EU-„Zwänge“: Mit Sanierung und Wärmepumpe zu „wirtschaftlichem Totalschaden“?

Die von der EU-Kommission geplante Sanierungspflicht erzeugt Widerstand – auch in deutschen Ministerien. Gleichzeitig sollen in einigen Jahren faktisch nur noch Wärmepumpen zulässig sein. Für Hausbesitzer führen die Pläne zu einem „wirtschaftlichen Totalschaden“, wie ein Eigentümerverband sagt.
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Luftaufnahme von einem Vorort mit Einfamilienhäusern in Deutschland. Die EU-Sanierungspflicht setzt viele Hausbesitzer unter Druck.Foto: iStock
Von 13. Juni 2023

Das EU-Parlament arbeitet an einer neuen Gebäuderichtlinie, welche massive Kosten für Hauseigentümer in Deutschland bedeuten könnte. Das Parlament plant, die Energieeffizienzklassen für Gebäude EU-weit zu standardisieren. Gefordert wird von Brüssel, jeweils die 15 Prozent der am wenigsten effizienten Gebäude bis zum Jahr 2030 zu sanieren.

Diese Forderungen stoßen auf Widerstand in verschiedenen Mitgliedstaaten – besonders in Deutschland. Denn gerade hierzulande erfüllen die Immobilien in der Regel bereits strenge Effizienzkriterien. Daher könnten die künftigen Sanierungsmaßnahmen in Deutschland noch aufwendiger und teurer werden als in anderen Ländern.

SPD: „Soziale Härten durch Sanierungszwang“

Sören Bartol (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium, sieht den Ansatz des Europaparlamentes kritisch, wie die „Welt“ berichtet. „Ein solcher Sanierungszwang“ bringe „soziale Härten mit sich.“ Neben Deutschland gehen auch andere Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf Distanz zur Gebäuderichtlinie.

Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat kürzlich Bedenken geäußert: „Wenn wir die Energieeffizienz einzelner Gebäude um mehrere Stufen anheben wollen, dann muss man den gesamten Bestand tiefensanieren – auch im Harz, im Sauerland oder in der Altmark. Ich sehe nicht, wie das gehen kann, ich sehe auch nicht, wie das finanziert werden kann.“ Damit erntete sie viel Zustimmung aus der Immobilien- und Baubranche.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat Bedenken. Foto: Carsten Koall/Getty Images

Nach der EU-Richtlinie sollen bis 2033 alle Wohnungen in Deutschland mindestens den Energiestandard D erreichen. Das bedeutet, dass der spezifische Energieverbrauch des Gebäudes unter 160 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegen muss. Dieser wird über den Energieausweis ermittelt.

Der Eigentümerverband Haus&Grund warnte bereits im März, dass pro Wohneinheit Kosten zwischen 15.000 und 100.000 Euro anfallen könnten. Die neue Gebäuderichtlinie würde mehr als ein Drittel aller Einfamilienhäuser in Deutschland betreffen.

Inzwischen warnt der Verband neben potenziellen wirtschaftlichen Schäden auch vor dem Abriss etlicher Gebäude, da eine Sanierung oft keine Option sein könnte. Deren Kosten könnten sich auf 1,4 Billionen Euro summieren.

Die Neufassung der Richtlinie ist ein wichtiger Teil der EU-Klimapolitik und des europäischen Green Deal. Kritiker argumentieren, dass die strikten Anforderungen auch die Eigentumsbildung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen erschweren könnten.

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Was die EU konkret ändert

Nach den Plänen des EU-Parlaments müssen zunächst die Energieausweise neu skaliert werden, teilte Alexander Wiech, Mitglied der Bundesgeschäftsführung bei Haus&Grund, der Epoch Times auf Anfrage mit. „Statt wie bisher A+ bis H soll es künftig nur noch die Energieeffizienzklassen von A bis G geben.“

Dabei steht die höchste Klasse A für ein emissionsfreies Gebäude (Nullemissionsgebäude), während die niedrigste Klasse G die 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Gebäudebestand umfasst. Diese müssen dann bis 2030 auf Klasse E saniert werden und bis 2033 auf Klasse D.

„Bei den Klassen D oder E ist aber noch lange nicht Schluss, denn bis 2050 will die Europäische Union einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen“, erklärte Wiech. Der neue Gebäudestandard des Nullenergiegebäudes diene hierbei als Referenz. „Das bedeutet, dass der Energiebedarf ausschließlich aus regenerativen Quellen gedeckt werden darf.“

Dafür müssten die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne spezifische Fristen für die Erreichung höherer Energieeffizienzklassen bis 2040 und 2050 festlegen, um die Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude sicherzustellen. „Hierbei spielen die 15 Prozent aber keine Rolle mehr. Der genaue Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand wird von den Mitgliedstaaten festgelegt“, sagte Wiech.

EU-Wärmepumpen-Plan ab 2029

Parallel zu den geplanten Sanierungsvorschriften arbeitet die EU-Kommission auch an einem einheitlichen Plan, um den Einbau von Wärmepumpen zu beschleunigen. So sollen die Effizienzvorgaben für Heizungen so stark anziehen, dass ab 2029 faktisch nur noch Wärmepumpen zugelassen sind, wie die „Welt“ berichtet.

Der Entwurf der neuen Ökodesign-Richtlinie sieht eine Leistungszahl von mindestens 1,15 (auch Wirkungsgrad von „mindestens 115 Prozent“ genannt) für neue Heizungen vor. Epoch Times berichtete. Wärmepumpen sind derzeit die einzigen Heizsysteme, die diese Vorgabe erreichen.

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Die EU hofft auf eine schnelle Ausbreitung von Wärmepumpen. Foto: iStock

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, unterstützte die Pläne von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir brauchen einen Effizienz-Hammer für neue Heizungen“, sagte Bloss. Bisher würden die Kunden mit ineffizienten Heizungen abgespeist werden, was das Heizen zur „Kostenfalle“ mache.

Trotz politischer Unterstützung formiert sich in der EU gleichzeitig zunehmender Widerstand gegen die Pläne.

Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt und Technik bei Haus&Grund, warnt: „Für Millionen Haushalte hätte das gravierende Folgen. Es droht in älteren Gebäuden ein wirtschaftlicher Totalschaden für Hausbesitzer, wenn Heizungen mit Nutzung von erneuerbaren Gasen, Biomasse und Wasserstoff, die an der 115-Prozent-Regel scheitern, nicht mehr eingebaut werden dürfen.“

Den EU-Plänen zur Folge sollten europaweit ab 2029 Gas- oder Ölbrennwertkessel nur noch in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage eingebaut werden.

Der endgültige Beschluss steht noch aus. Bisher haben sich 15 EU-Staaten gegen den Vorschlag positioniert.



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