Ex-LKA Chef Uwe Kranz: WHO-Pandemievertrag – Teil einer neuen Weltordnung

Uwe Kranz, ehemaliger LKA-Präsident Thüringens und renommierter Experte bei Europol, sorgt für Aufsehen mit seiner brisanten Kritik an der Weltgesundheitsorganisation. Mit seiner Expertise im Bereich Organisierte und Wirtschaftskriminalität stellt er die WHO als eine „kriminelle Organisation“ dar.
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Uwe Kranz war LKA-Präsident Thüringens. Er gilt international als Experte für organisierte Kriminalität. Foto: privat
Von 8. November 2023

Uwe Kranz war Thüringens LKA-Präsident und nationaler Experte bei Europol, zudem war er im Europäischen Rat im Bereich Organisierte und Wirtschaftskriminalität aktiv.

Aktuell berät er Privatpersonen und Regierungen in Sachen organisierte Kriminalität. Am Reformationstag konnten Epoch Times ihn auf einer regierungskritischen Veranstaltung in der Lutherstadt Wittenberg interviewen. Er trat dort als Gastredner auf.

Sie bezeichnen die WHO als kriminelle Organisation. An welchen Merkmalen machen Sie das fest?

Ich habe das zitiert, die „Frankfurter Rundschau“ hat das am 1. Januar 2019 geschrieben. Tatsache ist, dass die WHO 80 Prozent ihres Budgets von der Pharmaindustrie bekommt. Somit bestimmen sie auch, was gemacht werden soll. Der Urgedanke der WHO war ja eigentlich, nationenübergreifend Seuchen besser bekämpfen zu können und Ähnliches mehr.

Das ist ein sehr guter, ein löblicher Ansatz. Der geht aber verloren, wenn die Pharmaindustrie bestimmt, was gemacht werden soll.

Nun soll ein Einzelner, der WHO-Generaldirektor, bestimmen, wann alle Mitgliedsländer einen gesundheitlichen Notstand ausrufen und warum ein solcher Notstand ausgerufen werden kann.

Dazu sollen zwei neue Rechtsinstrumente beschlossen werden. Das eine ist der WHO-Pandemievertrag und das andere ist die internationale WHO-Gesundheitsvorschrift. Das sind zwei völlig unterschiedliche Papiere, die aber miteinander verschränkt sind und eine totalitäre Übernahme der Souveränitätsrechte der verschiedenen Nationen bewirken können.

Es ist nicht in Ordnung, dass ein einzelner Mann wie der WHO-Generaldirektor entscheiden kann, ob ein Notstand ausbricht oder eine Seuche einen Notstand darstellt. Dazu kommt, dass die Begründung für einen Notstand sukzessive geschliffen worden ist. Früher waren dazu unzählig viele Tote nötig. Das hat man gestrichen.

Jetzt genügt irgendwo auf der Welt ein kleiner Ausbruch, dann kann der Generaldirektor entscheiden, dass eine internationale Notlage vorliegt. Daran knüpfen sich dann Folgemaßnahmen, die die WHO aussprechen kann, wie Lockdowns, Zwangsimpfungen, Zwangsmedikation, Quarantäne, Kontaktverfolgung und, und, und – alles, was wir drei Jahre lang bereits erlebt haben.

Warum will die WHO eine absolute Machtstellung einnehmen?

Sie wollen eine neue Weltordnung erreichen und das spiegelt sich in beiden Papieren wider. Die internationalen WHO-Gesundheitsvorschriften leben bis heute davon, dass die WHO Empfehlungen gibt.

Das heißt, die WHO sagt, es wäre vernünftig, wenn du dieses und jenes machen würdest. Das ist 281 Mal in einem der Papiere geändert worden. Dafür steht jetzt das Wort „shall“ also „soll“. Das heißt, die Staaten werden verpflichtet, etwas zu tun. Es ist keine Empfehlung mehr. Angesichts der Tatsache, dass die WHO nicht demokratisch gewählt ist, ist das ein Unding. Aber Immunität genießt jeder Einzelne bei der WHO.

Damit der WHO-Pandemievertrag angenommen wird, benötigt er zwei Drittel der Stimmen in der WHO. Dann geht er an die einzelnen Mitgliedstaaten und muss dort ratifiziert werden. Wenn 30 Staaten ihn ratifiziert haben, gilt er, egal ob Deutschland jetzt zugestimmt oder ratifiziert hat.

Das zweite Instrument, die internationalen WHO-Gesundheitsvorschriften, benötigen lediglich eine einfache Mehrheit in der WHO, dann würden sie automatisch Völkerrecht. Da braucht es keiner Parlamentsentscheidung und keiner Zustimmung des Bundespräsidenten.

