Gericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote im Ruhrgebiet
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht es heute um Diesel-Fahrverbote in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen und Essen. Anlass sind weitere Klagen der höchst umstrittenen „Umweltschutzorganisation“ Deutsche Umwelthilfe.
Der Verein mit rund 300 Mitgliedern will erreichen, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge als Maßnahmen in die entsprechenden Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Sein Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für das Stickstoffdioxid (NO2) – Wissenschaftler halten diesen Grenzwert jedoch für unbedenklich.
„Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob und gegebenenfalls in welcher konkreten Form Fahrverbote als rechtlich zulässige Maßnahme in Betracht kommen“, teilte das Gericht mit. Eine Entscheidung noch am Donnerstag ist wahrscheinlich.
Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe hat in Sachen „radikaler Luftreinhaltung“ bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten – im April und September – Fahrverbote einführen sollen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. (dpa/so)
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