Ehemaliger Verfassungsrichter hält weiteren pauschalen Lockdown für verfassungswidrig

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, schloss sich der in den vergangenen Tagen laut gewordenen Kritik an, dass die Regierungen von Bund und Ländern die Entscheidungen an den Parlamenten vorbeiträfen. Ein zweiter pauschaler Lockdown sei verfassungswidrig.
Epoch Times20. Oktober 2020

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hält einen zweiten pauschalen Lockdown in Deutschland für verfassungswidrig. „Eine bundesweite Vorschrift wäre kompetenziell und sachlich nicht möglich“, sagte er der „Welt“ (Mittwochsausgabe).

Die Hürden sind aus seiner Sicht dieses Mal höher als beim ersten Mal, denn „die Gefährdung durch eine zweite Schließung ist für die Gastronomie, den Einzelhandel und die Tourismusbranche erheblich größer“, sagte Kirchhof und verwies auf die in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschriebene Berufsfreiheit.

Erneute Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens müssten zudem gegenüber anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, beispielsweise der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG) abgewogen werden. Laut Kirchhof ist ein Verweis auf die mögliche Überlastung der Gesundheitssysteme rechtlich nicht ausreichend.

Eine allgemeine Überforderung des Gesundheitssystems kann keine Rechtfertigung liefern; dann muss man vielmehr schnell neue Kapazitäten schaffen“, sagte er weiter.

Regeln dürfen kein erzieherisches Ziel verfolgen – nur konkrete Gefahr bekämpfen

Ein erzieherisches Ziel dürften die Regeln ebenfalls nicht verfolgen; sie könnten nur auf die Bekämpfung der konkreten Gefahr ausgerichtet sein.

„Letztlich ist vom Staat zu verlangen, dass er sich auf konkrete Risiken in Branchen, Veranstaltungen oder `Hotspots` bezieht, die Tauglichkeit seiner Konzepte zur Eindämmung der Gefahr nennt und nachweist, dass seine Maßnahmen nicht nur am Rande zur Eindämmung beitragen“, führte Kirchhof aus.

Dies gelte auch für den Fall regionaler Lockdowns wie in Berchtesgaden. „Nur wenn die Maßnahmen zielgenau und sachbezogen Risiken eindämmen und gegenüber anderen rechtlichen Einbußen angemessen sind, gibt es keine Verfassungsprobleme vor Ort“, so Kirchhof.

„Jetzt ist in der Demokratie das Parlament gefragt“

Der Ex-Verfassungsrichter schloss sich der in den vergangenen Tagen laut gewordenen Kritik an, dass die Regierungen von Bund und Ländern die Entscheidungen an den Parlamenten vorbeiträfen. Auch er sieht ein Problem darin, dass der Staat nur über Rechtsverordnungen durch die Exekutive auf die Entwicklung reagiere.

Im ersten, schnellen Zugriff war das richtig, jetzt ist aber in der Demokratie das Parlament gefragt, so weitreichende und unser gesamtes Leben längerfristig umfassende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, vorzuformen und zu begrenzen“, so Kirchhof.

Das gelte auch für die Landtage. „Auch habe ich Zweifel, ob sich derartige Rechtsverordnungen noch auf das Infektionsschutzgesetz in Verbindung stützen lassen.“ Die Vorschriften dort seien für abgrenzbare Einzelfälle, nicht für flächendeckende und dauerhafte Maßnahmen gedacht. (dts)



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