So ein politischer Wirbel um einen abgeschobenen Islamisten – aber niemand beklagt den Rechtsbruch von Kanzlerin Merkel
Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Bin-Laden-Leibwächters Sami A. schlägt hohe Wellen. Politiker und Anwälte kritisieren die Abschiebung den als Gefährder eingestuften Tunesiers.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki beispielsweise hat bei der Abschiebung vor einer „Untergrabung des Rechtsstaats“ gewarnt. „Im Übrigen ist es ja so, dass auch nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die vor drei Wochen ergangen ist, niemand außer Landes gebracht werden darf, solange ein Rechtsmittelverfahren läuft, und diese Entscheidung müssen alle beteiligten Behörden kennen und dagegen zu verstoßen ist ja schon ein Stück aus dem Tollhaus“, sagte Kubicki am Dienstag „MDR Aktuell“. Das sei auf jeden Fall eine Missachtung des Gerichts.
Er glaube, dass mittlerweile eine Stimmung im Lande vorherrsche, wo viele glaubten, man müsse jetzt einfach Fakten schaffen.
Der FDP-Politiker warnte daher vor „drohender behördlicher Willkür“: „Wir leben davon, dass Recht beachtet wird, dass Richtersprüche beachtet werden. Manche Verfahren dauern lange, und das ist ja das Gute, dass jeder das Recht hat, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.“
Es gelte immer noch die Unschuldsvermutung. „Keine Behörde darf Fakten schaffen, bevor das Gericht letztendlich entschieden hat“, so Kubicki.
Barley und Habeck warnen vor „Beschädigung des Rechtsstaates“
Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) warnte – wegen der Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten – vor einer „Beschädigung des Rechtsstaates“. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte sie am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar.
Die Justizministerin verteidigte die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: „Wer Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates“, sagte sie. „Es gehört zum Fundament unseres Rechtsstaates, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr setzen zu können.“
Auch der Grünen-Politiker Robert Habeck warnte vor einer „Beschädigung des Rechtsstaats“. „Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.
Deutscher Anwaltverein schlägt Alarm
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat nun die Aufklärung zur Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten gefordert. „Es wird immer klarer, dass das BAMF im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getäuscht hat“, erklärte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg am Dienstag. „Das BAMF wusste, dass eine gerichtliche Entscheidung unmittelbar bevorsteht, und hätte deshalb vor dieser Entscheidung keine unumkehrbaren Fakten zu Lasten von Sami A. schaffen dürfen.“
BAMF-Präsident Hans-Eckard Sommer müsse „unverzüglich“ erklären, „wann und in welcher Form sein Haus über den bevorstehenden Flug am Morgen des 13. Juli 2018 informiert wurde und weshalb diese Informationen nicht sofort dem Gericht mitgeteilt wurden“. Sollte das BAMF selbst von dem Flug überrascht worden sein, stelle sich die Frage, ob ein „schweres Organisationsverschulden“ vorliege.
Und was ist mit dem von Kanzlerin Merkel begangenen Rechtsbruch?
Sami A. wurde von den Behörden als Gefährder eingestuft und am Freitag nach Tunesien abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Abschiebung untersagt hatte. Die Aufregung darüber scheint berechtigt.
Doch was ist mit dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seit Beginn der Migrantenkrise in 2015 begangenen Rechtsbruch? Warum gibt es seitens dieser Politiker und Institutionen keinen Aufschrei darüber?
Bislang haben sich zu diesen überaus wichtigen Themen nicht viele amtierende Politiker zu Wort gemeldet. Ausser aus den Reihen der AfD, gibt es so gut wie keine Kritik an dem willkürlichen Vorgehen der Kanzlerin.
Der ehemalige Ex-Bundesverteidigungsminister, Verfassungsrechtler und Berliner Anwalt, Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU), sprach bereits 2015 von einem mehrfachen Rechtsbruch durch Merkels Asylpolitik. Mit der Grenzöffnung 2015 habe die Kanzlerin gegen EU-Recht, wie auch gegen deutsche Grundrechte und Gesetze verstoßen, erklärte Scholz damals.
