Corona wirft „Klimaschutz“-Planwirtschaft aus der Bahn: Strompreis-Explosion durch EEG-Vergütungen?

Die weltweite Pandemie wirft auch das Finanzierungssystem der „Energiewende“ auf Grundlage des EEG durcheinander. Dies könnte Kalkulationen über den Haufen werfen. E.On-Chef Teyssen befürchtet: „Wir würgen den Wiederaufbau nach Corona durch hohe Strompreise ab.“
Von 13. Mai 2020

Obwohl weltweite Lockdown-Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise zu einem drastischen CO2-Rückgang menschengemachter CO2-Emissionen sogar in den Ländern mit dem größten Ausstoß geführt hatten, will die deutsche Bundesregierung keine Abstriche am Klimaschutz machen. Das „Klimapaket“ vom November des Vorjahres sieht höhere CO2-Abgaben für die Verbraucher vor – im Gegenzug sollte die EEG-Umlage sinken.

Nun droht das planwirtschaftliche System in der deutschen Energiepolitik jedoch aufgrund der unvorhergesehenen Entwicklung an seine Grenzen zu stoßen, und Verbraucher und Unternehmen könnte die Zeche dafür bezahlen müssen.

Corona lässt Anteil der Erneuerbaren deutlich steigen

Die „Welt“ hat in einer Analyse dargelegt, warum die Corona-Krise zwar dazu geführt hat, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien am Energie-Mix im ersten Quartal um 14 Prozent auf mehr als die Hälfte angestiegen ist – die Verbraucher aber dennoch mit einer explodierenden Stromrechnung im kommenden Jahr rechnen müssen.

Davor warnte jedenfalls der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzerns E.on, Johannes Teyssen, anlässlich der Präsentation der Quartalsergebnisse, und er drängte „im Namen unserer Kunden“ darauf, sich eine Lösung einfallen zu lassen.

Künftig bezahlen die Deutschen für den „Klimaschutz“ voraussichtlich doppelt. Zum einen müssen sie sich auf die neuen CO2-Abgaben einstellen, die zu einem Anstieg der europaweit ohnehin im Spitzenfeld angesiedelten Energiepreise beitragen wird. Zum anderen wird die EEG-Umlage aber planwidrig nicht sinken, sondern ebenfalls in die Höhe schießen – das erwartet Teyssen ebenso wie der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, der ebenfalls Berechnungen in Auftrag gegeben hatte.

Das hier zum Tragen kommende Problem am Bauplan der deutschen Energiewende ist, dass die EEG-Umlage, die im EEG-Gesetz auf 21 Prozent des Preises für die Kilowattstunde Strom festgelegt ist, der Finanzierung der Vergütungssätze dienen soll, auf die Ökostrom-Produzenten Anspruch haben. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 6,74 Cent pro Kilowattstunde.

Strompreis im Großhandel sinkt – Unternehmen profitieren nicht davon

Der Ökostrom wird produziert, ohne dass es möglich wäre, ihn in großen Mengen zu speichern. Auch kann er nicht alternativ genutzt werden. Da er aber mit hohen Mengen und Nullkosten auf den Markt dränge, blieben auch die Spotmarktpreise an der Strombörse niedrig. Die Vergütungssätze für die Ökostrom-Produzenten blieben hingegen gleich.

Da die Stromverträge der Unternehmen langfristig seien und ihr Verbrauch Corona-bedingt um etwa zehn Prozent sinke, hätten sie jedoch von den sinkenden Strompreisen keinen Nutzen. Die EEG-Umlage müsse jedoch steigen, um den Ökostrom-Anbietern, die mehr produzieren, dies zu vergüten.

Bei E.on rechnet man mit einem Anstieg der EEG-Umlage auf mehr als acht Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr. Das Kalkül, die geplante Senkung der EEG-Umlage um 1,5 Prozent durch die höheren Einnahmen aus der CO2-Abgabe auszugleichen, wird Corona-bedingt nicht aufgehen, weil weniger konventioneller Strom verbraucht wird.

Die meisten mittelständischen Unternehmen, Gastbetriebe, Bäckereien usw. können nicht von der besonderen Ausgleichszahlung profitieren, die in den §§ 64 ff. EEG vorgesehen ist. Diese würden die Preissteigerungen in vollem Umfang mitnehmen. Die Konsequenz, so Teyssen:

Wir würgen den Wiederaufbau nach Corona durch hohe Strompreise ab.“

Teyssen: EEG-Umlage begrenzen oder gänzlich abschaffen

Darüber hinaus wird auf diese Weise auch der Ökostrom teurer – wohingegen die Bundesregierung ihn exakt durch diesen Interventionsmechanismus künstlich verbilligen und damit auf den Energiemärkten gegenüber den fossilen Angeboten konkurrenzfähig machen wollte.

Teyssen fordert aus diesem Grund, die Umlagefinanzierung der Ökostrom-Produktion über die Stromrechnung zu beenden und diese stattdessen direkt aus dem Haushalt zu bestreiten. Zumindest solle die Umlage aber auf fünf Prozent pro Kilowattstunde beschränkt werden und der Stromsteuersatz auf das EU-Mindestlevel von 0,05 Cent gesenkt. So könne etwa ein Gewerbebetrieb seine Stromrechnung um etwa 3.000 Euro im Jahr senken, ist Teyssen überzeugt.

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält man sich zu diesem Vorschlag gegenüber der „Welt“ noch bedeckt: „An Spekulationen über die Entwicklung der EEG-Umlage beteiligen wir uns nicht.“ Zum 15. Oktober werden die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage bestimmen.



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