NRW will Fachaufsicht über die landesweiten Polizeibehörden neu regeln

Künftig sollen die Aufsichts-Aufgaben des Innenministeriums auf die drei Landesoberbehörden der Polizei – das Landeskriminalamt, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste – verteilt werden.
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Polizeikontrolle während der Corona-Krise in Deutschland.Foto: Matthias Hangst/Getty Images
Epoch Times15. Juni 2020

Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung plant, die Fachaufsicht über die 47 Polizeibehörden im Land neu zu organisieren. „Wir wollen künftig nicht immer erst reagieren, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, sagte Daniela Lesmeister, Leiterin der Polizeiabteilung im Düsseldorfer Innenministerium, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe).

Bislang ist das Innenministerium für die Fachaufsicht über den Apparat mit rund 50.000 Mitarbeitern zuständig.

Künftig sollen die Aufgaben auf die drei Landesoberbehörden der Polizei – das Landeskriminalamt, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste – verteilt werden.

Das Innenministerium erhofft sich durch die breitere Aufstellung eine engmaschigere Kontrolle. Es gebe Fälle, die zeigen würden, „dass nicht immer alles rund“ laufe, so Lesmeister. Die Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes sollen nach Informationen der Zeitung noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.

Mit der Umsetzung sei im kommenden Jahr zu rechnen, hieß es im NRW-Innenministerium. Zunächst sollen die neuen Strukturen bei der Polizei in Münster sowie in einer Landratsbehörde getestet werden, über die noch nicht entschieden wurde. (dts)



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