Steuerzahler zur Kasse gebeten: 37 Millionen Euro für Flüchtlingsbürgen

Sogenannte Flüchtlingsbürgen ermöglichten die Einreise Tausender Flüchtlingen. Doch dass sie für deren Unterkunft und Lebenskosten aufkommen sollten, wurde erst durch die landweit versandten Bescheide klar.
Titelbild
Flüchtlinge und Migranten warten vor einer Aufnahmestelle.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. März 2019

37 Millionen Euro werden nach Meldung des „Handelsblatt“ Bund und Länder bereitstellen, um die sogenannten Flüchtlingsbürgen zu entlasten. Bürgen hatten für syrische Kriegsflüchtlinge gebürgt und ihnen damit eine sichere Einreise nach Deutschland ermöglicht.

Dabei gingen sie offenbar davon aus, dass sie für Kosten nicht aufkommen müssen. Die Behörden beurteilten die Rechtslage aber teils anders und schickten fristwahrende Bescheide an die Betroffenen.

In einer Anfrage von AfD-Abgeordneten Rene Springer informiert die Bundesregierung laut dpa, dass eine Erstattungssumme von 21,2 Millionen Euro bereits festgesetzt worden sei. Mit weiteren 16,5 Millionen Euro rechnet die Bundesagentur für Arbeit laut „Handelsblatt“.

Im Januar 2019 sprach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem „niedrigen zweistellen Millionenbetrag“. Zu dieser Zeit hatten allein in Niedersachsen fast 1.000 Flüchtlingsbürgen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro erhalten.

Im November 2018 forderten staatliche Stellen nach Auskunft vom Arbeitsministerium in Niedersachsen rund 7,2 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen. In Nordrhein-Westfalen waren es knapp 5,7 Millionen Euro, in Brandenburg rund 57.000 Euro.

Die Forderungen gegen die Flüchtlingsbürgen bundesweit wurden im November 2018 mit rund 21 Millionen Euro beziffert. Davon wurden nach Auskunft des Arbeitsministeriums damals rund 670.000 Euro beglichen.

Viele Bürgen hatten nicht nur für einen, sondern für mehrere Flüchtlinge eine Bürgschaft abgeschlossen. In einem Fall verlangte das Jobcenter von einem Bürgen Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt von 50.000 EUR. An Verwaltungsgerichten sind zahlreiche Verfahren anhängig. (sua)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion