Neuer ICD-Code der WHO: „Petzprämie“ oder Markierung Ungeimpfter?

Wer krank ist, geht zum Arzt und bekommt eine Diagnose. So war es in der Vergangenheit. Neu ist, dass die Patienten im besten Fall ihren ICD-Code gleich mitbringen – und zwar hinsichtlich ihres COVID-Impfstatus. Kritiker befürchten Datenmissbrauch.
Ein Blick in den Computer genügt und schon kennt man die Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Der ICD-Code für den COVID-Impfstatuts hingegen ist nur selten erfasst. Foto: iStock
Ein Blick in den Computer genügt und schon kennt man die Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Der ICD-Code für den COVID-Impfstatuts hingegen ist nur selten erfasst.Foto: iStock
Von 2. Februar 2023

Die Nachricht ist brisant und sorgt hier und da für Stirnrunzeln. Wer nicht oder nur unvollständig gegen COVID-19 geimpft ist, werde ab sofort „markiert“, wird auf der Schweizer Internetplattform „transition-news“ berichtet. Hierzu seien besondere ICD-Codes entwickelt worden. Geschuldet sei dies der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die hauptsächlich von der Pharmaindustrie und privaten Geldgebern wie Bill Gates finanziert werde. Doch was ist dran an den neuen ICD-Codes und ist man der mutmaßlichen „Markierung“ hilflos ausgeliefert? Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Historie des ICD-Codes.

Was ist ein ICD-Code?

Die Abkürzung ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“, ein weltweites System, mit denen Krankheiten und Gesundheitsprobleme eindeutig zugeordnet und statistisch ausgewertet werden können. Die erste Version des ICD wurde laut Wikipedia 1900 von der französischen Regierung herausgegeben und dann ständig überarbeitet. Von ICD-4 aus dem Jahr 1929 bis zur ersten Nachkriegsversion, ICD-6 von 1948, war die Gesundheitssektion des Völkerbundes Herausgeber. Bis zu diesem Zeitpunkt beruhte die Klassifikation ausschließlich auf Krankheiten, die als Todesursachen infrage kamen.

Seit der Nachkriegszeit liegen die ICD-Codes in der Hand der WHO, die auch andere Krankheiten und Verletzungen sowie beispielsweise psychische Störungen mit in den Katalog aufnahm. Wie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu lesen ist, ist dieses als WHO-Kooperationszentrum an der Weiterentwicklung der Codes beteiligt. Nach elfjähriger intensiver internationaler Entwicklungsarbeit stellte die WHO die ICD-11 im Juni 2018 vor, deren Einführung im Mai 2019 durch die 72. Weltgesundheitsversammlung verabschiedet wurde. Am 1. Januar 2022 trat das neue System in Kraft und kann seither verwendet werden. Verpflichtend ist dies jedoch noch nicht.

Es gibt eine flexible Übergangszeit von mindestens fünf Jahren, in denen die bisherigen ICD-10-Codes weiter gelten, bevor sie endgültig durch das neue digitale System abgelöst werden, heißt es vom BfArM. Aufgrund der „hohen Integration der ICD im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen Komplexität“ kann die Einführung in Deutschland nach Angabe des Instituts noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wie die WHO mitteilt, enthält das neue System rund 17.000 Kategorien mit über 100.000 medizinischen diagnostischen Indexbegriffen. Mithilfe des indexbasierten Suchalgorithmus stehen damit über 1,6 Millionen Einträge zur Verfügung.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) derzeit gesetzlich verpflichtet, die für die Behandlung maßgeblichen ICD-10-Diagnosen mit ihrer Quartalsabrechnung zu übermitteln.

Impfstatus schon seit Jahren codiert

Wie aus den KBV-Daten hervorgeht, wird die Diagnose Z28, die für eine „nicht durchgeführte Impfung“ steht, schon seit einigen Jahren im Rahmen der ICD-10-Codierungen in Deutschland erhoben.

Ausweislich der öffentlichen Listung aller ICD-Codes betreffen die Codierung Z20 bis Z29 „Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten“. Z28 steht speziell für alle nicht durchgeführten Impfung, wegen

  • Glaubensgründen
  • Gruppendruck
  • Kontraindikation
  • vom Patienten unabhängigen Gründen.

Eine Auswertung der KBV-Daten auf der Website www.corih.de ergibt, dass im Jahr 2016 bereits 76.203 Fälle unter dem Diagnosecode Z28 erfasst wurden. Mit den Jahren stiegen die diagnostizierten „nicht durchgeführten Impfungen“ leicht an. Im Jahr 2021 gingen insgesamt 237.371 Meldungen mit dieser Codierung ein. Mit einem Plus von über 110.000 Fällen hat sich die Häufigkeit im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt.

Speziell für COVID wurden von der WHO neue Unterkategorien eingeführt: Z28.311 für „teilweise geimpft“ und Z28.310 für „ungeimpft“. Ersichtlich sind diese in der vorgenannten Aufstellung nicht.

Ist die Impfstatuserhebung eine ärztliche Diagnose?

Begibt man sich auf die Suche nach dem Begriff „Diagnose“, so steht diese stets in Verbindung mit einer Krankheit. Laut Psychrembel, dem Klinischen Wörterbuch und Standardnachschlagewerk für Mediziner, ist eine Diagnose die „Benen­nung ei­ner Erkrankung und End­punkt des diagnostischen Prozesses, in dem aus der Kons­tellati­on von Symptomen so­wie er­ho­benen Un­tersuchungs­be­fun­den ei­ne Zu­ord­nung zu ei­nem be­kann­ten Krankheits­bild bzw. ei­ner Störungs­ka­tegorie ge­lingt. Aus der Diagnose er­ge­ben sich die The­rapie sowie der zu er­warten­de Aus­gang der Erkrankung.“

Nach dieser Definition stellt eine durchgeführte oder auch nicht erfolgte Impfung keine Diagnose dar.

Da die COVID-Impfungen anfänglich hauptsächlich in Impfzentren durchgeführt wurden, liegen den niedergelassenen Ärzten keinerlei Informationen zu den außerhalb ihrer Praxis verabreichten COVID-Injektionen vor. Für die Datenerhebung sind sie damit auf die Offenlegung des Impfstatus ihrer Patienten angewiesen. Im Regelfall reicht bei Geimpften die Frage nach dem Impfausweis, um die notwendigen Daten zu erhalten.

Wer der Datenerhebung jedoch kritisch gegenübersteht, kann hier im Rahmen des Besuchs in einer niedergelassenen Arztpraxis die Angabe zu Daten der Impfung verweigern. Denn eine Impfung sei Privatsache, bestätigten medizinische Kreise gegenüber Epoch Times.

US-Ärzte unter Druck

Aber nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern ist die neue Codierung ein Thema, wie der Journalist Leo Hohmann in einem Interview mit einem amerikanischen Arzt, der anonym bleiben wollte, herausfand. In einigen US-Bundesstaaten werden dort die Codes Z28.310 und Z28.311 schon umgesetzt.

Wie der Arzt mitteilte, geht der Druck auf die Ärzteschaft so weit, dass ohne die Angabe des COVID-Impfstatus keinerlei Abrechnung mehr möglich ist. Und einzig für die COVID-Impfung würde die Unterscheidung nach ungeimpft oder teilweise geimpft erhoben.

Nach Ansicht des Arztes ist ein Datenmissbrauch über die Erhebung des Impfstatus nicht auszuschließen. Das erklärte er an einem Beispiel. Bei einem Patienten bemerkte er den Diagnosecode, wonach dieser aufgrund seiner Schizophrenie-Erkrankung eine Impfung abgelehnt hatte. Das sei bei diesem Krankheitsbild auch nicht unüblich, erklärte der Mediziner. Andersherum könnte es jedoch auch sein, dass jemand, der vom Arzt empfohlene Impfstoffe ständig ablehne, am Ende mit einer psychischen Erkrankung diagnostiziert werde. Auf diese Weise könnten Betroffene schnell zum Bürger zweiter Klasse werden und irgendwann sogar ihre verfassungsmäßigen Rechte verlieren.

ICD-Codes über Impfstatus – eine „Petzprämie“

Der bekannte Arzt Dr. Wolfgang Wodarg, der seit vielen Jahren in der Antikorruptionsarbeit vor allem im Gesundheitswesen tätig ist, bezeichnete in einem Interview mit „Radio München“ die ICD-Codes über den Impfstatus als eine „Petzprämie“. Über die Codes würden Daten innerhalb der Ärzteschaft gesammelt. Für Ärzte bedeute dies, dass sie diese Datenerhebung abrechnen können. Letztendlich hätten die Meldungen aber auch einen Einfluss auf die finanzielle Lage der Krankenkassen.

Wie Wodarg erklärt, wird von den Krankenkassen untereinander beispielsweise ein sogenannter Risikostrukturausgleich hinsichtlich der Morbidität verrechnet. In einfachen Worten ausgedrückt, bedeutet dies: Wenn Krankenkassen viele Menschen versichern, die sehr krank und damit auch sehr teuer sind, bekommen sie von den anderen Kassen, auf die dies nicht zutrifft, Geld über den Gesundheitsfonds. „Da haben die Kassen natürlich ein großes Interesse daran, dass möglichst viele Leute – wenn sie dann schon krank sind – als schwerkrank gekennzeichnet werden“, schildert Wordarg.

Insoweit habe es in der Vergangenheit auch Bestechungsversuche gegeben, damit Ärzte diese Gesinnung unterstützen. Hierbei spiele auch die Medikation der Patienten eine Rolle, da auch die verordneten Medikamente einen Rückschluss auf die Schwere der Krankheiten zulassen. „Das ist sehr kompliziert und hat mit Gesundheit nichts zu tun“, betont der Mediziner. „Das sind Strategien, wie man besonders im Wettbewerb der Kassen gut dasteht.“

Wenn die Krankenkassen ein ernsthaftes Interesse an der Gesundheit ihrer Versicherten hätten, dann hätten sie sich längst im Zuge der COVID-Impfung, die Wodarg als „Spikung“ bezeichnet, zu Wort gemeldet und dafür gesorgt, dass den Versicherten keine schädlichen Substanzen gespritzt werden. Wodarg kritisiert auch, dass nicht zwischen Krankheiten und Impfnebenwirkungen unterschieden werde. „Das interessiert die gar nicht.“

Die Rolle der WHO und Möglichkeiten, ihre Macht einzudämmen

Aber nicht nur Krankenkassen hätten kein Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung, bei der WHO sei dies noch offensichtlicher. Schon bei der Schweinegrippe sei die WHO nicht mehr glaubwürdig gewesen. Ein Untersuchungsausschuss habe damals ergeben, wie Gesundheitsexperten gezielt platziert und die Definition der Pandemie geändert worden sei, um Notstandsregeln in Kraft zu setzen. „Die machen mit uns, was sie wollen – wenn wir es uns gefallen lassen!“, so Wodarg.

Nun strebt die WHO weiter nach Macht und will ihre Befugnisse umfangreich erweitern. Nach einer bislang noch nicht beschlossenen Neufassung sollen Menschenwürde, Menschenrechte und die Grundfreiheit der Menschen künftig keine Rolle mehr spielen, Epoch Times berichtete. Von der WHO im Zuge einer Gesundheitskrise erlassene Verpflichtungen sollen für alle Mitgliedstaaten dann rechtsverbindlich sein. Der entsprechende Notstand muss vom WHO-Generaldirektor ausgerufen werden – und zwar ohne Beteiligung der betroffenen Länder. Sie können dagegen auch keinen Einspruch erheben.

