Kinderhilfe für rechtliche Gleichstellung von Eltern und Kindern

Die Deutsche Kinderhilfe fordert eine Gleichstellung: Kinderrechte sollten im Grundgesetz den gleichen Stellenwert wie die Elternrechten haben. Präsident Heinz Hilgers plädiert für eine "vorrangige" Berücksichtigung des Kindeswohls.
Titelbild
Heinz Hilgers (Deutsche Kinderhilfe) plädiert für eine "vorrangige" Berücksichtigung des Kindeswohls und eine Grundgesetzänderung.Foto: iStock
Epoch Times26. Oktober 2019

Der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, fordert die rechtliche Gleichstellung von Eltern und Kindern. „Niemand gehört irgendjemandem – weder Frauen ihren Männern noch Kinder ihren Eltern“, sagte er.

Aus diesem Grunde ist die Deutsche Kinderhilfe dafür, den Kinderrechten im Grundgesetz den gleichen Stellenwert wie den Elternrechten einzuräumen.“

In Zweifelsfällen, die eher sehr selten der Fall sein dürften, solle die Justiz demnach einen angemessenen auf den Einzelfall bezogenen Ausgleich herbeiführen. Becker reagierte damit auf die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), noch bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung machen zu wollen.

Zuvor hatte eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern drei mögliche Varianten für eine solche Änderung ins Spiel gebracht. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte: „Bundestag und Bundesrat müssen sich jetzt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bekennen; nur das ist einer Demokratie würdig.“ Er plädierte für eine „vorrangige“ Berücksichtigung des Kindeswohls. (dts)



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