Kommt jetzt Habecks Heiz-Hammer? Gesetzentwurf vor finaler Abstimmung

Der Streit um das Heizungsgesetz geht weiter. Das Gebäudeenergiegesetz soll schon diesen Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Die Union hingegen leistet weiterhin Widerstand – ebenso mehrere Verbände. Droht eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?
Kommt jetzt Habecks Heiz-Hammer? Union leistet weiter Widerstand
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 5. September 2023


Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag, den 8. September, auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ampelfraktionen stimmten am Dienstag gegen den Widerstand von Union, AfD und Linken für die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche. Mehrere Oppositionsabgeordnete kritisieren den Schritt der Regierung scharf.

„Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes findet nun am 8. September statt“, sagte laut „Handelsblatt“ ein Sprecher der SPD-Bundestagfraktion.

Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit „erneuerbaren“ Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Somit will der Bund den Bestand der fossilen Heizsysteme schrittweise reduzieren.

Diese Vorgaben sollen ab 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen.

Viele Neuerungen für Immobilienbesitzer

Für Immobilien-Eigentümer ändert sich im kommenden Jahr dennoch mehr, als anzunehmen ist, sofern die Ampel ihre Pläne durchsetzen kann. Die Neuerungen finden sich verteilt im umfassenden GEG-Entwurfstext.

So soll etwa die Wärmedämmung bei Rohren und Armaturen ab Januar höhere Vorgaben erfüllen, wie „Focus“ berichtet. Sie gelten bei Neubauten und bei Sanierungsarbeiten in Bestandsimmobilien.

Der Entwurf gewährt noch eine etwa 21-jährige Weiternutzung von Öl- und Gasheizungen. Ein Hausbesitzer darf sein mit fossilen Brennstoffen betriebenes Heizsystem noch bis Ende Dezember 2044 betreiben, wenn er dieses über den Januar 2024 hinaus nutzt. Auch Reparaturen sind bis zu diesem Endtermin erlaubt.

Mieterhöhungen und Bußgelder

Paragraf 71 des GEG-Entwurfs besagt, dass ein Vermieter beim Einbau einer teureren Wärmepumpe eine Mieterhöhung machen darf. Die Begründung: Dabei handele es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Die sogenannte Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss allerdings über 2,5 liegen. Nur dann sei eine Mieterhöhung gerechtfertigt.

Zudem regelt der Entwurf die Bußgelder für den Fall, dass Immobilienbesitzer die neuen Vorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen. Im Paragraf 108 hat der Bund die bisherigen Vorgaben teilweise erweitert. Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen die neuen Vorschriften liegt bei 5.000 Euro. Am bisherigen GEG-Bußgeldrahmen ändert sich nichts – er reicht bis zu Beträgen von 100.000 Euro.

Die Ampelfraktionen wollten das im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits stark abgeänderte Gesetz noch kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht dem einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei.

Union: „Mehr offene Fragen als Klarheit“

Aus denselben Gründen kam nun erneut scharfe Kritik am Abstimmungstermin am Freitag. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Ampelfraktionen vor, das Gesetz aus Angst vor einer wirklichen parlamentarischen Beratung „durchpeitschen“ zu wollen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe sich wegen der Sommerpause des Bundestages nichts geändert, sagte er. „Es gab keine Expertenanhörung, es gab keine Ausschusssitzung.“

Deshalb sieht die Union auch weiterhin viel Nachbesserungsbedarf. „Beim Heizungsgesetz gibt es nach wie vor mehr offene Fragen als Klarheit“, sagte Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Unionsfraktion. „Die Ampel hat die Sommerpause nutzlos verstreichen lassen und versäumt, die vielfältigen Kritikpunkte und die bestehenden Rechtsunsicherheiten auszuräumen.“ Das Fundament des Gesetzes sei „genauso brüchig wie der Zusammenhalt in der Ampel“.

Luczak warf SPD, Grünen und FDP eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes vor. „Karlsruhe hat nicht mehr Zeit zum Lesen angemahnt, sondern mehr Zeit für Beratung“, so Luczak. „Das verweigert die Ampel.“ Sie nehme damit in Kauf, „dass das ganze Gesetz formell verfassungswidrig ist“.

Die FDP nimmt jedoch die Union in die Pflicht. So sagte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel, dass die Sommerpause lediglich sitzungsfreie Zeit sei, kein „Urlaub“. Die Opposition hätte in dieser Zeit an Änderungsanträgen für das Gesetz arbeiten können, um diese nun einzubringen.

„Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Legen Sie sich doch mal richtig ins Zeug“, sagte die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic in Richtung Opposition. Konkrete eigene Vorstellungen oder Änderungsvorschläge seien ihr bislang nicht bekannt geworden.

Der CDU-Politiker Heilmann erwägt, erneut vor dem Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der Regierungsparteien zu klagen. Am Dienstag wollte er vor die Presse treten und nähere Einzelheiten nennen.

Immobilienverband: Heiz-Gesetz kann so nicht kommen

Auch Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund kritisiert die Pläne der Ampel. „Wir brauchen keine Wärmeplanung, sondern das Vorhandensein einer Wärmequelle“, sagte er laut „Junge Freiheit“. „Das Gebäudeenergiegesetz ist, so wie es ist, nicht praxistauglich und für die meisten Bürger schlicht unbezahlbar.“

Ebenso äußerte Andreas Beulich, Chef des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Das ganze Heiz-Gesetz kann zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht kommen.“

(Mit Material von AFP)



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