Noch härter als Habecks Pläne? – EU plant neues Heizungsverbot

Eben erst einigte sich die Bundesregierung auf die neue Heizungsreform – nun kommt der nächste Heiz-Hammer. Ein neuer Gesetzesentwurf der Europäischen Union soll den Bürgern noch weniger Zeit zur Umstellung geben.
Titelbild
Eine Erdwärmepumpe. Auch die EU-Kommission tüftelt an strengen Regeln für unsere Heizungsräume.Foto: iStock
Von 2. Mai 2023


Die Ampelkoalition musste wegen ihrer strengen Heizungspläne zuletzt viel Kritik hinnehmen. Doch aus Brüssel kommen jetzt noch schärfere Töne. Die Regularien der EU-Kommission könnten die Pläne der Bundesregierung sogar überflüssig machen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) machte kürzlich auf einen Gesetzesentwurf der Europäischen Union aufmerksam. Tritt diese neue EU-Richtlinie aus Brüssel in Kraft, müssten sämtliche Gas-, Öl- und Elektroboiler ab 2029 vom Markt verschwinden, wie „Merkur“ berichtet.

Deutsches und EU-Gesetz

Die deutsche Regierung beschloss erst kürzlich, ab 2024 Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil schrittweise zu verbieten. Auch das Heizen mit Holzprodukten soll nur noch unter gewissen Bedingungen erlaubt sein. Betroffen sind neue Heizanlagen. Gas- oder Ölheizungen im Bestand können aber weiterhin genutzt werden. Primär fördert hauptsächlich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Wärmepumpen. Pellet- oder Gasheizungen sind nur mit bestimmten Voraussetzungen eine Option.

Die neue sogenannte Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte soll nach den EU-Plänen am 1. September 2025 in Kraft treten. Sie bestimmt, welche Heizungen in Zukunft noch auf den Markt gebracht werden dürfen. Bestehende Heizungen müssen allerdings nicht direkt ersetzt werden.

Deutsches Gesetz

EU-Gesetz
Gebäudeenergiegesetz Ökodesign-Verordnung
Sanfter Umstieg auf erneuerbare Energie, alte Heizungen erst ab 2045 verboten Schnellerer Umstieg, schon ab 2025 kein Ersatz mehr für alte Heizsysteme

Die wichtigsten Punkte der EU-Richtlinie

Über den aktuellen Entwurf der Ökodesign-Verordnung will die EU noch in dieser Woche (KW 18) beraten, wie die TZ informiert. Im Folgenden die wichtigsten Punkte im Gesetz.

  • Heizsysteme mit einer Leistungszahl unter 1,15 (oft auch als Wirkungsgrad unter 115 Prozent bezeichnet) dürfen ab 1. September 2029 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Das betrifft alle Heizsysteme außer Wärmepumpen und Hybridheizungen.
  • Ab 2029 dürfen reine Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden – auch nicht als Ersatzteile. Einzige Ausnahme: Wenn sie in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage (also Hybridheizungen sind) in den Verkehr gebracht werden.
  • Neue Heizgeräte müssen dem Verbraucher stets in Echtzeit anzeigen, wie effizient das System arbeitet. Diese Daten sind mindestens 24 Monate zu speichern. Bei Nachfrage sollen sie für den Verbraucher zugänglich sein. Der Endverbraucher ist dabei der Einzige, dem diese Daten zur Verfügung stehen sollen.

Begrenzung der Leistungszahl macht Wärmepumpe alternativlos

Die Leistungszahl eines Heizsystems beschreibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie und nutzbarer Wärme. Viele sprechen in diesem Zusammenhang auch vom Wirkungsgrad, physikalisch richtig ist jedoch die Bezeichnung Leistungszahl. Bei Heizsystemen, die Leistungszahlen von über 1 (100 Prozent) haben, wird nicht nur die zugeführte Energie in Wärme umgewandelt, sondern auch zusätzliche Energie, die beim Arbeiten des Systems entsteht. Bei Brennwertkesseln sind das laut „Frankfurter Rundschau“ oft Abgase, die die Heizungen in weitere Wärme umwandeln können.

Im Vergleich ist zu erkennen, dass einzig die Wärmepumpe über der von der EU geforderten Leistungszahl von 1,15 (115 Prozent) liegt. Alle anderen Heizsysteme werden somit ab 2029 automatisch aus dem Verkehr gezogen.

Heizsystem

Leistungszahl

Neue Öl-Kessel bis 0,90
Neue Gasthermen bis 0,98
Pelletheizungen bis 1,03
Scheitholz-Kessel bis 0,90
Brennwertkessel bis 1,10
Wärmepumpen 2 bis 5

Da es jedoch Ausnahmen gibt, sind wohl Holz- und Pelletheizungen nicht betroffen. Alle anderen Heizsysteme hingegen schon. Für viele Gasheizungen – auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb – würde diese Regelung faktisch ein Verbot bedeuten.

Bauministerin gegen EU-Pläne zum Verbot von Gasheizungen

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sperrt sich gegen die Überlegungen der EU-Kommission. Die deutsche Position zur Ökodesign-Durchführungsverordnung „wird so sein, dass es mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar ist“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Einschränkung nach dem Wirkungsgrad lehnte die Ministerin allerdings entschieden ab:

Wir werden die europäische Gesetzgebung so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt. Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit uns nicht geben.“

Verbot von F-Gasen

Erst vor zwei Monaten stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments für ein schrittweises Verbot von fluorierten Gasen (F-Gase) – Epoch Times berichtete. Diese kommen in vielen Wärmepumpen zum Einsatz. Diese Vorgaben seien laut Branchenverbände nicht umsetzbar. Somit könnte der EU-Beschluss des Umweltausschusses ein ernsthaftes Problem für die deutsche „Wärmewende“ darstellen.

Ende März stimmten 426 Abgeordnete für das Verbot der F-Gase, 109 dagegen und 52 enthielten sich der Stimme, berichtete „Euractiv“. Somit ist eine starke Mehrheit vor den abschließenden Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten, die im Rat der EU vertreten sind, manifestiert. Demnach dürfen ab 2024 nur noch 23,6 Prozent der im Jahr 2015 verwendeten Menge an F-Gasen auf dem Markt sein. Ab 2027 wird dieser Anteil auf 11 Prozent sinken, bevor er sich bis 2050 weiter schrittweise auf null reduziert.

Vor allem ausländische Hersteller von Wärmepumpen und Klimaanlagen, die besonders auf F-Gase angewiesen sind, kritisieren nun das harte Durchgreifen gegen das Kältemittel. Es gibt auch Hersteller, bei denen die Umstellung der Heiztechnologie bereits in vollem Gange ist. „Viele Hersteller aus der gesamten EU – darunter auch Viessmann – setzen auf umweltfreundliche natürliche Kältemittel und investieren kräftig in neue Modelle und den Ausbau der Produktionskapazitäten“, sagte ein Sprecher von Viessmann.

Bleibt abzuwarten, welche bezahlbaren Heizsysteme Mietern und Vermietern künftig zur Wahl bleibt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) versprach den Bürgern bereits, dass niemand im Kalten sitzen müsse, weil er sich keine neue Heizung leisten kann.

(Mit Material von dts)



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