So verstieß sie laut dem Verfassungsrechtler auf EU-Ebene gegen die Dublin-Verordnung, indem sie Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten (Ungarn, Österreich, Italien) aufnahm, obwohl diese Länder für die Prüfung der Asylberechtigung und anschließende Abschiebung bzw. Aufnahme zuständig gewesen wären (mit einer eventuellen Umverteilung auf andere Länder der EU laut Dublin-Verordnung). Dass dabei keine Kontrolle oder Registrierung der Asylbewerber stattfand, käme noch hinzu, so Scholz.
Gegen deutsches Grundgesetz verstoßen
Zu den Rechtsbrüchen auf nationaler Ebene zähle zudem der Verstoß gegen Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes (GG), der die Grundlage für das Asylrecht darstellt, so Scholz weiter. Er verdeutlichte, dass das Asylrecht im Sinne des Artikels 16a GG, ein Individualrecht des Einzelnen politisch Verfolgten sei und daher immer einer Einzelfallprüfung der Lebenssituation des Antragstellers unterläge.
Merkels Aussage, „Alle Syrer erhalten in Deutschland Asyl“ bedeute, dass das Asylrecht auf einen ganzen Staat angewendet würde und stelle somit ebenfalls einen Rechtsbruch dar. Aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde bekannt, dass nach diesem Verfahren gehandelt wurde.
Professor Scholz stellte darüber hinaus Kanzlerin Merkels Aussage, „Ein Asylrecht kennt keine Grenze nach oben“, als falsch dar.
Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Asylrecht unter den Einschränkungsvorbehalten anderer Verfassungsnormen stehe, erklärte der Rechtsanwalt. Somit kann das Asylrecht, wenn es in Konflikt mit anderen Verfassungsnormen stehe, ohne Weiteres beschränkt werden. „Merkels Aussage ist daher schlichtweg falsch“, so Scholz.
Dabei sei eine einschränkende Verfassungsnorm die Kriminalität: „Ein Krimineller vor allem ein Terrorist kann niemals Asyl bei uns beantragen, weil er eben ein Terrorist, ein Krimineller ist“, sagte der Jurist damals.
Auch Thilo Sarrazin, Bestsellerautor, deutscher Volkswirt, ehemaliger Politiker und Mitglied der SPD, betonte bereits mehrfach, dass Merkel einen schweren Rechtsbruch begangen habe. So auch der Verfassungsrichter Udo Di Fabio und andere mutige Intellektuelle, die sich mit der Thematik beschäftigen.
Was ist los mit den Politikern in diesem Land?
Aber von den heimischen Politikern, die das Land regieren, hört man dazu nichts. Warum?
Auch über die Tatsache, dass sich hunderttausende Menschen illegal in Deutschland aufhalten – und es täglich mehr werden – wird von diesen Politikern und Institutionen geschwiegen. Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, werden mit Steuermitteln versorgt.
Einige davon sind Islamisten – also islamistische Terroristen, die auch schon Attentate in Deutschland verübten – aber sie werden auf Grund der angeblich schlechten Menschenrechtslage in ihrem Heimatland nicht abgeschoben.
Und das, obwohl der Verfassungsschutz und die Bundespolizei vor der steigenden Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland warnt. Es wird von über 20.000 Islamisten und Salafisten in Deutschland gesprochen – gegen die die Regierung aber nichts unternimmt. Haftanstalten ächzen unter der Last der in Deutschland inhaftierten Islamisten – die Regierung bleibt untätig und die Politiker schweigen.
Auch andere Migranten, von denen niemand weiß wer sie sind, leben ohne Berechtigung in Deutschland. Sie werden versorgt und verüben teils die schlimmsten Verbrechen.
Nicht einmal ihre Heimatländer wollen diese Menschen zurück. Warum hört man von den Regierungspolitikern – ja sogar von der Opposition – nichts zu dieser extremen Schieflage im Land? Geht es dabei nicht auch um Rechtsbruch?
Die Empörungswelle gerade dieser sonst schweigenden Politiker und Institutionen über einen angeblich zu unrecht abgeschobenen Islamisten scheint aus diesem Grund äußerst merkwürdig und macht sprachlos.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion