Städte- und Gemeindebund: Bundesländer sollen Kommunen fehlende Kita-Gebühren vollständig ersetzen

Eltern wurden und werden in der Corona-Pandemie die Kita-Gebühren erlassen - doch die Bundesländer gleichen den Städten und Gemeinden nicht die gesamten Kosten aus. Die Kommunen bleiben teilweise darauf sitzen.
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Viele Kommunen haben große finanzielle Ausfälle durch die fehlenden Elternbeiträge für die Kindergärten - 30. April 2020.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times24. Mai 2020

Kommunen haben durch die ausgesetzten Elternbeiträge wegen der Corona-Maßnahmen große finanzielle Einbußen. Obwohl die Bundesländer diese Maßnahme festlegten, übernehmen sie nicht vollständig die finanzielle Verantwortung. Teilweise erfolgen pauschale Zuweisungen oder nur teilweise Übernahmen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher, dass die Bundesländer den Städten und Gemeinden die entgangenen Einnahmen vollständig ersetzen, die in der Corona-Zeit durch die Elternbeiträge in den Kitas ausfielen.

„Kommunen werden im Bereich der Kitas auf hohen Kosten sitzen bleiben“, sagt Uwe Lübking, Dezernent für Bildung beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, wie das Fachmagazin für Kommunen „Kommunal“ schreibt.

Für den Städte- und Gemeindebund reicht die bisher angebotene Unterstützung durch die Landesregierungen nicht aus. Die Städte und Gemeinden rechnen im Jahr 2020 mit rund 15,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen als üblich. Dazu kommt ein starker Anstieg der kommunalen Ausgaben, vor allem für Soziales. Bis zum Jahr 2024 müssen die Kommunen insgesamt mit über 45,7 Milliarden Euro weniger Steuern auskommen als ursprünglich gehofft.

Bundesländer reagieren bei Kita-Gebühren unterschiedlich

Einige Bundesländer kündigten bereits an, welche Unterstützung sie ihren Gemeinden geben wollen. Bayern plant für April bis Juni rund 170 Millionen Euro für die Kommunen ein, Baden-Württemberg je 100 Millionen für April und Mai. Sachsen erstattet monatlich rund 28,3 Millionen Euro, Brandenburg rund 14 Millionen, Sachsen-Anhalt übernimmt die angefallenen Kosten für April, Schleswig-Holstein sprach von 50 Millionen Euro. In Hessen ist bisher keine Erstattung der Kita-Gebühren geplant.

In Nordrhein-Westfalen finanziert das Land weiterhin die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen und übernimmt zusätzlich 50 Prozent der ausgefallenen Elternbeiträge. Bayern bietet eine Regelung über einen pauschalen Beitragssatz an. Pauschale Beitragssätze werden der Realität der Gebühren für Eltern meist nicht gerecht. Mancherorts richten sich die Kita-Gebühren nach dem Einkommen der Eltern und sind höher als die pauschalen Sätze. In Berlin übernimmt das Land die Kosten ohnehin, Eltern müssen meist nur die Verpflegung bezahlen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es ähnlich.

Uwe Lübking, Dezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, erklärt, dass diese angekündigte Unterstützung nicht ausreichen werde: „Die Länder müssen einsehen, dass die monatelange Notbetreuung und die damit einhergehenden Beitragsausfälle zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten geführt haben und weiter führen werden“. (ks)



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