Omicron XBB.1.5 ab einem Alter von sechs Monaten.

Nach Angaben des PEI ist die Europäische Kommission der EMA-Empfehlung gefolgt und erteilte am 31. August die EU-weite Zulassung. „Bisherige Daten“ deuteten „darauf hin, dass der angepasste Impfstoff nicht nur gegen XBB.1.5, sondern auch gegen andere derzeit zirkulierende (Sub-)Varianten einen wirksamen Schutz bietet“, schreibt das PEI. Bereits seit dem 5. September konnten Arztpraxen in Deutschland das Mittel bestellen.



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