Deswegen liegt das Bundesverfassungsgericht insoweit falsch, als es sagt, dass die jetzigen Verfassungsbeschwerden, die in Karlsruhe eintreffen, zu früh kommen, weil die WHO-Gesundheitsvorschrift noch nicht in Kraft ist und nicht in einem nationalen Gesetz verankert ist. Doch für diese Vorschrift bedarf es keiner Gesetzesform, es bedarf gar nichts.

Wenn es mit einfacher Mehrheit in der WHO beschlossen wurde, dann ist die neue internationale WHO-Gesundheitsvorschrift in Kraft und dann gibt es eben keine Empfehlung mehr, sondern nur noch Verpflichtungen. Dann gibt es die Möglichkeit, bei jedem kleinen Husten sofort auszurufen: „Dies könnte eine Seuche von internationaler Bedeutung sein.“ Da gibt es kein Widerspruchsrecht, keine Möglichkeit, ein Gericht anzurufen. Die WHO ist eine autarke Struktur, die die Weltherrschaft übernehmen kann. Und das ist gewollt.

Sehen Sie die Gefahr, dass Deutschland tatsächlich diesen WHO-Pandemievertrag unterzeichnet? Warum sollten sie das tun?

Weil es ein deutsches Kind ist, das wissen die wenigsten. Es war der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der damals darauf gedrängt hat, dass die WHO mehr Macht und mehr Rechte erhält und durchsetzungsfähig sein soll.

Noch nie habe ich die Politik so schnell arbeiten sehen wie 2021. Im März wurde von der EU Spahns Ansatz öffentlich gemacht und im Dezember hatte die EU bereits das erste Papier dazu fertiggestellt. Sie erinnern sich vielleicht noch, dass in Deutschland heftig über die COVID-Impfpflicht diskutiert wurde. Man diskutierte, ob sie arbeitsplatzmäßig verhängt werden soll, ob nur bei der Polizei, in Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Dazu gab es eine lange Diskussion im Parlament. Eine weitreichende COVID-Impfpflicht, also über die Gesundheitsberufe und Soldaten hinaus, kam dann nicht zustande, weil sich die Abgeordneten uneins waren. Aber die Idee von einigen war tatsächlich, eine allgemeine Impfpflicht durchzusetzen.

Mit den beiden WHO-Rechtsinstrumenten hat man eine schöne Gelegenheit. Das Parlament kann jetzt sagen: „Wir sind nicht schuld. Das macht die WHO, die hat das entschieden.“

Diesen Grundgedanken hat Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) nahtlos übernommen. Die deutsche Regierung macht also kräftig mit und unterstützt diese Beschlussvorlagen der WHO.

Ich rechne nicht damit, dass die Bundesregierung ein Veto einlegt. Ich habe noch keinen einzigen Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag gehört, der dagegen was gesagt hätte. Ein Widerspruch wäre bis zum 1. Dezember dieses Jahres notwendig, ansonsten wird die Frist für die WHO-Mitgliedstaaten um zwölf Monate gekürzt. Dann hat man nur noch eine verkürzte Widerspruchsfrist gegen alle Maßnahmen, die da über Abstimmungen entschieden worden sind.

Am 1. Juni 2024, also nach der 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf, wären dann beide Rechtspapiere rechtsverbindlich.

Wie kann man die beiden WHO-Rechtsinstrumente, also den WHO-Pandemievertrag und die internationale WHO-Gesundheitsvorschrift noch stoppen?

Das ist eine gute Frage. Wir versuchen öffentlichkeitswirksam aufzuklären. Die Menschen sollen überhaupt erst einmal wissen, was da läuft. Sie sollen verstehen, dass mit den beiden WHO-Rechtsinstrumenten ab 2024 noch schlimmere Situationen eintreten können als die, die sie während der Corona-Krise bereits erlebt haben, mit den Schul- und Kindertagesstättenschließungen und all den Dingen.

Die beiden Gremien, die an den beiden Rechtsinstrumenten arbeiten, arbeiten hinter verschlossenen Türen. Seit dem 6. Februar 2022 erfährt man nicht mehr, was an der internationalen WHO-Gesundheitsvorschrift bearbeitet wird.

Wir wissen nur, dass es 307 Einsprüche gab, die nun von der WHO-Arbeitsgruppe IHR im stillen Kämmerlein bearbeitet werden. Das Einzige, was man bis jetzt gehört hat, ist die Anfrage des Vorsitzenden dieser Arbeitsgruppe an die WHO-Chefetage. „Wir werden wahrscheinlich nicht fertig mit den 307 Einsprüchen bis zur nächsten Weltgesundheitsversammlung. Was sollen wir tun? Wir müssen innerhalb von vier Monaten vor der Versammlung das Papier vorlegen.“

Was sagt die Chefetage? „Ist egal. Diese Frist gilt nur für die Arbeit zwischen den Staaten. Aber für Untergruppierungen zählt diese Vier-Monatsfrist nicht.“ Die machen sich ihr Recht, wie sie wollen. Wenn sie nicht fertig werden, kann die Oberorganisation den Mitgliedstaaten dazu nichts mitteilen. Was wird dann gesagt? „Das ist egal, ob ihr fertig werdet oder nicht.“ Die Mitgliedstaaten kriegen die Papiere dann zwei Wochen vorher auf den Tisch und haben keine Reaktionsmöglichkeiten mehr.

Dann kommt noch hinzu, wer da eigentlich alles abstimmt. Ich habe mir die Liste angeschaut. Die Hälfte der 24 Mitglieder des Gremiums sind Mitglieder aus dem Bundesgesundheitsministerium, die andere Hälfte stammt vom deutschen Büro der WHO in Genf. Der Leiter der deutschen Delegation ist Prof. Dr. Karl Lauterbach, zwei Beamte vom Bundeskriminalamt sind auch mit dabei.

Dann frage ich mit großen, runden Augen: „Was haben eigentlich zwei BKA-Beamte bei der WHO-Versammlung zu suchen? Da geht es um Gesundheitsfragen. Oder geht es um die Frage, wie man die WHO-Maßnahmen dann in Deutschland zwangsweise umsetzt?“

Und wie ist der Stand beim WHO-Pandemievertrag?

Die Arbeitsgruppe des WHO-Pandemievertrages ist aus Delegierten der Gesundheitsministerien zusammengesetzt, die durch ihre Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. Sie tagt auch heimlich. Es gab eine „Zero Version“ des WHO-Pandemievertrages im Januar. Dann gab es eine „Büroversion“ und jetzt gibt es eine dritte Version, die „Negociating Version“. Sie stammt vom 16. Oktober.

In der „Zero Version“ wurde das Prinzip der Beachtung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte auf Antrag von Indien gestrichen. Da haben einige Staaten gemault und unmittelbar nach der 76. Weltgesundheitsversammlung im Mai dieses Jahres war die Würde wieder drinnen, aber immer relativiert durch andere Prinzipien, die sich die WHO gegeben hat. Sie lauten Gleichheit, Diversität und Inklusion. Das sind die drei neuen großen Prinzipien.

Das sind im Prinzip kommunistische Ansätze. Man sagt, jeder soll überall den gleichen Zugang zu den Medikamenten haben, den gleichen Zugang zu Behandlungsformen, den gleichen Zugang zu Impfmöglichkeiten. Alle sollen einbezogen werden – alle Staaten sollen gleich bedient werden.

Im Vertrag steht auch, dass die WHO Einfluss nehmen kann auf die Verteilung von Medikamenten in den Mitgliedstaaten. Das heißt, die WHO entscheidet, wo welche Medizinprodukte hergestellt werden, wie sie verteilt werden und wohin sie gehen.

Dagegen läuft jetzt die internationale Pharmaindustrie Amok. Sie sagen, dieser Vertrag ist schlechter als alles, was jemals da war. Natürlich spielt das denen in die Hände, wenn da plötzlich eine einzelne supranationale Organisation sagen kann, da muss produziert werden und da muss auch viel nach Afrika, nach Indien und Asien gehen. Das klingt verlockend, aber damit verbunden ist die Entrechtung der Konzerne.

Die WHO könnte sogar die Produktionsrechte übernehmen: „Gib mir deine Produktionsmethoden, gib mir deine Zusammensetzung, deine Tabletten und deine Impfstoffe. Ich lasse das dann in Asien produzieren, damit das Zeug überall eingesetzt werden kann.“ Das hat die Pharmaindustrie doch etwas durcheinandergewirbelt.

Die WHO wurde mal vom Chatham House, einem Thinktank aus England, 2010 analysiert. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die WHO ein schwerfälliger Apparat mit einer schlechten Organisationsstruktur ist, der durchgängig ineffizient und höchst fragwürdig ist, was die Organisationsform unterhalb des Generaldirektors angeht. Der Generaldirektor hat eine Allmachtstellung.

Ein Beispiel dafür ist die WHO-Entscheidung im Herbst letzten Jahres, dass in der Welt eine Affenpockenseuche herrsche. Das hat ihr Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus gegen die Stimmen seiner Expertenkommission durchgedrückt. Diese Kommission war mit 16 zu neun Stimmen gegen das Ausrufen einer Pandemie.

Es gibt bei der WHO keine unabhängige Kontrolle und es gibt keine Rechtsmittel gegen sie [außer einem Austritt]. Es gibt einen internen Kontrollmechanismus in Form eines 15 Mann starken Review-Komitees. Aber das untersteht trotzdem dem Generaldirektor, wie alles andere auch.

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