Brüssel: „Megadeal” – warum Orbán zustimmte

EU-Gelder für Ungarn wurden bisher in ein Viererpaket mit umstrittenen Themen gezwängt. Nun gab es eine Einigung. Orbán und Brüssel mussten gleichermaßen nachgeben.
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen (R) begrüßt den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán vor ihrem Treffen am 3. Februar 2020 im EU-Hauptquartier in Brüssel.Foto: FRANCOIS WALSCHAERTS/AFP via Getty Images
Von 14. Dezember 2022

„Megadeal“, schreibt die tschechische EU-Ratspräsidentschaft auf der EU-Twitter-Seite: Auf dem Botschaftertreffen der EU-Mitgliedstaaten am Dienstag wurde in Brüssel ein Viererpaket verabschiedet. Das Paket beinhaltet eine Entscheidung über den 18-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine, eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent, das ungarische Sanierungsprogramm sowie die Einstellung der ungarischen EU-Mittel wegen Fragen der Rechtsstaatlichkeit.

Medien sprechen von einer Niederlage Orbáns. Die Ungarn hätten die Verabschiedung der Pläne hinsichtlich der Unterstützung für die Ukraine und der globalen Mindeststeuer zunächst blockiert. Im Gegenzug für die Freigabe einiger EU-Gelder für Ungarn und die Genehmigung des Sanierungsprogramms soll Orbán einen unangenehmen Kompromiss geschlossen haben.

Die Wahrheit

Objektive Realität ist jedoch, dass Kompromisse entstanden – weil den Ungarn in den beiden anderen Fragen Zugeständnisse gemacht wurden. Die Elemente der Vorschläge, die die Ungarn nicht akzeptieren wollten, wurden geändert. Ungarns Justizministerin Judit Varga kommentierte die Geschehnisse mit den Worten:

Wir haben uns für die ungarischen Interessen eingesetzt, wir sind dabei geblieben. Wir haben bis zum Ende durchgehalten und wir haben das, was wir versprochen haben, auch eingehalten. Und wir haben es geschafft.“

Sie fügte hinzu, dass die ungarische Position in Brüssel zunehmend verstanden werde. Warum die vier Themen, die inhaltlich überhaupt nicht zusammenhängen, in einem „Paket“ behandelt wurden, kritisierte Ungarn zuvor.

Die ungarischen Interessen

Laut der neuen Mitteilung des Rates wird Ungarn nach der Annahme des Beschlusses und der Erfüllung der 27 von der EU genannten „Super-Meilensteine“ 5,8 Milliarden Euro für ihr Sanierungsprogramm erhalten. Diese Unterstützung soll es Ungarn ermöglichen, sich von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Auch die grüne und digitale Umstellung sollen finanziert werden.

Der vorgeschlagene Prozentsatz der zurückgehaltenen EU-Mittel wurde vom Rat reduziert: von 65 Prozent auf 55 Prozent für die drei vom Rechtsstaatlichkeitsverfahren betroffenen ungarischen Programme. Anders gesagt, rund 6,3 Milliarden Euro werden nicht ausgezahlt, bis 17 Maßnahmen zum öffentlichen Auftragswesen und zur Bekämpfung der Korruption von der Regierung vollständig umgesetzt sind.

Der Rat erklärte, dass „die EU-Mitgliedstaaten die von den ungarischen Behörden geleistete Arbeit anerkennen, aber beschlossen haben, dass diese Abhilfemaßnahmen nicht ausreichen, um die festgestellten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Risiken für den EU-Haushalt zu beseitigen“.

Auf Vorschlag der EU-Kommission kann die Zurückhaltung der 6,3 Milliarden Euro aufgehoben werden, ohne dass die EU-Mittel verloren gehen. Dies passiert, wenn die Lage im Land innerhalb von zwei Jahren als zufriedenstellend angesehen wird.

Laut dem Wirtschaftsportal „Portfolio“ wurde die Reduzierung des Prozentsatzes der zurückgehaltenen EU-Mittel vergangene Woche von den großen Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien) und den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten initiiert, um die Sackgasse mit dem Viererpaket zu durchbrechen.

Kompromiss mit Orbán

Die beiden anderen Bestandteile des Viererpakets sind der 18-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine und die globale Mindeststeuer von 15 Prozent.

Bislang stand die ungarische Regierung auf dem Standpunkt, dass das ungarische Steuersystem derzeit ein viel günstigeres Umfeld bietet als die globale Mindeststeuer. Sie wollte kein Abkommen, welches schwerwiegende Nachteile für die ungarische Wirtschaft mit sich bringen würde.

Eine Einigung wurde erzielt, nachdem der Rat der Europäischen Union zugestimmt hatte, die ungarische Gewerbesteuer in die globale Mindeststeuer einzubeziehen. Damit kann Ungarn der globalen Mindeststeuer ohne eine Steuererhöhung beitreten, schreibt das ungarische Wirtschaftsportal VG.

Außerdem stimmte der Rat der 18-Milliarden-Euro-Unterstützung für die Ukraine zu. Das Darlehen an die Ukraine wird demnach im Jahr 2023 gewährt – mit einer tilgungsfreien Zeit von zehn Jahren. Dazu werden die EU-Mitgliedstaaten Kredite aufnehmen, um die Ukraine zu unterstützen. „Die Mitgliedstaaten werden den Großteil der Zinskosten tragen, und die Garantien für die Anleihen werden entweder aus dem EU-Haushalt oder von den Mitgliedstaaten gestellt“, heißt es in der Mitteilung des Rates.

Die genaue Rolle Ungarns ist hierbei noch nicht bekannt; laut „Magyar Nemzet“ beinhaltet das Paket nicht mehr den Teil der gemeinsamen Kreditaufnahme. Das war der eigentliche Grund, warum Ungarn die Initiative früher nicht unterstützt hat. Die Mitgliedstaaten werden den vom Krieg betroffenen Ländern durch bilaterale Abkommen mit der Kommission Hilfe leisten, berichtet „Mandiner“.

Die Analysten von „Portfolio“ kommen zu dem Schluss, dass die ungarische Regierung mit taktischen und kommunikativen Zugeständnissen am Ende fast drei Viertel der ihr zustehenden Aufholmittel freisetzen kann, wenn das Land die Bedingungen erfüllt. „Andererseits kann Brüssel, das heißt der Rat, die Kommission und das EP, sagen, dass das Rechtsstaatlichkeitsverfahren wirksam ist, weil 6,3 Milliarden Euro für Ungarn ausgesetzt wurden“, so die Experten. Orbán hat tatsächlich nur dann Zugang zu diesem Geld, wenn strenge Bedingungen erfüllt werden.

Wie es weitergeht

Notwendig zur endgültigen Annahme der Entscheidungen sind nun noch formale Beschlüsse des EU-Ministerrats. Sie sollen in einem schriftlichen Verfahren bis zum EU-Gipfel am 15.12. gefasst werden. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die Staats- und Regierungschefs anschließend um andere Themen wie die Energiekrise kümmern können.

Entscheidungen zur Mindeststeuerrichtlinie und den Ukraine-Hilfen müssen einstimmig gefällt werden. Der Maßnahme in Bezug auf Ungarn müssen wenigstens 15 der 27 EU-Staaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.



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