Die Maßnahmen im Überblick: Ein weitgehender Lockdown für Gastronomie, Freizeit und Kultur

Bund und Länder haben am Mittwoch ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen. Die bundesweiten Maßnahmen sollen am Montag in Kraft treten und bis Ende November gelten.
Titelbild
Corona-Zeiten: Stark reduziertes Sitzplatzangebot in einem Kinosaal.Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa
Epoch Times28. Oktober 2020

Bereits nach zwei Wochen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs Bilanz ziehen. Ein Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt, in jedem Fall mit maximal zehn Menschen. Verstöße dagegen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien inakzeptabel, heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Schulen und Kitas, Einzelhandel

Sie bleiben offen, allerdings sollen die Länder weitere Schutzmaßnahmen treffen.

Die Geschäfte bleiben offen, aber der Zutritt wird streng gesteuert. Warteschlangen müssen vermieden werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten.

Gastronomie, private Reisen, Freizeit, Kultur

Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Die Bürger sollen auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht mehr für touristische.

Theater, Opern und Konzerthäuser werden geschlossen. Dies gilt ebenso für Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen und -banken, Bordelle, Sportstätten und Fitnessstudios.

Massagestudios sowie Tattoo- und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben weiter möglich. Auch Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Auflagen öffnen.

Industrie und Handwerk

Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Wo immer möglich, soll Heimarbeit ermöglicht werden.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Bisherige Überbrückungshilfen für die Betriebe werden verlängert. Die Konditionen für die am stärksten betroffenen Bereiche werden verbessert. Zudem wird der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Beschäftigte mit weniger als zehn Beschäftigten angepasst.

Schutz von Risikogruppen

Für Bewohner, Beschäftigte und Besucher in Pflege- und Seniorenheimen sowie für Krankenhäuser wurden bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter Massenschnelltests. (afp)



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