AfD gewinnt Rechtsstreit: Stadt Dresden muss Facebook-Eintrag löschen

Der mit den Worten "Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden" zitierte Beitrag muss von der Facebook-Seite des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert gelöscht werden.
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Die Entscheidung bezüglich des Facebook-Eintrages fiel zugunsten der AfD.Foto: iStock
Epoch Times11. Oktober 2019

Die AfD hat sich in einem Rechtsstreit mit der Stadt Dresden teilweise durchgesetzt. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden muss ein Beitrag von der Facebook-Seite des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert (FDP) vorläufig gelöscht werden, in dem dieser mit den Worten „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ zitiert wird. (Az. 7L751/19)

Das Zitat ist die Überschrift eines Sommerinterviews, das Hilbert der „Sächsischen Zeitung“ gab. Die AfD wandte sich gegen die Verlinkung des Artikels.

Das Verwaltungsgericht gab der AfD insofern Recht, als dass das Neutralitätsgebot des Staats verletzt werde, wenn zugunsten oder zulasten einer Partei auf die Willensbildung eingewirkt werde. Dies gelte auch für Amtsträger auf kommunaler Ebene.

So sei der Beitrag auf der amtlichen Seite des Oberbürgermeisters veröffentlicht worden. Zwar weise das Vorwort auf ein Zeitungsinterview hin und beinhalte im Beitrag einen Link auf den Onlineauftritt der Zeitung. Da der Artikel dort nicht freigeschaltet sei und nur von Abonnenten gelesen werden könne, könne aber nur das Zitat und nicht das vollständige Interview herangezogen werden. Damit sei der Satz ein hoheitlicher Eingriff in den politischen Meinungskampf zulasten der AfD.

Die Partei scheiterte vor Gericht mit dem weitergehenden Antrag, bei einer erneuten Veröffentlichung ein Ordnungsgeld gegen die Stadt zu erlassen. Die dafür nötige Wiederholungsgefahr liegt laut dem Urteil nicht vor. (afp)



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