Im Gegensatz zur WHO könnten die nationalen Behörden die Lage vor Ort besser einschätzen, erklärt Wodarg. Es sei „absurd“, so etwas der WHO zu überlassen. Um den Einfluss dieser „korrupten“ Organisation einzudämmen, gibt es laut Wodarg ein ganz einfaches Mittel: „Ich kann nur allen Ländern empfehlen, aus der WHO auszutreten – aus dieser WHO, die brauchen wir nicht! Die ist gefährlich.“

Es reiche ein Parlamentsbeschluss, mit dem die ganze Sache erledigt wäre. Um zu entscheiden, was wirklich wichtig für die Bevölkerung ist, brauche man keine WHO. Um das Vertrauen in die Wissenschaft wiederherzustellen, müssten in Wodargs Augen alle unterschiedlichen Ansichten auf den Tisch und geordnet werden. „Wenn wir gute Entscheidungen machen wollen, brauchen wir den kritischen Diskurs.“ Dann müssten sich die unterschiedlichen Spezialisten gemeinsam das Problem anschauen und voneinander lernen. „Manchmal ist die Lösung ganz woanders als da, wo das Problem gesehen wird“, stellt Wodarg in den Raum.

Impfregister floppt in Australien

Kritiker sehen in den ICD-Codes ein durch die Hintertür eingeführtes Impfregister. In Deutschland wurde diese Idee bereits vor einem Jahr diskutiert und zunächst verworfen. Ob ein solches – in welcher Form auch immer erhoben – überhaupt dazu dienlich ist, die erwünschten Daten umfassend zusammenzutragen, darf bezweifelt werden, wie am Beispiel von Australien ersichtlich ist.

Zwar hat das Land ein Impfregister eingeführt, aber ein Blick in die wöchentliche COVID-Datenlage vom 31. Dezember 2022 von New South Wales offenbart gravierende Lücken. Neben Alter, Geschlecht und Wohnort wurden auch der Impfstatus der hospitalisierten und intensivmedizinisch behandelten COVID-Patienten sowie Todesfälle erfasst.

Trotz Impfregister und ICD-Codes: Der Impfstatus vieler Corona-Patienten in New South Wales (Australien) ist unbekannt.

Hospitalisierungen und Todesfälle an und mit Corona in New South Wales. Foto: ts/Epoch Times, Daten: New South Wales Ministry of Health

Dennoch gibt es eine Dunkelziffer von insgesamt 406 Fällen, darunter sieben Tote, deren COVID-Impfstatus unbekannt blieb – trotz Impfregister. Das heißt, dass bei jedem Fünften die Angabe zum Impfstatus fehlt. Mit der Angabe „keine Dosis“, also ungeimpft, wurden lediglich sechs Todesfälle erfasst. Hinweise auf Hospitalisierung ungeimpfter Patienten gibt es nicht.

Aus den Angaben des Gesundheitsministeriums von New South Wales lassen sich zwei mögliche Ursachen ableiten. Keine von beiden spricht für die Impfungen:

Entweder spiegelt der hohe Anteil mit vier Impfdosen die Boosterquote in der Bevölkerung wieder. Bezogen auf die Hospitalisierten würde dies ziemlich genau zutreffen – Hospitalisierte mit vier Dosen: 45,5 Prozent, Impfquote: 46,0 Prozent. – Das würde aber bedeuten, dass die Impfung (auch) beim vierten Mal nicht wirkt. Ähnliches zeigt sich bei Patienten auf der Intensivstation.

Allerdings haben jeweils etwa 25 Prozent der Bevölkerung nur zwei beziehungsweise drei Dosen erhalten, sind aber nur zu 12,3 Prozent (zwei Dosen) und 21,2 Prozent (drei Dosen) unter den Hospitalisierten vertreten. Außerdem gibt es in der Bevölkerung von New South Wales mehr Ungeimpfte als einfach Geimpfte, sodass diese Deutung nur bedingt plausibel ist.

Verstorbene waren hingegen unverhältnismäßig oft vierfach geimpft (55,8 Prozent). Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass der zweite Booster nur für „Australier mit besonderem Risiko für schwere Krankheiten sowie Personen ab 30 Jahren“ erhältlich ist. Mit zunehmendem Alter und schweren Krankheiten steigt bekanntermaßen auch die natürliche Sterblichkeit.

Alternativ lassen sich die Daten so interpretieren, dass mit steigender Zahl Impfdosen auch der Anteil der hospitalisierten und intensivmedizinisch behandelten Patienten sowie Todesfälle steigt.



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