Alte Dame flieht vor COVID-Zwangsimpfung

In Stuttgart sollte die „demente“ Komponistin Inna Zhvanetskaya zwangsweise in eine geschlossene Betreuungseinrichtung verbracht und dort gegen ihren Willen gegen COVID-19 geimpft werden. Als die Polizei am Morgen eintraf, war die Seniorin verschwunden.
Titelbild
Eine Plastik der römischen Göttin Justizia – Sinnbild für Gerechtigkeit.Foto: iStock
Von 11. Januar 2023


Die greise Komponistin, Musikerin und Wahl-Stuttgarterin Inna Zhvanetskaya hat sich ihrer Zwangseinweisung und -impfung offenbar durch die Flucht aus ihrer Wohnung in der Banzhaldenstraße entzogen.

Als zwei Polizeifahrzeuge und ein Schlosser am Morgen des 11. Januar eintrafen, um die Seniorin abzuholen, fanden sie nur leere Räume vor. Der Verbleib von Zhvanetskaya ist nach Informationen der Initiative „Free-People.online“ zur Mittagsstunde unklar.

Amtsgericht beschloss Zwangsimpfung

Die russischstämmige Frau sollte zwangsweise in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder in eine geschlossene Einrichtung einer Pflegeeinrichtung verbracht werden, wie es in einem Beschluss des Betreuungsgerichts des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 6. Dezember 2022 heißt. Zhvanetskaya sollte spätestens bis zum 16. Januar zweimal gegen COVID-19 geimpft werden – gegen ihren ausdrücklichen Willen. Die Unterbringung in der geschlossenen Einrichtung soll längstens bis zum 5. Dezember 2024 dauern.

 

Die Komponistin Inna Zhvanetskaya

Die Komponistin Inna Zhvanetskaya in ihrer Wohnung. Foto: Screenshot report24.news

Das Gericht stützt die Maßnahme auf ein Gutachten eines Sachverständigen vom 9. September 2022. Dieser hatte verschiedene psychische Störungen festgestellt, darunter auch eine Demenzerkrankung, deren Hauptsymptome sich in Veränderungen der Persönlichkeit, des Sozialverhaltens und der sprachlichen Fertigkeiten ausdrücken. Zudem leide Zhvanetskaya an diversen körperlichen Beeinträchtigungen. Es bestehe „die Gefahr, dass die Betroffene sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“.

Um eine Verwahrlosung zu verhindern und die „dringend notwendige ärztliche Versorgung“ und eine „regelmäßige Tabletteneinnahme“ sicherzustellen, müsse Zhvanetskaya in einer geschlossenen Einrichtung betreut werden.

Zhvanetskaya nicht zu überzeugen

Man habe „erfolglos versucht“, die Komponistin von der „Notwendigkeit“ einer COVID-19-Impfung zu überzeugen, heißt es im Beschluss. Nun werde diese „ärztliche Zwangsmaßnahme“ „gegen den Willen der Betrofffenen“ als „erforderlich“ angeordnet. Es gehe um das „Wohl der Betroffenen“ gemäß Paragraph 1906 Absatz 1 BGB, begründet das Gericht seinen Beschluss. Weiter heißt es: „Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbaren Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich“.

Zhvanetskayas Rechtsanwalt Holger Fischer hatte beim Landgericht Stuttgart Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt. Diese Beschwerde habe allerdings „keine aufschiebende Wirkung“, teilte er der Epoch Times mit. Der Beschluss sei somit „jederzeit vollziehbar“. Außerdem sei „die sofortige Wirksamkeit“ des Beschlusses „ausdrücklich angeordnet“ worden. Um die Zwangsimpfung Zhvanetskayas zu verhindern, müsse „das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden“.

Epoch Times hatte beim Landgericht und beim Amtsgericht um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber noch keine Antwort erhalten.

Verstoß gegen Nürnberger Kodex?

Kritiker wie beispielsweise der „Querdenken-Mediziner“ Dr. Bodo Schiffmann sehen speziell in der Anordnung der zwangsweisen Impfung einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947. Darin heißt es unter anderem:

„1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. D.h., dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“ (Quelle: „juraforum.de“).

Darf eine medizinische Behandlung wie die COVID-19-Impfung also überhaupt als Zwangsmaßnahme durchgeführt werden, wenn – wie im Fall Zhvanetskaya – die betroffene Person laut Gerichtsbeschluss aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr in der Lage ist, überhaupt irgendeine rechtskräftige Einwilligung abzugeben? Es gibt laut Paragraph 1906a BGB gesetzliche Ausnahmen, die das durch Beschluss eines Betreuungsgerichts rechtfertigen könnten. Die Betreuerin Zhvanetskayas hatte bereits in die Zwangsimpfung eingewilligt.

