Verfassungswidrig: Heizungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz

Neben viel Kritik droht dem neuen Heizungsgesetz auch rechtlicher Widerstand. Ein Juraprofessor sieht dieses als verfassungswidrig an. Gleichzeitig wird die Zeit knapp, um das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzusetzen.
Verfassungswidrig: Heizungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Das Außenteil einer Luft-Wärmepumpe. Das geplante Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, sagt ein Juraprofessor.Foto: iStock
Von 13. Juni 2023

Die Bundesregierung, allen voran die Grünen, wollen mit viel Anstrengung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz bezeichnet, umsetzen. Allerdings hat das Wirtschaftsministerium die Neuregelung offenbar nicht gründlich genug mit dem Grundgesetz abgeglichen.

Nach Einschätzung des Passauer Juraprofessors Meinhard Schröder ist das Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig. Es verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Das teilte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit, der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte, wie die „Welt“ berichtet.

Ungleichbehandlung von Menschen unterschiedlichen Alters

Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch, sagte Aiwanger am 9. Juni. Demnach behandle die Gesetzesnovelle Eigentümer unter 80 Jahren völlig willkürlich anders als ältere.

Ferner berücksichtige der Gesetzentwurf laut „Blackout News“ weder wirtschaftliche noch gesundheitliche Aspekte. Ältere Menschen, die unter 80 Jahre alt sind und ein geringes Einkommen haben, müssten im schlimmsten Fall ihr Haus verkaufen. Gleichzeitig erlaube die Reform wohlhabenden 80-Jährigen weiterhin eine Öl- und Gasheizungen zu nutzen.

Aiwanger betonte, dass der Heizungstausch wieder vollständig durchgeführt werden müsse, wenn die Miteigentümer der Immobilie jünger sind. Der bayerische Minister spricht hier von einer Ungleichbehandlung, die niemand verstehen könne.

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Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern

Von der Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern berichtete bereits die „Bild“. Auch in diesem Punkt verstoße das GEG laut dem Rechtsgutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Gesetz berücksichtige hochbetagte Mieter nicht, obwohl auch ihnen ein Heizungstausch nicht zumutbar sei, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werde. Das Heizungsgesetz erfülle die formalen Mindestanforderungen nicht, sei in der Praxis nicht umsetzbar „und gehört in die Tonne“, so Aiwanger.

Laut dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen bereits ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen sollen schrittweise aus dem Bestand verschwinden.

Regierung hat kaum noch Zeit

Im Streit um die Heizungsreform hat die Ampelkoalition nicht mehr viel Zeit, um sich zu einigen. Besonders Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) steht derzeit unter großem Druck. Er will das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bekommen. Die parlamentarische Sommerpause des Bundestages beginnt am 1. Juli und dauert bis Ende August.

Allerdings ist der Entwurf in den Augen einiger FDP-Abgeordneten weiterhin zu scharf, wie der „Spiegel“ berichtet. Statt eines Verbots fossiler Heizungen würde die Fraktion lieber die Preise für Energie so anheben, dass die Deutschen freiwillig ihre Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Modelle tauschen. Dazu sollen CO₂-Emissionen bepreist werden.

Nun soll die SPD-Fraktion einen Kompromiss angeboten haben. Demnach solle der Einbau von Wärmepumpen nur in Neubauten verpflichtend sein. Der Austausch in älteren Gebäuden von Öl- und Gasheizungen gegen neue Systeme sei dann freiwillig.

Den Zeitplan einzuhalten ist auch deshalb nicht leicht, weil offenbar nicht alle Seiten diesen einhalten wollen – so etwa die FDP. Frank Schäffler und Wolfgang Kubicki forderten einen überarbeiteten Entwurf des Wirtschaftsministeriums. Dazu formulierten sie kürzlich mehrere Nachfragen an Habeck. Grüne und SPD machen dagegen Druck. „Wir müssen das GEG mit den Koalitionspartnern abgestimmt bekommen, selbst wenn wir am Ende Teile davon unzureichend finden“, sagte die Grünenpolitikerin Renate Künast.

Noch viele Gesprächsrunden möglich

Aufgrund der Uneinigkeiten in der Koalition ist es fragwürdig, ob sich der Bundestag diese Woche erstmals mit dem Heizungsgesetz befasst. Aktuell wisse er nichts von einer Annäherung zwischen den Koalitionsfraktionen bei einer Sitzung in der vergangenen Nacht, sagte der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse am Dienstagmorgen. Er sehe noch viele Gesprächsrunden vor sich, fügte Kruse dem Sender zufolge hinzu.

„Entscheidend ist ja, wann tritt ein Gesetz in Kraft – nicht, wann wird es wie beraten“, urteilte der FDP-Politiker. „Und für das Inkrafttreten muss es ein gutes Gesetz sein.“ Der Gesetzentwurf müsse „nicht schnell durchs Parlament, sondern er muss gründlich kommen. Und deswegen ist der Zeitpunkt, wo ein Gesetz gründlich ist, auch der, wo es verabschiedet werden kann.“

Der Ältestenrat des Bundestages berät üblicherweise am Dienstag über die Tagesordnung der Sitzungswoche. Nur wenn die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in dieser Woche in erster Lesung im Plenum beraten wird, ist eine Verabschiedung vor der Sommerpause im normalen Verfahren noch möglich.

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai blickt weiter skeptisch auf das GEG. Zur Frage, ob eine Verabschiedung vor der Sommerpause möglich sei, sagte er am Morgen im RBB-Sender Inforadio: „Es kommt darauf an. Es muss ein gutes Gesetz werden.“ Nicht der Zeitplan sei entscheidend, „sondern ob wir hier in der Lage sind, ein gutes Gesetz hinzubekommen“. Djir-Sarai räumte gleichzeitig ein, die Ergebnisse der jüngsten Koalitionsrunde zu dem Thema noch nicht zu kennen.

Die Ampelkoalition streitet seit Wochen über die GEG-Novelle. Auch am Wochenende suchten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP weiter nach einem Kompromiss.

(Mit Material von AFP)

 



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