Öffnungsklauseln möglich: Bayern setzt sich bei Grundsteuerreform durch

Der Plan einer bundeseinheitlichen Grundsteuer, die nach dem Wert des Grundstücks berechnet wird, ist vom Tisch. Die Bundesländer können eigene Steuermodelle entwickeln - die SPD gab ihre bisherige Haltung auf.
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Mittelalterliche Häuser in der Altstadt von Miltenberg, Bayern.Foto: iStock
Epoch Times17. Juni 2019

Die SPD rückte beim Thema der Grundsteuerreform von ihrer sturen Ablehnung einer Öffnungsklausel ab, Finanzminister Olaf Scholz (SPD) musste nachgeben. Damit ist der Plan einer bundeseinheitlichen Grundsteuer, die nach dem Wert des Grundstücks berechnet wird, vom Tisch.

Die Bundesländer könnten nun, so wie beispielsweise von Bayern gefordert, eigene Steuermodelle entwickeln. Bayern möchte für den Freistaat eine Berechnungsart, die sich allein an der Grundfläche ausrichtet. Politiker befürchten, dass sich Bayern darüber „arm rechnet“ und weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen könnte. Daher soll weiterhin ein „bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstab“ gelten. Was das heißen soll, ist noch unklar.

Die SPD zog sich während der Beratungen zu einem internen Austausch zurück und akzeptierte schließlich doch die Vorschläge der CSU, schreibt die „Welt“. Für die SPD ist dies nicht das „Lieblingsmodell“, sagte Malu Dreyer. Die Öffnungsklauseln, welche die CSU erreichen wollte, wurden nun im Kompromiss von Union und SPD durchgesetzt.

Noch Ende Juni soll vor der Sommerpause des Bundestages die erste Lesung zur Grundsteuerreform im Bundestag stattfinden. Ziel ist, dass das Gesetz bis Ende 2019 in Kraft treten kann, erstmals soll die neue Steuer 2025 wirksam werden.

Für die Reform der Grundsteuer soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Dazu benötigen die Koalitionsfraktionen eine Zwei-Drittel-Mehrheit und die Zustimmung des Bundesrates. Die FDP zeigte Gesprächsbereitschaft, hat aber auch eigene Wünsche. Die Öffnungsklausel wird von den Linken abgelehnt.

Entscheidend ist der kommunale Hebesatz

Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und wird jährlich fällig. Die Höhe ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude. Die Kommunen decken rund 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen über die Grundsteuer ihrer Einwohner.

Nahezu völlig unabhängig von dem, was in Berlin entschieden wird, hat das letzte Wort über die Höhe der künftigen Steuer die jeweilige Kommune. Diese legen Hebesätze fest, die in den Gemeinden unterschiedlich sind – sie liegen derzeit zwischen 0 und 995 Prozent. Daher ist schwer abzuschätzen, wie viel künftig zu zahlen ist.

Einerseits soll gesetzlich geregelt werden, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete zur Berechnung herangezogen werden. Andererseits gibt es Öffnungsklauseln, die die Bundesländer für eigene Regelungen nutzen können.

Bei einem wertabhängigen Modell müssten durch die Kommune alle Häuser und Grundstücke regelmäßig bewertet werden, was einen enormen Aufwand bedeutet. Zusätzlich steigt der Wert der Grundstücke kontinuierlich und die Grundsteuer würde ständig höher. Bei einer Bewertung nach der Fläche käme es auch zu interessanten Effekten: Ein abgelegener Bauernhof in Schleswig-Holstein könnte genauso viel kosten wie ein ganzer Straßenzug mit Häusern in bester Lage München.

Industrie erwartet realistische Bewertung von Industriegrundstücken

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erwartet für die Industrie eine Korrektur auf Basis der Bodenrichtwerte. BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang sagt: „Keinesfalls darf es für Industriegrundstücke zu realitätsfernen und bürokratischen Bewertungsregeln kommen.“

Sonst würde es für Industriegrundstücke oft völlig überhöhte Wertansätze geben – zum Beispiel in der Stadt oder bei großen Produktionsflächen. Hier muss eine unbürokratische Wertkorrektur möglich sein.“

Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU) wird sich erst später mit dem Gesetz befassen. Derzeit fehlten noch genauere Informationen, erklärte seine Sprecherin bei „t-online“. Er sagte: „Mit den Details werden wir uns nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes in Ruhe befassen“.

Wenn das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer mit einer Öffnungsklausel für die Länder beschließt, wollen wir davon auf jeden Fall auch Gebrauch machen.“

Koalition sei zu Entscheidungen fähig

Die „Stuttgarter Zeitung“ erklärt zur Koalitionseinigung auf eine Reform der Grundsteuer:

Anhand der Grundsteuer wollen Union und SPD beweisen, dass sie als Koalition zu Entscheidungen fähig sind. Tatsächlich sind sie bei diesem Thema auf den guten Willen von FDP und Grünen angewiesen. Diese werden für ihre Mithilfe einen angemessenen Preis verlangen, was vollkommen legitim ist. Als Beleg dafür, dass Schwarz-Rot die Dinge im Griff hat, taugt die Einigung bei der Grundsteuer nicht.“

Union und SPD bauen darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze notfalls senken und auf Mehreinnahmen verzichten, um die Menschen nicht zu stark zu belasten. Dazu können die Kommunen jedoch nicht gezwungen werden. (ks)



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