Berufsbetreuer-Verband gegen Zwangsimpfungen

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB), die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung, lehnt eine Zwangsimpfung ihrer Klienten auf Grundlage dieses Paragraphen aber klar ab: „[…] schließlich muss die Frage der Impfung selbstverständlich mit dem*r Klient*in besprochen werden“, heißt es auf der offiziellen Website des Verbandes. „Gegen dessen oder deren ‚natürlichen Willen‘ darf jedenfalls keine Impfung vorgenommen werden, eine Genehmigung einer ‚Zwangsimpfung‘ auf Grundlage des § 1906a BGB halten wir für ausgeschlossen.“

„Selbst wenn sie dement ist, rechtfertigt das auf gar keinen Fall, dass insbesondere bei dieser Geschichte es gemacht werden darf“, sagte Dr. Bodo Schiffmann in einem Odysee-Video. „Eine medizinisch von ihr nicht gewünschte Maßnahme mit einem nach wie vor experimentellen Gentherapeutikum, was diese Frau ablehnt, wird mit ihr gemacht“. Hier habe ein Richter beziehungsweise eine Richterin eine „doppelte Körperverletzung“ angeordnet, außerdem „zwei Jahre Haft ohne Bewährung“, so Schiffmann.

Der HNO-Spezialist argumentiert mit Verweis auf entsprechende Aussagen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Prof. Hendrik Streeck, dass die Gefahr durch das Coronavirus eigentlich vorbei sei und sich auch die Bevölkerung nicht mehr impfen lasse. Wenn ein Arzt Zhvanetskaya nun tatsächlich gegen ihren Willen impfe, dann mache dieser sich „sowas von strafbar“.

Schiffmann kündigte an, die Namen der Stuttgarter Richterin und der Betreuer von Zhvanetskaya zu veröffentlichen, falls die Impfung zwangsweise stattfinden werde: Für die medizinische Zwangsbehandlung einer Holocaust-Überlebenden gebe es keine Rechtfertigung, „auch wenn diese Frau dement sein sollte“. Nachdem er ein „Report24“-Video mit einem Interview der Betroffenen und einigen Kostproben ihres musikalischen Könnens gesehen habe, sehe das für ihn ohnehin „anders aus“. Unklar ist, wann das Video mit der Klavier spielenden Dame aufgenommen wurde – und ob sich der Gesundheitszustand der Seniorin seitdem geändert hat.

„Corona-Impfungen verstoßen nicht gegen den Nürnberger Kodex“

Andere Ärzte wie beispielsweise Dr. Peter Bobbert, der Präsident der Ärztekammer Berlin, lehnen jede Verquickung der COVID-19-Impfung mit dem Nürnberger Kodex ab. „Die Corona-Impfungen verstoßen nicht gegen den Nürnberger Kodex”, sagte Bobbert anlässlich des 75. Jahrestages des Kodex am 20. August 2022. „Die Impfstoffe wurden gründlich getestet, zunächst an Tieren, wie es auch der Kodex vorsieht, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Corona-Impfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend“, so Bobbert. Er sehe die Ärzteschaft „verpflichtet, einer missbräuchlichen Interpretation des Nürnberger Kodex […] entgegenzuwirken“.

Dr. med. Matthias Blöchle, der Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, sieht es ähnlich wie Bobbert: „Die Impfstoffe sind gut untersucht und sie schützen – uns selbst und unsere Mitmenschen“, sagte Blöchle zum Kodex-Jahrestag 2022, „Parallelen zu den menschenverachtenden und grausamen Experimenten im NS-Staat herzustellen, ist infam und inakzeptabel. Es zeugt von vollkommener Unkenntnis der historischen Tatsachen und wird einer sachlichen Auseinandersetzung nicht gerecht.“

„50 Millionen Versuchskaninchen“

Stichwort Massenexperiment: Bundeskanzler Olaf Scholz hatte laut „Handelsblatt“ Anfang September 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung mit dem Satz „Betrachtet uns als eure Versuchskaninchen“ für die Impfung geworben [Video auf YouTube]. Auch auf einer anderen Wahlkampfveranstaltung sprach Scholz von „50 Millionen Versuchskaninchen“ in Deutschland [Video auf YouTube].

Auch die immer deutlicher werdenden Impfnebenwirkungen, -schäden und -todesfälle legen für viele Kritiker den Schluss nahe, dass die Corona-Impfstoffe vor ihrer Zulassung durch die EMA nicht lange genug getestet worden waren.

Zur Person: Inna Zhvanetskaya

Inna Abramovna Zhvanetskaya (Zhvanetskaia) kam am 20. Januar 1937 (laut Gerichtsbeschluss am 20. Januar 1939) in der damals russisch-ukrainischen Stadt Vinnytsia (Winnyzja) zur Welt. Verschiedenen Quellen zufolge studierte sie Komposition bei Nikolay Peyko an der Staatlichen Musikhochschule Gnessin. Nach ihrem Abschluss unterrichtete sie Klavier und wurde 1965 Dozentin für Partiturlesen und Instrumentation an der Gnessin-Schule. Nach Informationen des russischen Online-Portals „Partner“ verfasste sie zahlreiche Klavierstücke, Kammermusik, Orchesterwerke, Oratorien und zwei Opern. Das „Cambridge Biographical Centre“ habe sie 1992 „für Exklusivität und Qualifikation“ als „Frau des Jahres“ ausgezeichnet.

Zhvanetskaya habe bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland gelebt, war später zurück in ihre Geburtsheimat gegangen und fand vor über 20 Jahren wieder den Weg zurück nach Deutschland.



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