„Unrecht wiedergutmachen“ – Slowenien erklärt alle COVID-Strafen für rechtswidrig
Das Parlament in Ljubljana verabschiedete am Mittwoch, 20. September, ein Gesetz, das die Strafen aufhebt, welche die Regierung während der Corona-Pandemie bei Verstößen gegen die Restriktionen verhängt hatte. Slowenien erlässt damit die Strafen für Verstöße gegen die COVID-Vorschriften, die das Verfassungsgericht nachträglich für verfassungswidrig erklärte.
Im Zuge der Amnestie sollen die Bürger bereits bezahlte Strafen samt Verfahrenskosten zurückerstattet bekommen, wie „Die Presse“ berichtet. Alle noch laufenden Verfahren in Zusammenhang mit den COVID-Verstößen werden eingestellt. Die entsprechenden Eintragungen in den Strafregistern werden automatisch gelöscht. Die derzeitige linksliberale Regierung will mit dem beschlossenen Entwurf das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wiederherstellen.
Slowenien will „Unrecht wiedergutmachen“
Justizministerin Švarc Pipan nahm laut der „Berliner Zeitung“ am Freitag Stellung zu der Entscheidung.
Ich bin zuversichtlich, dass der Staat mit der Verabschiedung des Gesetzes in gewisser Weise die moralische Verantwortung übernimmt und das Unrecht wiedergutmacht, das den Bürgern durch den Missbrauch des Strafrechts und verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Menschenrechte angetan wurde.“
„Möge dies eine Lehre für uns alle sein, damit so etwas nie wieder passiert“, fügte die sozialdemokratische Ministerin laut „Vorarlberg Online“ hinzu.
Zwischen März 2020 und Mai 2022 gab es in Slowenien rund 62.000 Verfahren wegen Verstößen gegen die COVID-Vorschriften. Dabei verhängten die Behörden Geldstrafen in einem Gesamtwert von mehr als 5,7 Millionen Euro. Für die Rückerstattung werden Mittel im Staatsbudget bereitgestellt.
„Euraktiv“ berichtet: „Etwa 30 Prozent (etwas mehr als 1,7 Millionen Euro an Bußgeldern) wurden bezahlt, bevor die Vollstreckung nach dem Amtsantritt der neuen Regierung im Juni 2022 pausiert wurde.“
Einschränkung von Freiheitsrechten
Der neue Entwurf setzt alle einschränkenden Corona-Verordnungen der früheren Regierung des rechtskonservativen Premier Janez Janša außer Kraft. Das Höchstgericht hob mehrere Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und des Versammlungsgesetzes auf. Auf diesen basierten umstrittene Maßnahmen wie das Versammlungsverbot, Bewegungseinschränkungen und Ausgangssperren.
Der Ärger vieler Slowenen über Janšas Corona-Politik trug wesentlich zu seiner Abwahl bei der Parlamentswahl im Vorjahr bei. Dem Regierungschef wurde überschießende und auch politisch motivierte Einschränkung von Freiheitsrechten vorgeworfen. Dazu zählte etwa auch das Verbot von Demonstrationen. Das slowenische Parlament verabschiedete das Amnestiegesetz mit 49 gegen 20 Stimmen.
Die derzeitigen Oppositionsparteien, die in der letzten Legislaturperiode an der Regierung waren, stellten sich gegen den Entwurf. Sie argumentierten, dass die unter ihrer Regierung beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen ergriffen worden seien. Ebenso stimmten diese mit den Richtlinien der EU und der Weltgesundheitsorganisation überein.
Auch Niederösterreich erstattete bereits seit 30. Juni dieses Jahres Corona-Strafen aus Pandemiezeiten. Der dortige Verfassungsgerichtshof hob kurz darauf die entsprechenden Gesetze, die zu den Strafen führten, auf.
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