Sachsen: AfD setzt Einsetzung von Untersuchungsausschuss zur Kürzung von AfD-Landeswahlliste durch
Im sächsischen Landtag muss sich ein Untersuchungsausschuss mit der Kürzung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl Anfang September beschäftigen. Der Antrag der AfD-Landtagsfraktion zur Einsetzung des Ausschusses erhielt am Mittwoch in einer Parlamentssitzung die notwendige Stimmenzahl von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten, wie der Landtag mitteilte. Die AfD konnte dies als zweitstärkste Fraktion mit 38 von 119 Sitzen im Parlament allein durchsetzen.
Der Landeswahlausschuss hatte zunächst wegen Verstößen gegen das Landeswahlgesetz nur 18 AfD-Bewerber für die Wahl zugelassen. Nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs durfte die Partei aber mit 30 Kandidaten auf ihrer Liste antreten.
Ursprünglich wollte die Partei mit 61 Kandidaten in die Landtagswahl im September 2019 ziehen. Der Landeswahlausschuss kürzte die Liste wegen eines Formfehlers im Wahlverfahren auf 18 Kandidaten. Nachdem ein Antrag der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch scheiterte, gestattet jedoch der sächsische Verfassungsgerichtshof Leipzig der Partei vorab, dass sie mit 30 Kandidaten die Landtagswahl antreten darf.
Laut „Deutschlandfunk“ teilte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzende Richterin Birgit Munz damals mit, dass die Anordnung ausnahmsweise ergangen sei, weil die Entscheidung des Landesauswahlausschusses zuvor „höchstwahrscheinlich“ rechtswidrig war. Die Richter sahen die Gefahr, dass die Landtagswahlen fehlerhaft durchgeführt und daher eventuelle Neuwahlen nötig gewesen wären. Aus diesem Grund machte das Gericht eine Ausnahme. (afp)
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