Solarpflicht: Wo Ihr Haus schon jetzt eine Photovoltaikanlage braucht

Eine wichtige Säule der Energiewende ist für den Bund der rasche Ausbau der Solarenergie. Nun greift in immer mehr Bundesländern die sogenannte Solardachpflicht. Wir beleuchten, wo welche Regelungen gelten und was geplant ist.
Solar
Mehrere Häuser mit Photoviltaikanlagen. Die Solarpflicht gilt bereits in einigen Bundesländern.Foto: iStock
Von 21. April 2023

Bisher war der Bau einer Solaranlage in ganz Deutschland eine freiwillige Entscheidung. Inzwischen sind Photovoltaikanlagen in einigen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen Pflicht.

Das bedeutet zunächst höhere Investitionskosten für Hausbesitzer. Allerdings helfen die Behörden mit Förderprogrammen und vergüten beispielsweise jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Die Solarpflicht gilt allerdings laut „Focus“ nicht überall – noch nicht.

Auflistung nach Bundesländern

Im Folgenden eine Auflistung der Bundesländer und ihren jeweiligen Status quo zur Solardachpflicht.

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt bei Neubauten die Pflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Baugenehmigungen, die den Behörden ab 1. Januar 2022 vorliegen, wie „Revotec-Energy“ informiert. Als Energieflächen sind die Dächer von Produktions- oder Lagerhallen, Bürogebäuden und Wohnhäusern vorgesehen. Außerdem gilt die Pflicht auch bei einer grundlegenden Sanierung des Daches sowie bei offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen.

Die vom Land im Oktober 2021 verabschiedete Novelle erweiterte ab dem 1. Mai 2022 die PV-Pflicht auf alle Neubauten, auch auf Wohngebäude. Zum 1. Januar 2023 weitete das Land die Photovoltaik-Pflicht auf Dachsanierungen im Gebäudebestand aus.

Bayern: Im größten Bundesland Deutschlands trat die entsprechende Gesetzesgrundlage laut „Carmen-eV“ im Januar in Kraft. Konkret gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen seit dem 1. März bei der zuständigen Behörde eingingen.

Ab dem 1. Juli wird diese Regelung auf alle sonstigen Nichtwohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude.

Berlin: Die Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen „Masterplan Solarcity“. Dieser sieht vor, dass auf allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen.

Mit dem „Solargesetz Berlin“, dem das Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021 zustimmte, wurden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer „grundlegenden Dachsanierung“.

Brandenburg: Solardächer auf neuen öffentlichen Gebäuden und Supermärkten sollen laut „Haufe“ in Brandenburg zur Pflicht werden. Ein Gesetzentwurf für eine Neufassung der Bauordnung hat die Regierung am 21. Februar 2023 vorgestellt. Dieser umfasst auch Dachsanierungen dieser Gebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Für Privatgebäude ist die Pflicht bisher nicht geplant.

Bremen: Der Bremer Senat beschloss am 21. März die Solarpflicht, wie „Solaridee“ berichtet. Die Regel für Dachsanierungen tritt aber erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Werden nach diesem Datum Dachsanierungen von Bestandsgebäuden durchgeführt, muss im Zuge dieser Sanierung ebenfalls eine Solaranlage integriert werden.

Für Neubauten greift die Solarpflicht in Bremen erst am 1. Juli 2025. Ab dann muss mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche mit einer Solaranlage bedeckt sein. Ausgenommen sind ungeeignete Dachflächen. Eine Solarthermieanlage wird zur teilweisen Erfüllung der Pflicht anerkannt.

Hamburg: Seit 1. Januar 2023 müssen in Hamburg bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden. Betroffen sind alle Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn nach dem 1. Januar und alle Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird. Dazu zählen Wohn- sowie Nichtwohngebäude.

