Polen sieht eigenen Kurs durch Karlsruher EZB-Urteil bestätigt

Polen sieht seine eigene Haltung, dass EU-Organe ihre Handlungsvollmachten nicht beliebig ausweiten dürften, durch das Karlsruher EZB-Urteil bestätigt. Polen sieht hierbei die nationalen Verfassungsgerichte, statt des EuGH, als entscheidend an.
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Flagge Polens.Foto: istock
Epoch Times13. Mai 2020

Polens Regierung sieht ihren Kurs durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen durch die Europäische Zentralbank (EZB) bestätigt. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht in Einklang mit unserer Position zur Unmöglichkeit der beliebigen Ausweitung der Kompetenzen der EU durch Organe der EU“, sagte der polnische Vizejustizminister Sebastian Kaleta der „Welt“ (Mittwochsausgabe). Karlsruhe habe „einen offensichtlichen Fakt bestätigt, der der langjährigen Einschätzung des polnischen Verfassungsgerichts entspricht“.

Dieser sei, dass nationale Verfassungsgerichte im Bereich der Beurteilung des Handelns von EU-Organen „das letzte Wort“ hätten, so Kaleta weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil zu den umstrittenen Anleihekäufen der EZB dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) widersprochen. Die Regierung in Warschau sieht dadurch ihre umstrittene Justizreform von einem deutschen Gericht bestätigt. Warschau liegt seit Jahren mit dem EuGH und der EU-Kommission über Kreuz. Gegen Polen wurden wegen der Justizreform Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. (dts/al)



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