Vier Bundesländer kippen Corona-Isolationspflicht

Ein positiver Coronatest soll zukünftig in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein kein Grund mehr sein, sich in die häusliche Isolation zu begeben. Damit läuten die Bundesländer eine „neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, so Gesundheitsminister Manfred Lucha. Berufspendler und deren Arbeitgeber dürfte diese neue Situation vor einige Herausforderungen stellen.
Isolationspflicht
Ein positiver Coronatest soll nicht länger Grund sein, um zu Hause zu bleiben. Doch einiges gibt es zu beachten.Foto: iStock
Von 15. November 2022


Mit einer gemeinsamen Erklärung machen sich Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein für eine Aufhebung der Corona-Isolationspflicht stark. Aus Bayern und Baden-Württemberg ist bislang bekannt, dass man ab dem 16. November nach einem positiven Corona-Test nicht mehr zwingend zu Hause bleiben muss. „Die ganz überwiegende Zahl der EU-Staaten verzichtet mittlerweile auf Isolationspflichten für Corona-Infizierte“, heißt es in dem der Epoch Times vorliegenden Dokument. Warum sollte also Deutschland eine Ausnahme bilden?

Begründet wird die neue Regelung mit den sinkenden Fallzahlen der vergangenen Wochen. Die eher kurzen Wellen im Sommer und Herbst seien ein Anzeichen, dass sich die Pandemie in einer endemischen Phase befindet. Die derzeit dominierende Omikron-Variante BA5 verursache zwar häufig symptomatische, „aber in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe.“

Für ein Ende der Isolationspflicht spreche weiter, dass über 90 Prozent der Bevölkerung entweder eine Infektion durchlaufen haben oder mindestens einmal geimpft seien, sodass man von einer hohen Basisimmunität in der Bevölkerung ausgehen könne, heißt es in der Empfehlung der Bundesländer.

Sowohl in Bayern und Baden-Württemberg, als auch in Hessen und Schleswig-Holstein geht man davon aus, dass die Ausbreitung des Coronavirus nur noch in begrenztem Maße beeinflussbar ist. Damit könne man die Bürger wieder zunehmend in ihre Eigenverantwortung entlassen. Das Wissen, wie man das individuelle Ansteckungsrisiko vermindern könne, sei inzwischen weitläufig bekannt. Als Beispiel wird hier auf das Tragen einer „gut sitzenden“ FFP2-Maske, Lüften und Vermeidung von Menschenansammlungen in Innenräumen verwiesen.

„Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Es gelte der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“

Masken- statt Isolationspflicht

Statt einer Isolationspflicht kommen nach einem corona-positiven PCR- oder zertifizierten Antigentest folgende Maßnahmen für mindestens fünf Tage zum Tragen:

  • Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren; Ausnahme im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen tätige Personen und Besucher.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen und Besucher.
  • Geeignete Schutzmaßnahmen für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen bzw. Massenunterkünften betreute, behandelte oder untergebrachte Personen, z.B. Verbot der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen.

Die Fortführung dieser Regeln kann angeordnet werden, bis maximal 48 Stunden nachdem Krankheitssymptome verschwunden sind und höchstens für zehn Tage. – Sprich, nach zwei Tagen ohne Symptomen ist eine Verlängerung nicht zulässig. „Darüber hinaus sind Empfehlungen oder Verpflichtungen zu Selbstisolation, Homeoffice, Hygieneregeln, Verzicht auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie möglich.“ Gleichzeitig behalten sich die Länder vor, die Maßnahmen je nach Infektionsgeschehen anzupassen.

Lauterbach: „Das kommt jetzt zur Unzeit“ – Ärztekammer widerspricht

Kritik für diese Lockungen gibt es von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung“, sagte der SPD-Politiker. Es gebe auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolationspflicht zu verzichten. Lauterbach prophezeite eine „wahrscheinlich schwere Winterwelle“; man stehe „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“. Wie die Deutsche Presseagentur dpa berichtete, sprach der Minister von einem Fehler und warnte vor einem „Flickenteppich“ mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.

Vor chaotischen Verhältnissen warnte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Schließlich überqueren allein Millionen Pendler täglich Ländergrenzen. Nicht selten sind das nur wenige Schritte.“

Für die Gesundheitsminister der vier Bundesländer hingegen ist es Zeit, dass die Menschen wieder mehr Eigenverantwortung bekommen. „Wir läuten eine Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, so Minister Manfred Lucha aus Baden-Württemberg.

Auch die Bundesärztekammer gibt grünes Licht für ein Ende der Isolationspflicht und widerspricht damit Lauterbach. Angesichts der zurückgehenden Fallzahlen und milden Verläufe sei dieser Schritt sehr wohl medizinisch vertretbar. „Das zeigen auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind“, so Präsident Klaus Reinhardt.

„Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Markus Beier, der „Rheinischen Post“. „Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause. Niemand, der hustet und schnieft, sollte sich ins Büro oder eine volle Bahn setzen.“

(Mit Material von dpa)



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