Gesetzänderung: Krankenhäuser werden für Organentnahme besser vergütet

Im Bundestag wurde eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Über die Widerspruchslösung bei der Organspende, nach der jeder als potenzieller Spender gilt, der nicht widersprochen hat, wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren verhandelt.
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Spenderorgane werden oft mittels Flugzeugen transportiert (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times14. Februar 2019

Wer ein Spenderorgan benötigt, soll künftig größere Chancen haben, schnell ein passendes Organ zu bekommen. Das ist das Ziel eines Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das am Donnerstag im Bundestag von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD beschlossen wurde. „Wir geben den Krankenhäusern mehr Zeit und Geld, geeignete Spender zu finden“, sagte Spahn. „Damit kann die Zahl der Organspenden weiter steigen.“

Die Neuerung sieht vor, dass die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern mehr Zeit für ihre Aufgabe bekommen, indem sie dafür freigestellt werden. Die Kosten für die Freistellung der Beauftragten werden den Kliniken komplett erstattet.

„Sie sind eine wichtige Schnittstelle zwischen den Patienten, deren Familien und den Krankenhäusern“, sagte der Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach. Durch das neue Gesetz werde die Rolle der Beauftragten gestärkt.

Krankenhäuser werden für Organentnahme besser vergütet

Krankenhäuser werden zudem künftig besser für eine Organentnahme vergütet. Entnahmekrankenhäuser erhalten außerdem einen Zuschlag, da sie Ärzte und Pfleger ebenso wie Apparate oder den Operationsaal für Organspenden einplanen und zur Verfügung stellen müssen. „Bislang werden Kliniken in Deutschland, die sich um Organspenden kümmern, eher finanziell bestraft“, begründete Lauterbach den Beschluss.

Zudem sollen Entnahmekliniken mit einem neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. Außerdem wird der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben verbindlich geregelt.

Nicht enthalten in dem neuen Gesetz ist die von Spahn gewünschte Widerspruchslösung, derzufolge jeder als potenzieller Spender behandelt wird, der oder dessen Angehörige nicht ausdrücklich widersprechen. Über eine solche mögliche Neuregelung entscheidet der Bundestag erst später.

Derzeit stehen in Deutschland rund 10.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Nach einem langjährigen Rückgang bei den Spenden waren diese 2018 gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent gestiegen. Die nun beschlossenen Änderungen sollten den Patienten Hoffnung geben, die auf ein Spenderorgan warten, sagte Spahn.

Zentrale Punkte im Überblick

Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Enthalten sind diese zentralen Punkte:

MEHR ZEIT: Seit 2012 müssen alle Kliniken Transplantationsbeauftragte haben, die sich speziell um Organspenden kümmern – also dass mögliche Spender identifiziert und gemeldet werden, Angehörige eine Begleitung dabei bekommen und auch Ärzte und Pfleger regelmäßig bei dem Thema auf dem Laufenden sind.

Künftig sollen die Beauftragten verbindlich von anderen Aufgaben befreit werden – durch einheitliche Vorgaben, die sich nach der Bettenzahl in Intensivstationen richten. Sie sollen auch Zugangsrecht zu diesen Stationen bekommen und eingeschaltet werden, wenn Patienten aus Arztsicht Organspender sein könnten.

MEHR GELD: Kliniken soll der ganze Prozess von Organspenden besser vergütet werden. Jetzige Pauschalen seien nicht kostendeckend, und Engagement führe systematisch zu Verlusten, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Das solle sich ändern, ohne damit Gewinne zu machen. „Wir geben etwas mehr Geld aus, aber wir sparen auch“, erläuterte er.

So seien Folgekosten ausbleibender Transplantationen teils höher, etwa bei dauerhafter Blutreinigung wegen schwerer Nierenerkrankungen. Laut Entwurf dürften auf die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr geschätzte Ausgaben von mehr als 30 Millionen Euro im Jahr zukommen.

MOBILE EXPERTENTEAMS: Geplant ist ein neuer Bereitschaftsdienst mit mobilen Ärzteteams. Das soll gewährleisten, dass die medizinischen Voraussetzungen für Entnahmen überall festgestellt werden können: der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.

Das soll vermeiden, dass Spenden in kleinen Kliniken ohne eigene Experten sonst scheitern. Bis Ende 2020 sollen die Akteure des Gesundheitswesens nun „eine geeignete Einrichtung“ mit der Organisation beauftragen.

WEITERE PUNKTE: Erleichtert werden soll auch ein Austausch zwischen Betroffenen – mit Regeln für anonymisierte Schreiben, mit denen sich Organempfänger bei den Angehörigen von Organspendern bedanken können. Kommen soll auch ein bundesweites Dokumentationssystem der Kliniken. Erfasst und ausgewertet werden sollen damit zum Beispiel Gründe, warum ein Ausfall von Hirnfunktionen nicht festgestellt wurde.

(dts/dpa/ks)



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