Strafvereitelung im Amt: Jesiden zeigen Bundesregierung wegen inhaftierter deutscher IS-Terroristen an

Ein jesidischer Verband hat eine Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Barley und Innenminister Seehofer gestellt.
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Horst Seehofer und Katarina Barley haben sich offenbar geeinigt.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times29. Mai 2019

Ein jesidischer Verband hat eine Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wegen Strafvereitelung im Amt gestellt.

In der Anzeige, die am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlag, wirft der Dachverband des Ezidischen Frauenrats der Bundesregierung Untätigkeit in Bezug auf deutsche Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) vor, die in Nordsyrien in Gefangenschaft sind. Zuerst hatten WDR und NDR über die Anzeige berichtet.

Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung in der Region hätten Deutschland und andere Herkunftsstaaten „wiederholt“ aufgefordert, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, um eine „wirksame Strafverfolgung“ zu gewährleisten, heißt es in der Anzeige. Die Rückholung der Terrorverdächtigen scheitere aber daran, dass die Bundesregierung auf offizieller Ebene den Kontakt zur Selbstverwaltung verweigere. Diese Unterlassung“ sei als „Straftatbestand der Strafvereitelung“ zu werten.

74 deutsche IS-Anhänger in Nordsyrien in Gefangenschaft

Durch die Verweigerung der Bundesregierung, die im Gewahrsam der kurdischen Selbstverwaltung befindlichen deutschen Staatsbürger zur Strafverfolgung nach Deutschland zu holen, werde „im Ergebnis die Bestrafung wenn nicht vereitelt, so jedenfalls erheblich verzögert“, erklärte der Frankfurter Strafverteidiger Berthold Fresenius, der den jesidischen Frauenrat juristisch vertritt.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte auf Anfrage von AFP, die Anzeige liege dem Ministerium nicht vor, daher könne er sich nicht dazu äußern. Er verwies aber auf mehrere laufende Ermittlungsverfahren und Haftbefehle gegen Deutsche, die in Nordsyrien in Gefangenschaft sind. Es gebe mit Syrien aber kein Rechtshilfeabkommen und auch in Einzelfällen sei eine rechtliche Zusammenarbeit schwierig, weil es in Nordsyrien „keine staatliche Strukturen“ gebe.

Nach Informationen von WDR und NDR befinden sich aktuell mindestens 74 deutsche IS-Anhänger in Nordsyrien in Gefangenschaft der Kurden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums liegen bereits 22 Haftbefehle vor, etwa wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage von WDR und NDR, dass grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, auch IS-Kämpfer, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland hätten und sich vor der deutschen Strafjustiz verantworten müssten.

Islamisten töteten tausende Menschen

Für Dschihad-Rückkehrer würden in Deutschland im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft. Für jeden Dschihadisten werde eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen.

Der Irak habe selbst ein Strafverfolgungsinteresse gegen einige deutsche IS-Kämpfer geltend gemacht, erklärte das Ministerium demnach. In Syrien hingegen könne die Bundesregierung wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen für inhaftierte Deutsche derzeit keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen.

Auch das Innenministerium verwies darauf, dass es sich bei den Kurden um einen „nichtstaatlichen Akteur“ handele. Damit seien „Rechtshilfeersuchen oder andere Zusammenarbeit in Strafsachen nicht möglich“.

Im Sommer 2014 hatte die IS-Miliz mehrere jesidische Dörfer und Städte im Nordirak, insbesondere in der Region Sindschar, unter ihre Kontrolle gebracht. Dabei sollen die Islamisten tausende Menschen getötet haben. Außerdem wurden tausende jesidische Frauen und Mädchen verschleppt und als Sklaven missbraucht. (afp)



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