Verfassungsrichter zu EZB-Urteil: EU ist kein Bundesstaat – Unionsrecht geht nationalem Recht nicht vor

Peter Michael Huber, Berichterstatter im Zweiten Senat des BVG, wies Äußerungen von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zurück. Unionsrecht habe keineswegs Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten. Dazu fehle es der EU auch an der Bundesstaatlichkeit.
Epoch Times13. Mai 2020

Peter Michael Huber, als Berichterstatter im Zweiten Senat für das Verfahren zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank zuständig, hat sich gegen den Vorwurf verwahrt, das Urteil schädige die europäische Rechtsordnung. Die Europäische Union sei nun mal kein Bundesstaat, das Unionsrecht habe keineswegs absoluten Vorrang vor den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, sagte Huber der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Der Satz der Kommissionspräsidentin von der Leyen, das Europarecht gelte immer und ohne jede Einschränkung, ist, so gesehen, falsch“, sagte er.

Auch die anderen Mitgliedstaaten kannten äußerste, an ihre Verfassungsidentität anknüpfende Grenzen, wo sie den Vorrang der nationalen Verfassungen vor dem Europarecht postulierten. Das betreffe aber nur einen winzigen Teil des EU-Rechts.

EZB und EuGH haben außerhalb ihrer Kompetenz gehandelt

Karlsruhe hatte entschieden, sowohl die EZB als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten im Zusammenhang mit dem Kaufprogramm PSPP außerhalb ihrer Kompetenzen gehandelt – die EZB, weil sie ihre Beschlüsse nicht mit einer umfassenden Begründung versehen habe, und der EuGH, weil er seiner Kontrollaufgabe hinsichtlich der EZB nicht nachgekommen sei. Das ist kein unfreundlicher Akt gegenüber den Richterkollegen in Luxemburg, im Gegenteil: Indem das Verfassungsgericht sich nur bei willkürlichen und nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen zu einer Intervention befugt sehe, habe es sich stark zurückgenommen.

EuGH soll seinen Job besser machen

„Wir wollen das Europarecht nicht auslegen und durchaus respektieren, was der Europäische Gerichtshof entscheidet“, sagte Huber, der Professor für Europarecht in München ist. Das Verfassungsgericht könnte dem EuGH „nur im äußersten Ausnahmefall in die Parade fahren“. Das EU-Gericht solle seinen Beitrag dazu leisten, dass die Kompetenzordnung in Europa besser funktioniere. „Wir wollen also mehr EuGH, wir wollen, dass er seinen Job besser macht.“

Dass das Urteil nun in die Coronakrise fällt, in der die EZB ein neues Ankaufprogramm aufgelegt hat, ist nach Hubers Worten kein günstiger Zeitpunkt. Allerdings sei in seinen zehn Jahren am Gericht kein Zeitpunkt günstig gewesen. „Wir können ja nicht warten, bis wieder eine Schönwetterperiode kommt.“

Urteil war eher zurückhaltend

Im Übrigen sei die Botschaft an die EZB „geradezu homöopathisch“, sagte Huber. „Von der EZB verlangen wir nur, dass sie vor den Augen der Öffentlichkeit ihre Verantwortung übernimmt und auch begründet – auch gegenüber den Leuten, die Nachteile von ihren Maßnahmen haben.“ Weder verlange das Gericht, das Anleihekaufprogramm zu unterlassen, noch mache es inhaltliche Vorgaben. „Wir wollen nur einen Nachweis, dass das noch innerhalb ihres Mandats ist.“ Die EZB solle sich nicht als „Master of the Universe“ sehen. Nach Hubers Worten könnte man etwa eine Begründungspflicht in die EZB-Satzung aufnehmen. Und das Verhältnis zum EuGH ließe sich durch einen Mechanismus zur Konfliktschlichtung entschärfen. „Das Vernünftigste wäre, den Ball flach zu halten und zu überlegen, ob unser Urteil nicht doch ein paar richtige Punkte enthält.“ (dts/al)



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