Tatwaffe Auto: Österreich will Extremrasern das Fahrzeug wegnehmen
Österreich will nach dem Vorbild der Schweiz und Italiens künftig Autos von extremen Rasern beschlagnahmen können. Diese Möglichkeit sieht nach den Worten von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) eine Gesetzesnovelle vor. Die Ministerin geht damit rigoros gegen Temposünder vor.
„Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße“, sagte Gewessler. „Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulungen nicht wirken.“ Gewessler sagte laut „Auto Motor und Sport“: Diesen Menschen müsse man die
Tatwaffe aus der Hand nehmen.“
Die Gesetzesnovelle betrifft dann jeden, der das Tempolimit innerorts um mindestens 60 oder außerorts um 70 Kilometer pro Stunde überschreitet. Die Polizei soll dabei den Temposündern das Auto noch am „Tatort“ entwenden, wie „0e24“ berichtete. Das bedeutet für die Raser nicht nur den vorläufigen Entzug des Führerscheins, sondern möglicherweise auch den Verlust des Autos, kündigte Gewessler in Wien an.
Versteigerung des Autos möglich
Nach einer Prüfung des bisherigen Fahrverhaltens falle dann die Entscheidung, ob das beschlagnahmte Auto versteigert werde. Der Erlös der Auktion kommt zu 70 Prozent einem Verkehrssicherheitsfonds zugute, der Rest geht an Gebietskörperschaften wie etwa Kommunen.
Wer mit einem Auto rast, das ihm nicht gehört, erfährt wie sonst auch eine Geldstrafe. Zudem wird das Auto für zwei Wochen beschlagnahmt, jedoch nicht verkauft. Der Raser bekommt dann ein lebenslanges Fahrverbot für das jeweilige Auto.
Mehr Verkehrstote
Der entscheidende Grund für die konsequente Gesetzesänderung dürfte die gestiegene Zahl an Verkehrstoten in Österreich sein. Zwischen dem 1. Januar und 3. Dezember 2022 starben 347 Menschen bei Verkehrsunfällen. Im Vergleichszeitraum 2021 waren es 342 Verkehrstote. Noch mehr Verkehrstote gab es allerdings 2019 – hier waren es 391, berichtete „Die Presse“.
Zuletzt gab es zum Beispiel in Wien den Fall eines Autofahrers, der mit Tempo 104 in einer 30er-Zone unterwegs gewesen sei.
Die Gesetzesinitiative geht nun in eine sechswöchige Beratung und könnte ab Mitte 2023 in Kraft treten. Nach einer Auswertung gibt es jährlich 400 bis 500 Raserfälle, auf die das neue Gesetz angewendet werden könnte.
In Deutschland kann das Fahrzeug nach Angaben des ADAC nur nach illegalen Autorennen beschlagnahmt und eingezogen werden.
Passantenbefragung
Der YouTube-Kanal „OE24.TV“ befragte jüngst auf der Straße Passanten, was sie davon hielten, dass der Staat gegebenenfalls das Auto von Rasern beschlagnahmt. Die Reaktionen fielen gemischt aus – von Verständnis bis Schikane gegenüber Autofahrern.
(Mit Material von dpa)
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