Verdacht der Untreue: Stecken Insider hinter Strafanzeige gegen von der Leyen?

Hat die Affäre um die mögliche Einflussnahme externer Berater des Bundesverteidigungsministeriums auf Aufträge in eigener Sache am Ende gar eine Ministeranklage zur Folge?
Von 21. Januar 2019

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nach einer anonymen Anzeige gegen Ministerin Ursula von der Leyen.

Mängel im Bereich der Ausstattung, explodierende Kosten, Unzufriedenheit in der Truppe, offene Fragen rund um die Vergabe von Beraterverträgen: Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat nicht zum ersten Mal in ihrer Ministerkarriere mit Gegenwind zu kämpfen. Nun ist sogar eine anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie eingegangen, und der „Spiegel“ will überzeugende Anhaltspunkte dahingehend erkannt haben, dass deren Urheber aus dem eigenen Ministerium stammen könnte.

Immerhin stützt sich die Anzeige, die bereits Ende des Jahres 2018 bei den zuständigen Stellen eingegangen sein soll, im Wesentlichen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Dieser hatte Digitalprojekte des Ministeriums zum Gegenstand, für die immerhin Kosten in Höhe von 19,5 Millionen Euro veranschlagt wurden. Allerdings war der Bericht nach Angaben des „Spiegel“ gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern als Verschlusssache eingestuft worden.

Auf irgendeine Weise muss daher dieser nur für den internen Dienstgebrauch bestimmte Bericht den Weg an die Öffentlichkeit gefunden haben. Ein Whistleblower aus dem Inneren des Ministeriums selbst – das käme einer Kampfansage an von der Leyen aus dem eigenen Beamtenapparat gleich.

Aufträge à la carte für externe Berater?

Ob sich der Verdacht erhärten wird, ist noch unklar. Die Anzeige steht im Zusammenhang mit der sogenannten Berater-Affäre, die demnächst auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschäftigen soll.

Kern der Vorwürfe im Zusammenhang mit dieser Affäre ist, dass externe Berater des Bundesverteidigungsministeriums in die Leistungsbeschreibung von Aufträgen, die ihnen von dort aus erteilt wurden, direkt eingebunden gewesen sein sollen. Dies gehe unter anderem aus Mailverkehr und Stellungnahmen Beteiligter hervor, schrieb unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“.

Im Ergebnis würde das bedeuten, dass möglicherweise nicht die zuständigen Referate in Eigenregie und strikt nach den gesetzlichen und in Verwaltungsvorschriften verankerten Vorgaben Umfang und Reichweite von Aufträgen definiert hätten, sondern zum Teil die späteren Auftragnehmer selbst. Zu diesen gehörte unter anderem das Beratungsunternehmen Accenture.

Bericht geht von „vermeidbaren Mehrausgaben“ aus

Das Ministerium hat in einem vertraulichen Bericht an den Verteidigungsausschuss des Bundestages die Anschuldigungen zum Teil eingeräumt. Eine Übertretung von vergaberechtlichen Vorschriften sei demnach nicht auszuschließen. Allerdings betont man dort bisher, dass ein bezifferbarer Schaden auf Grund dieser Unwägbarkeiten „nicht feststellbar“ wäre. Deshalb weist man auch in einer umfassenden Stellungnahme an den Bundesrechnungshof den Vorwurf der Untreue zurück.

Anders sehen dies offenbar die Prüfer des Bundesrechnungshofes, deren vertraulicher Bericht nun den Weg an die Staatsanwaltschaft gefunden hat. Dem „Spiegel“ zufolge sprechen die Prüfer nicht nur von Beraterverträgen, deren Zustandekommen „unzulässig und vergaberechtswidrig“ erfolgt sei, sondern gehen auch davon aus, dass „vermeidbare Mehrausgaben in der Größenordnung von 1 Million Euro“ entstanden seien.

Ein wirtschaftlicher Schaden sei demnach durchaus entstanden und das Ministerium müsse nun die Verantwortlichkeit klären. Ministerin von der Leyen, so heißt es in der Anzeige, habe entweder „Kenntnis von den Vorgängen gehabt“ oder diese „durch mangelnde Kontrolle und Organisation erst möglich gemacht“.



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