Dabei gibt es einige Ausnahmen, wie etwa eine Mindest-Bruttodachfläche von 50 Quadratmetern und eine Ausrichtung der Dachfläche nach Norden. Sollte sich im Einzelfall die Installation einer Solaranlage als zu teuer oder technisch aufwendig erweisen, wird der Hausbesitzer ebenfalls von der Pflicht befreit.

Hessen: In Hessen gibt es momentan nur eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Eine Solarpflicht für private Gebäude gibt es derzeit nicht.

Nordrhein-Westfalen: Das dichtbesiedeltste Bundesland beschloss eine Solarpflicht auf Parkplätzen mit min. 35 Stellplätzen, für die ab dem 1. Januar 2022 der Bauantrag gestellt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Stellplätze nicht zu Wohngebäuden gehören, berichtet das „Ökozentrum NRW“. Alternativ ist es möglich, Solarthermie zu installieren.

Nach einem Beschluss soll für alle öffentlichen Liegenschaften die Pflicht ab 2023, für alle gewerblichen Neubauten ab 2024 und für alle kommunalen Liegenschaften ab 2024 gelten, sofern eine Dachsanierung durchgeführt wurde. Zudem soll die Solarpflicht für private Neubauten ab 2025 gelten. Für private und gewerbliche Bestandsgebäude ist der Plan, dass bei einer umfassenden Dachsanierung eine Solaranlage ab 2026 zu installieren ist.

Niedersachsen: Solaranlagen sollen auf allen Neubauten in Niedersachsen laut der „Braunschweiger Zeitung“ spätestens 2025 Pflicht sein. Das Umweltministerium setzt sich jedoch dafür ein, dass diese Pflicht möglichst früher gilt.

Rheinland-Pfalz: Hier gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern. Zusätzlich gilt die PV-Pflicht auch für neue Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen. Eine Solarpflicht für private Gebäude ist derzeit nicht in Planung.

Schleswig-Holstein: Auch in Schleswig-Holstein gibt es bereits eine Solarpflicht, allerdings erst einmal nicht für Wohnhäuser, berichtet das Magazin „Enpal“. Die ersten Maßnahmen führte das Bundesland am 1. Januar 2023 ein. Diese beziehen sich ausschließlich auf Neubauten oder Dachsanierungen von mindestens zehn Prozent bei Nichtwohngebäuden. Darüber hinaus sind Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage auszustatten. Ab 2025 soll es dann eine erweiterte Solarpflicht für Dächer geben. Für welche Gebäude sie gelten soll und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, ist momentan nicht bekannt.

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist derzeit keine Solarpflicht geplant.

Hintergrund

Im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine deutschlandweite Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden angeregt. Daraufhin legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Ausnahmen sollen laut den Grünen möglich sein, wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den Solarpanels vereinbar wären. Auch wenn eine PV-Installation mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, greift die Ausnahmeregelung. Zudem sollen Eigentümer von der Vorschrift befreit werden, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

Die Bundesregierung hat die bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag vereinbart. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen will die Bundesregierung abbauen.

Solarpflicht auf EU-Ebene

Die Abgeordneten im Europaparlament diskutieren momentan über eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens dann müsste auch Deutschland gesetzliche Vorgaben regeln.

Die Ampelregierung will eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten, für private Häuser soll sie „die Regel werden“. Das Ob und das Wie ist jedoch noch unklar, ebenso die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation auf bestehenden Gebäuden.

Neubauten sollen „PV-ready“ sein

Hinsichtlich zusätzlicher Pflichten für private Hausbesitzer habe es bislang große Differenzen zwischen Grünen und FDP gegeben, berichtet das Portal „E-Fahrer“. Nun soll es eine Kompromiss-Einigung gegeben haben: Private Bauherren müssen ihr Haus künftig „PV-ready“ bauen.

Für die Bauherren bedeute dies, dass ihr Wohnneubau für eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen geeignet sein muss. Es ist unklar, wie die Vorschriften genau aussehen könnten, sie könnten aber etwa eine entsprechende Stabilität des Tragwerks oder den Bau von Leitungsschächten vorgeben.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion