Hausdurchsuchung bei Corona-Maßnahmenkritiker: Kriminologe sieht politische Motivation
Mit Beginn der Corona-Maßnahmen im März 2020 sah Björn Lars Oberndorf eine Häufung an vollstreckten Durchsuchungsmaßnahmen zum Nachteil von Maßnahmenkritikern. Natürlich darf die Polizei Wohnungen durchsuchen, sowohl von Beschuldigten als auch von Zeugen, so der Kriminologe und Politikwissenschaftler. Allerdings würden sich ihm oft rechtliche Fragen aufdrängen. Oberndorf vermutet in vielen Fällen eine politische Motivation dahinter.
Wie bei der Wohnungsdurchsuchung von Michael Bründel, alias Captain Future, in Berlin. Dieser veröffentlichte ein Video von Karl Lauterbach (SPD) Ende Oktober 2022 in einem sozialen Netzwerk, in dem er den Abgang des Bundesgesundheitsministers unter „Lauterbach muss weg“-Rufen mit Geräuschen aus der Zeichentrickserie „Road Runner“ von Looney Tunes unterlegte.
Darin sah die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar eine Bedrohungslage und beantragte einen Durchsuchungsbeschluss, welcher von einem Gericht dann angeordnet wurde, so Oberndorf. Es wurde dann am 14. Juni 2023, – über sieben Monate nach der Veröffentlichung –, eine Durchsuchung bei Bründel vollstreckt. Dabei wurde sein Handy beschlagnahmt. „Da kann man schon die Frage stellen, ob da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wurde, gerade weil die Intention dieses Videos eine ganz andere war“, so Oberndorf.
GSG 9 stürmte das Wohnhaus
Sein eigener Fall sei noch etwas komplexer. Bei ihm habe am 22. März die GSG 9 – Spezialeinheit der deutschen Bundespolizei zur Bekämpfung von Terrorismus sowie Schwerst- und Gewaltkriminalität – sein Haus gestürmt. Oberndorf sei Zeuge in einem Ermittlungsverfahren. Wenn bei Zeugen durchsucht wird, muss es konkrete Anhaltspunkte geben: „Was wird zum Beispiel gesucht, und warum könnten diese Beweismittel beim Zeugen aufzufinden sein?“ Der betreffende Durchsuchungsbeschluss gegen ihn hätte jedoch keine konkreten Tatsachen enthalten, so der ehemalige Polizeibeamte.
Auch die Umsetzung der Durchsuchung würde Fragen aufwerfen, so Oberndorf. „Bei mir als unbescholtenen Bürger stürmte morgens eine Polizei-Spezialeinheit, die GSG 9, mein Haus und richtete natürlich auch dementsprechend Schaden an.“ Die GSG 9 ist die Speerspitze der Polizei in der Antiterrorismusbekämpfung. „Ich habe keine Punkte in Flensburg. Ich habe keinerlei Eintragung im polizeilichen Abfragesystemen vor Beginn der Corona-Maßnahmen gehabt.“
Man habe den massiven Einsatz damit begründet, dass er als Jäger legaler Waffenbesitzer wäre. Er habe mit vielen Rechtsanwälten und auch Rechtsprofessoren telefoniert, die übereinstimmend meinten, dass dies nicht rechtskonform sein kann. Der Bundesgerichtshof sehe es dagegen anders. Dagegen werde er juristisch vorgehen, kündigt Oberndorf an. „Das war ein massiver Eingriff in den Schutzbereich von Artikel 13 [GG] und rechtlich meiner Meinung nach ein Novum.“
Er habe mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Staatsanwältin und gegen die Richterin gestellt. „Aus Sicht des zuständigen Gerichtes ist der Durchsuchungsbeschluss rechtskonform, dagegen werde ich vorgehen.“ Eine Staatsanwaltschaft leitete aufgrund seiner Anzeige ein Ermittlungsverfahren ein, stellte es jedoch kurz danach ohne Kommentar wieder ein. Eine andere lehnte ein Ermittlungsverfahren ab, berichtet er.
Durch dieses ganze Verfahren, von der Beantragung, der Anordnung, aber auch nachher bei der Einlegung von Rechtsmitteln, zieht sich eine Spur der Rechtswidrigkeit.“
Früher als Polizist hätte er unter diesen Voraussetzungen keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen, ist er sich sicher. Stattdessen hätte er den Zeugen zur Polizeiwache vorgeladen oder bei ihm – vielleicht unter Begleitung von Beamten der Kripo – geklingelt, um ihm Fragen zu stellen.
In der Küche gefesselt
Obwohl er sich kooperativ verhalten habe, sei er in der Küche auf dem Boden gefesselt worden. Es gehe nicht nur um ein traumatisches Ereignis, sondern auch um die Reputation in der Nachbarschaft. Bei ihm war nicht nur die GSG 9, sondern es waren auch die Bundespolizei und die Kripo vor Ort gewesen.
Da kann man sich vorstellen, was in einer kleinen gutbürgerlichen Siedlung dann auch die Nachbarn für einen Eindruck bekommen.“
In seinem Zeugen-Verfahren geht es um Corona-Maßnahmenkritiker, die in der Bewegung aktiv waren. Möglicherweise hatte die Durchsuchung auch damit zu tun, dass er Vorsitzender des Vereins „Polizisten für Aufklärung“ ist. Dieser untersuche die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen seit März 2020 und unterstützt Polizeibeamte, die disziplinarrechtliche Probleme bekamen, weil sie auf einer Demo gesprochen haben.
Offenbar ist unser Verein so manchem ein Dorn im Auge, was natürlich für einen Rechtsstaat sehr fragwürdig wäre.“
Er glaubt, dass „zumindest die Beantragung und die Anordnung bei Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen vielleicht nicht mit der gleichen Sorgfalt geprüft wird wie in anderen Fällen“. Für einen Rechtsstaat und für die Demokratie bedeuteten solche Hausdurchsuchungen einen ganz massiven Vertrauensverlust.
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