Weiter Diskussion um Vorstandsbeschluss der AfD gegen Kalbitz

Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla hat es als Fehler bezeichnet, sich bei den Vorwürfen gegen Andreas Kalbitz nur auf Aussagen des Verfassungsschutzes zu stützen, ohne diese eingehend zu überprüfen. Er hält den Vorstandsbeschluss seiner Partei nicht für wirksam.
Titelbild
Tino Chrupalla.Foto: SINA SCHULDT/dpa/AFP via Getty Images
Epoch Times17. Mai 2020

Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla hat den Vorstandsbeschluss seiner Partei heftig kritisiert, nachdem die AfD-Mitgliedschaft des Vorstandsmitglieds und brandenburgischen Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz ungültig ist. Das kommt einem Parteiausschluss von Kalbitz gleich, der als einer der Köpfe des „Flügels“ der AfD galt, der sich vor Kurzem formell selbst auflöste. Chrupalla sagte dem ARD-Magazin „Bericht aus Berlin“ am Sonntag, die Aktenlage und die Faktenlage hätten Kalbitz‘ Ausschluss nicht hergegeben.

Chrupalla kann Vorwürfe nicht nachvollziehen

Er selbst, so Chrupalla, kenne Andreas Kalbitz seit sechs Jahren, von Rechtsextremismus könne keine Rede sein. Dagegen habe Kalbitz in Brandenburg sehr gute Wahlergebnisse für die AfD geholt. Der Vorstand hatte auf Betreiben des anderen AfD-Bundessprechers Jörg Meuthen mit sieben gegen fünf Stimmen das Vorgehen gegen Kalbitz beschlossen. Dieser habe Mitgliedschaften bei der rechtsextremen „Heimattreuen deutschen Jugend“ und bei den seinerzeit vom Verfassungsschutz beobachteten Republikanern nicht bei seinem AfD-Eintritt 2013 angegeben.

Chrupalla bezweifelt Wahrheitsgehalt von Verfassungsschutzbericht

Chrupalla, der selbst mit Unterstützung des AfD-„Flügels“ zum Bundessprecher gewählt worden war, sagte, es sei ein Fehler gewesen, sich bei der Entscheidung auf einen Bericht des Verfassungsschutzes zu stützen und nicht weitergehend den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe gegen Kalbitz zu prüfen. Dass jetzt eine aufgeheizte Stimmung innerhalb der AfD herrsche, sei die Folge dieser Unterlassung. Er halte den gegen Kalbitz gefassten Beschluss für nicht wirksam. Dieser werde jetzt formaljuristisch geprüft. (dts/al)



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