CDU-Politiker führt alle Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin in ihrer Asylpolitik auf
Der ehemalige Ex-Bundesverteidigungsminister, Verfassungsrechtler und Berliner Anwalt, Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU), sprach bereits 2015 im Fernsehen im Rahmen der Asylpolitik der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) von einem mehrfachen Rechtsbruch.
Mit der Grenzöffnung 2015 verstieße die Kanzlerin gegen EU-Recht, wie auch gegen deutsche Grundrechte und Gesetze, erklärt Scholz.
So verstieß sie laut dem Verfassungsrechtler, auf EU-Ebene gegen die Dublin-Verordnung, indem sie Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten (Ungarn, Österreich, Italien) aufnahm, obwohl diese Länder für die Prüfung der Asylberechtigung und anschließende Abschiebung bzw. Aufnahme zuständig gewesen wären (mit einer eventuellen Umverteilung auf andere Länder der EU laut Dublin-Verordnung).
Das dabei keine Kontrolle oder Registrierung der Asylbewerber stattfand, käme noch hinzu, erwähnt Scholz.
Ohne Staatsgrenzen kein Staat
Der Jurist erklärte weiter, dass auf EU-Ebene außerdem gegen das Schengen-Abkommen verstoßen wurde. Denn es würde zwar Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sicherstellen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die gemeinsame Außengrenze gesichert werde. Das Schengen-Abkommen hat keine nationalen Grenzen im staatsrechtlichen Sinne aufgelöst, sondern regelt die Ein- und Ausreise in die betreffenden Staatsgebiete.
Dass die Kanzlerin sagte, dass wir nur noch offene Grenzen hätten, dass es praktisch ja gar keine Grenzen gäbe, verdeutlicht der CDU-Politiker, sei somit falsch und stelle den Staatsbegriff und somit auch die Existenz eines deutschen Staates infrage. Dabei sei die Grenzhoheit eine elementare Voraussetzung, die zum Staatsbegriff gehöre.
So erklärt Scholz, woraus sich der Staat bzw. Staatsbegriff zusammensetzt, nämlich aus den drei Grundelementen Staatsvolk, Staatsgebiet (durch festgelegte Grenzen) und Staatsgewalt. Wenn die Staatsgrenze also plötzlich keine Bedeutung mehr hätte, so wäre auch der Staatsbegriff hinfällig, macht Scholz deutlich. Es könne nicht einfach durch eine Bundeskanzlerin der Staatsbegriff aufgekündigt werden, so Scholz. Damit würde sie den deutschen Staat in seiner ganzen Existenz infrage stellen, erläutert der Verfassungsrechtler.
Verstoß gegen Asylgesetz
Zu den Rechtsbrüchen auf nationaler Ebene zähle zudem der Verstoß gegen Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes (GG), der die Grundlage für das Asylrecht darstellt, so Scholz. Er verdeutlicht, dass das Asylrecht im Sinne des Artikels 16a GG, ein Individualrecht des Einzelnen politisch Verfolgten sei und daher immer einer Einzelfallprüfung der Lebenssituation des Antragstellers unterläge. Merkels Aussage, „Alle Syrer erhalten in Deutschland Asyl“ bedeute, das das Asylrecht auf einen ganzen Staat angewendet würde und stelle somit ebenfalls einen Rechtsbruch dar. Aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde bekannt, dass nach diesem Verfahren gehandelt wurde.
Professor Scholz stellte darüber hinaus Kanzlerin Merkels Aussage, „Ein Asylrecht kennt keine Grenze nach oben“, als falsch heraus.
Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Asylrecht unter den Einschränkungsvorbehalten anderer Verfassungsnormen stehe, erklärt der Rechtsanwalt. Somit kann das Asylrecht, wenn es in Konflikt mit anderen Verfassungsnormen stehe, ohne Weiteres beschränkt werden. Merkels Aussage ist daher schlichtweg falsch, so Scholz.
Eine einschränkende Verfassungsnorm nach Scholz sei dabei die Kriminalität:
Ein Krimineller vor allem ein Terrorist kann niemals Asyl bei uns beantragen, weil er eben ein Terrorist, ein Krimineller ist“, so der Jurist.
Sozialstaatsprinzip begrenzt Asylrecht
Eine andere Verfassungsnorm sei das Sozialstaatsprinzip, zählt der CDU-Politiker auf. Denn wenn absehbar ist, oder tatsächlich festgestellt wird, dass die finanziellen Ressourcen eines Sozialstaats im Übermaße durch Flüchtlingshilfen belastet werden würden bzw. tatsächlich werden – begrenzt das Sozialstaatsprinzip das Asylrecht.
Als einen dritten Punkt führte er die öffentliche Sicherheit auf. Wenn sie gefährdet sei, kann das Asylrecht ebenfalls eingeschränkt werden. Das Asylrecht als Grundrecht kann also nur Anwendung finden, wenn es im Einklang mit den übrigen Grundrechten des Grundgesetzes steht.
Scholz stellt darüber in dem 2015 aufgezeichneten Interview fest, dass 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung mittlerweile ablehnend oder kritisch der Masseneinwanderung gegenüberstehen würden. Im Bundestag hingegen sähe er nur Parteien, die für die Masseneinwanderung waren.
Er verdeutlichte:
„Der Deutsche Bundestag spiegelt gar nicht mehr das wieder, was die Stimmung in der Bevölkerung ist. In einer Demokratie muss man natürlich aber auch mal Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, gerade, wenn es um Sorgen und Ängste geht – den muss man Rechnung tragen – weil sonst hebt man ab, buchstäblich“, so der CDU-Politiker.
Scholz macht sich Sorgen zu Deutschlands Zukunft
Am Ende des Interviews spricht Scholz seine größte Sorge aus. Nämlich, dass das deutsche Staatsgebiet aber insbesondere das deutsche Volk durch die illegale Masseneinwanderung seine Identität verliere, dadurch, dass sich Parallelgesellschaften bilden würden und eine zunehmende Islamisierung des Landes stattfände, die das Land nicht verkrafte.
In einem Vergleich mit Frankreich zeigte er in diesem Zusammenhang auf, dass die Integration der Menschen aus den Magreb-Staaten (Marokko-Algerien-Tunesien), die ja früher allesamt französische Kolonien waren, in Frankreich gescheitert ist, obwohl die Einwanderer die gleiche Sprache sprechen würden, wie die Franzosen.
Wie solle also die Integration von Millionen von Menschen aus diesem und angrenzenden Kulturräumen in Deutschland gelingen, wo sie ja noch nicht einmal die deutsche Sprache beherrschen würden, stellt Scholz infrage. Er befürchtete daher, unter den damaligen Voraussetzungen, ein Scheitern der Integration in einem noch anderen Maße als in Frankreich. (er)
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